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Microsoft Copilot im Gerichtsfall: Gericht rügt KI-Einsatz bei Opferaussage

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 21:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Trotz gerichtlicher Kritik an der KI-gestützten Opfererklärung bleibt Gibsons 44-monatige Haftstrafe bestehen; der Ermittler wurde vom Frontdienst abgezogen.

Microsoft Copilot im Strafverfahren: Urteil gegen Gibson bleibt bestehen
Ein leerer, schattiger Gerichtssaal mit hohen Decken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Londoner Berufungsgericht hat die Beschwerde des 23-jährigen Jerome Gibson gegen seine Freiheitsstrafe zurückgewiesen. Der Fall hatte juristisches Aufsehen erregt, weil ein ermittelnder Polizeibeamter das System Microsoft Copilot eingesetzt hatte, um eine persönliche Erklärung des Opfers zu formulieren. Wie Medien am 22. September 2026 berichteten, bleibt das Urteil gegen Gibson trotz deutlicher Kritik am Vorgehen der Ermittler rechtskräftig.

Umstrittener Entwurf mit Microsoft Copilot

Gibson war im Jahr 2025 vor dem Nottingham Crown Court zu einer Gefängnisstrafe von 44 Monaten verurteilt worden. Dem Urteil lagen Vorfälle aus dem Mai 2024 zugrunde, bei denen der Verurteilte eine Tür eingetreten, seine Partnerin mit einem Messer bedroht und einem Polizisten schwere Körperverletzung zugefügt hatte.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens rückte jedoch die Methode der Beweiserhebung in den Fokus. Der zuständige Ermittlungsbeamte hatte für die Ausarbeitung der Opferstellungnahme auf Microsoft Copilot zurückgegriffen. Dabei erteilte er dem System die konkrete Anweisung, den Text so zu verfassen, dass er einen Richter oder Leser zum Weinen bringe.

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Ziel der Eingabeaufforderung war es zudem, das Verfahren in die höchste Kategorie für erlittenen Schaden einzuordnen und damit die höchstmögliche Strafe zu erwirken.

Verteidigerin Lucky Thandi focht das Strafmaß an und argumentierte vor Gericht, die Erklärung sei computergeneriert gewesen. Durch diese gezielte Zuspitzung sei das Strafmaß gegen ihren Mandanten künstlich aufgebläht worden.

Klare Rüge ohne Auswirkung auf das Strafmaß

Der zuständige Richter Lavender wies den Einwand der Verteidigung ab und stufte das verhängte Strafmaß nicht als offensichtlich unverhältnismäßig ein. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die im Dokument geschilderten Fakten aus der tatsächlichen Befragung des Opfers stammten. Es hätten keine softwarebedingten Halluzinationen oder inhaltlichen Erfindungen der künstlichen Intelligenz vorgelegen.

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Zwar bezeichnete Lavender die Nutzung des Programms durch den Polizeibeamten als verwerflich, er sah darin jedoch keinen ursächlichen Faktor für eine Verlängerung der Freiheitsstrafe.

Für den involvierten Ermittler zieht der Vorfall dennoch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich. Nach Angaben des Crown Prosecution Service wurde der verantwortliche Beamte infolge der Vorkommnisse vom Frontdienst abgezogen.

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