Druck, EU-Kommission

Meta unter Druck: EU-Kommission rügt süchtig machende Design

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 16:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Meta sieht sich mit einer Sammelklage wegen eines Datenlecks und einem EU-Verfahren zu suchtfördernden Design-Elementen konfrontiert.

Meta in Europa: Datenklagen und EU-Verfahren zu süchtig machendem Design
Ein verschwommenes Auge mit digitalem Overlay aus Binärcode und Datenströmen, das einen Smartphone-Bildschirm in der Pupille widerspiegelt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der US-Konzern Meta sieht sich in Europa mit gleich mehreren rechtlichen Problemen konfrontiert.

Während der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Sammelklage wegen eines massiven Datenlecks vorantreibt, hat die EU-Kommission ein neues Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Facebook und Instagram sollen mit süchtig machenden Design-Elementen gegen EU-Recht verstoßen.

Sammelklage zum Datenleck bleibt offen

Verbraucherschützer rufen Betroffene des Facebook-Datenlecks auf, sich weiterhin der Sammelklage anzuschließen. Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht dreht sich um einen Vorfall aus dem Jahr 2021. Damals wurden Daten von rund 530 Millionen Nutzerkonten abgegriffen.

Gefordert wird ein Grundbetrag von 100 Euro pro Person. Bei sensiblen Daten kann die Entschädigung auf bis zu 600 Euro steigen. Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundsätzliche Rechtsfragen klären muss. Die Eintragung ins Klageregister bleibt aber weiter möglich.

EU rügt süchtig machendes Design

Parallel dazu hat die EU-Kommission am 10. Juli vorläufige Ergebnisse einer Untersuchung vorgelegt. Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) wirft sie Meta vor, gegen EU-Recht zu verstoßen. Funktionen wie endloses Scrollen, automatisches Abspielen von Videos und personalisierte Empfehlungen seien gezielt darauf ausgelegt, eine übermäßige Nutzung zu fördern.

Die Kommission sieht erhebliche Suchtrisiken – besonders für Minderjährige. Meta habe keine ausreichenden Risikobewertungen für diese Gruppen vorgenommen. Bestätigen sich die Vorwürfe, drohen Strafen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei einem Umsatz von rund 201 Milliarden US-Dollar (2025) wären das mehr als 12 Milliarden Euro. Meta hat bereits widersprochen und darf nun Stellung nehmen.

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Neue KI-Funktion sorgt für Kritik

Zusätzlichen Ärger bereitet Datenschützern der neue KI-Bildgenerator „Muse Image“. Die Funktion erlaubt es Nutzern, per Textbefehlen Bilder zu erstellen. Das System greift dabei auf öffentliche Fotos von Instagram-Profilen zu. Über eine @-Erwähnung lassen sich Gesichter aus öffentlichen Profilen in KI-Bilder einbauen – ohne dass die Betroffenen benachrichtigt werden.

Experten warnen vor Identitätsdiebstahl und Deepfakes. Nutzer können der Verwendung ihrer Fotos zwar in den Einstellungen widersprechen (unter „Teilen und wiederverwenden“). Bereits erstellte Bilder bleiben davon aber unberührt. Einen dauerhaften Schutz bietet laut Fachleuten nur ein privates Profil.

EU-Parlament verlängert Chatkontrolle

Flankiert wird das Ganze von einer Entscheidung des EU-Parlaments zur Chatkontrolle. Am 9. Juli stimmten die Abgeordneten für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung. Sie erlaubt Anbietern wie Meta, Microsoft und Google, unverschlüsselte Kommunikation freiwillig auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zu scannen.

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Die Regelung war im April 2026 ausgelaufen, was vorübergehend zu einer Rechtslücke führte. Die neue Übergangsregelung gilt bis 2028. Eingriffe in verschlüsselte Dienste wie WhatsApp sind explizit ausgeschlossen. Der Rat der Mitgliedstaaten muss nun innerhalb von drei Monaten über die Details entscheiden.

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