Meta-Suchtprozess: Konzern legt Berufung gegen 6-Millionen-Urteil ein
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 15:56 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Meta hat am heutigen Sonntag Berufung gegen einen Jury-Spruch eingelegt, der das Unternehmen für die Suchtgefahr seiner Plattformen bei Minderjährigen verantwortlich macht.
Milliarden-Verfahren um Plattform-Design
Der Rechtsstreit dreht sich um eine 20-jährige Klägerin, die als Kind schwer süchtig nach den Diensten von Meta und YouTube wurde. Eine Jury hatte beide Unternehmen im Kern für fahrlässig erklärt – mit der Begründung, sie hätten ihre Plattformen bewusst so gestaltet, dass junge Nutzer in die Abhängigkeit getrieben werden.
Die Geschworenen sprachen der Klägerin insgesamt sechs Millionen Euro zu: drei Millionen als Schadensersatz, weitere drei Millionen als Strafzahlung. Meta bestreitet, die Dienste gezielt auf jugendliche Nutzer ausgelegt zu haben.
Schutzschirm aus dem Internetrecht
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In der Berufung stützt sich Meta auf zwei klassische Rechtsargumente: Section 230 des US-Telekommunikationsgesetzes, das Plattformen vor Haftung für fremde Inhalte schützt, sowie die Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz. Ein Richter hatte entsprechende Einwände des Konzerns bereits im Juni 2026 zurückgewiesen.
Weitere Verfahren drohen
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Der Fall ist richtungsweisend für die gesamte Tech-Branche. Auch YouTube hat Berufung angekündigt. Parallel dazu läuft ein weiteres Millionenverfahren gegen Meta: In New Mexico sprach eine Jury dem Konzern eine Rekordstrafe von 375 Millionen Euro zu.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird mit Spannung erwartet. Sie könnte grundlegend klären, ob Tech-Konzerne für die psychologischen Folgen ihrer Algorithmen haften müssen – eine Frage, die weit über den Einzelfall hinausreicht.
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