Mietpreis-Initiative: Schweizer Bundesrat setzt auf Transparenz statt Kontrollen
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der Debatte um regulatorische Maßnahmen gegen missbräuchliche Mietzinsen hat der Schweizer Bundesrat eine weitreichende Entscheidung getroffen.
Die am 23.06.2026 eingereichte Mietpreis-Initiative, welche automatische und regelmäßige Prüfungen der Mietpreise sowie Senkungen bei missbräuchlich hohen Beträgen vorsieht, wurde von der Regierung abgelehnt. Stattdessen wird ein indirekter Gegenvorschlag forciert, der auf gesetzliche Transparenz statt auf staatliche Kontrollmechanismen setzt.
Alternative zum automatischen Kontrollmechanismus
Der Bundesrat begründete seine Ablehnung der Initiative unter anderem mit dem hohen administrativen Aufwand, den regelmäßige Mietzinsprüfungen verursachen würden. Zudem wurde die Befürchtung geäußert, dass derartige Automatismen die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau dämpfen könnten, ohne dabei einen tatsächlich wirksamen Schutz vor Missbrauch zu garantieren.
Der Gegenvorschlag der Regierung sieht vor, klare gesetzliche Regeln zu schaffen. Diese sollen es sowohl Mietern als auch Vermietern erleichtern, die Zulässigkeit eines Mietzinses eigenständig festzustellen.
Kernpunkte dieses Entwurfs sind die Einführung einer statistischen Vergleichsmiete für Anfangsmieten sowie eine Indexierung laufender Mietverhältnisse. Ziel sei es, die Transparenz zu erhöhen und langwierige Streitigkeiten durch eindeutige Datengrundlagen zu vermeiden.
Kritik an drohendem Wegfall des Renditedeckels
Die Pläne des Bundesrates stoßen auf geteiltes Echo. Der Mieterverband kritisierte den Gegenvorschlag deutlich und gab zu bedenken, dass die vorgeschlagenen Änderungen faktisch den bestehenden Renditedeckel abschaffen könnten. Unterstützung für eine strengere Regulierung kommt auch aus parlamentarischen Kreisen.
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Die Nationalrätin Jacqueline Badran verwies darauf, dass Mieter bereits zum jetzigen Zeitpunkt schätzungsweise über 10 Mrd. Franken zu viel an Mietzahlungen leisten würden. Über das weitere Vorgehen und die konkrete Ausgestaltung von Initiative und Gegenvorschlag werden als Nächstes der National- und der Ständerat beraten.
Regionale Ausweitung von Mieterschutzverordnungen
Parallel zu den Entwicklungen in der Schweiz werden auch in anderen Regionen regulatorische Verschärfungen geprüft. In Hessen liegt ein Entwurf vor, den Mieterschutz von aktuell 49 auf künftig 71 Kommunen auszuweiten. Einem GEWOS-Gutachten von Juli 2026 zufolge weisen insgesamt 76 Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt auf, wobei fünf Gemeinden von einer Teilnahme absahen.
Der hessische Entwurf sieht vor, dass die Wiedervermietungsmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Bestandsmieten ist eine Deckelung der Erhöhung auf maximal 15 % innerhalb von drei Jahren geplant, bis die Vergleichsmiete erreicht ist. Zudem soll eine Kündigungssperrfrist von sechs Jahren nach Umwandlung und Verkauf gelten.
Die Neuregelung ist notwendig, da die bisherige Verordnung im November 2026 ausläuft. Bereits im Juni 2026 hatte das Amtsgericht Frankfurt eine frühere Verlängerung für unwirksam erklärt, da diese auf veralteten Daten aus den Jahren 2014 bis 2019 basierte. Wirtschaftsverbände wie Haus & Grund Hessen sehen in diesen Maßnahmen jedoch eine Gefahr für künftige Investitionen.
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Maßnahmen gegen Verwahrlosung und Leistungsmissbrauch
Neben der reinen Preisregulierung rücken verstärkt Maßnahmen gegen die Vermietung unbewohnbarer Immobilien und damit verbundenen Sozialmissbrauch in den Fokus. Das deutsche Bundeskabinett verabschiedete am 23.09.2026 einen Zehn-Punkte-Plan, den Arbeitsministerin Bärbel Bas und Innenminister Alexander Dobrindt vorlegten.
Der Katalog umfasst 37 Einzelmaßnahmen, darunter einen verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden und den Einsatz KI-gestützter Systeme zur Erkennung von Leistungsmissbrauch.
Kommunen sollen durch eine Reform des Baugesetzbuches erweiterte Vorkaufsrechte und Instandsetzungsgebote erhalten. Bei beharrlicher Missachtung von Modernisierungsgeboten sieht der Plan unter bestimmten Voraussetzungen sogar Enteignungen vor.
Dass ein akuter Handlungsbedarf besteht, zeigten behördliche Kontrollen in Nordrhein-Westfalen. Bei Überprüfungen von 143 Gebäuden in Städten wie Duisburg, Essen und Gelsenkirchen mussten 38 Objekte wegen schwerer Mängel geschlossen werden.
In 14 Fällen konstatierten die Kontrolleure aufgrund mangelhaften Brandschutzes unmittelbare Lebensgefahr für die Bewohner. Zudem wurden in knapp 60 Fällen Hinweise auf Scheinbeschäftigung und Schwarzarbeit dokumentiert. Die Umsetzung des nationalen Maßnahmenpakets ist noch für das Jahr 2026 vorgesehen.
