Meta-Urteil Frankfurt: 250.000 Euro Geldbuße für gefälschte Profile
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 00:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 15. September 2026 rückte der Fall eines Hamburger Managers in den Fokus, dessen Gesicht seit zehn Jahren für betrügerische Aktivitäten im Internet missbraucht wird. Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht Frankfurt ein Urteil gegen den Digitalkonzern Meta Platforms Ireland gefällt (Az. 2-06 O 234/25).
Das Gericht verurteilte das Unternehmen zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Meta haftet demnach für gefälschte Profile und betrügerische Werbeanzeigen, die unter Bezugnahme auf das Portal Finanzfluss und dessen Gründer Thomas Kehl veröffentlicht wurden.
Betrugsmasche über gefälschte Profile und Werbekonten
Hinter der Klage stehen die Finflow GmbH sowie deren Gründer Thomas Kehl, die gemeinsam über 2 Mio. Follower erreichen. Seit dem Jahr 2024 traten vermehrt gefälschte Profile und betrügerische Anzeigen im Namen von Thomas Kehl und der Plattform Finanzfluss auf.
Die Täter nutzten das Bildmaterial und den Namen des Gründers, um für unseriöse Geldanlagen zu werben. Ziel der Anzeigen war es unter anderem, interessierte Internetnutzer in private WhatsApp-Gruppen zu leiten und dort finanziell zu schädigen.
Im Verfahren wurde zudem festgestellt, dass die Betrugsanzeigen teilweise direkt über ein offizielles Meta-Werbekonto gebucht worden waren. Trotz vorliegender Meldungen durch die Betroffenen handelte der Plattformbetreiber nicht unmittelbar: Meta löschte gemeldete rechtswidrige Inhalte laut den gerichtlichen Feststellungen erst Tage später.
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Filterpflicht vor Veröffentlichung und drohende Ordnungsgelder
Die Frankfurter Richter erlegten Meta Platforms Ireland weitreichende Pflichten auf. Der Konzern muss gefälschte Profile und Betrugsanzeigen künftig bereits vor ihrem Erscheinen herausfiltern und deren Veröffentlichung proaktiv verhindern. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung droht dem Betreiber ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Darüber hinaus sprach das Landgericht Frankfurt den Klägern einen Auskunftsanspruch zu. Meta wurde dazu verurteilt, die konkreten Werbeeinnahmen offenzulegen, die das Unternehmen durch die Ausspielung der manipulierten Anzeigen erzielt hat. Diese Zahlen dienen als Grundlage für die anschließende Bemessung der Schadensersatzansprüche.
Europäische Rechtsprechung als Maßstab
Als juristische Grundlage für die Frankfurter Entscheidung diente ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2026. In den verbundenen Rechtssachen Webgroup und Coyote (Az. C-188/24, C-190/24) hatte der Europäische Gerichtshof die Verantwortlichkeit großer Plattformbetreiber für offensichtlich rechtswidrige Werbeinhalte und Identitätsdiebstähle geschärft.
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Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Meta steht der Weg einer Berufung vor der nächsthöheren Instanz offen. Nach Bekanntwerden der Entscheidung verlautete aus dem Umfeld des Konzerns, dass Meta die weiteren rechtlichen Schritte derzeit eingehend prüft.
