Meta Oversight Board: Zwei Deepfakes müssen von Facebook verschwinden
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 07:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Meta Oversight Board hat die bestehenden Richtlinien des Technologiekonzerns im Umgang mit manipulierten Medieninhalten deutlich gerügt. Wie das Portal mimikama.org in einem Bericht vom 25. September 2026 darlegte, stufte das Kontrollgremium Metas Regelwerk gegen KI-Fälschungen als durchgehend und grundsätzlich unzureichend ein.
Im Rahmen seiner Beschlüsse vom 17. September 2026 wies das Gremium das Unternehmen an, zwei manipulierte Videos von der Plattform Facebook zu entfernen.
Einzelfallentscheidungen zu manipulierten Inhalten
Gegenstand des Verfahrens waren zwei konkrete Veröffentlichungen auf Facebook, die trotz ihrer irreführenden Natur zuvor auf der Plattform verblieben waren. Bei dem ersten zu entfernenden Beitrag handelt es sich um ein manipuliertes Video über eine schottische Politikerin.
In diesem Deepfake-Beitrag wurden Geflüchteten fälschlicherweise schwere Verbrechen unterstellt. Das zweite von der Anordnung betroffene Material ist ein Spottvideo, das eine muslimische Kampagnenfreiwillige ins Visier nahm.
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Beide Beschlüsse zur Entfernung dieser Beiträge wurden vom Oversight Board jeweils mehrheitlich gefasst. Die Entscheidungen verdeutlichen nach Auffassung des Gremiums grundlegende Lücken in den Mechanismen, mit denen der Konzern gegen künstlich erzeugte Desinformation und gezielte Herabwürdigungen vorgeht.
Die Bewertung der unternehmenseigenen Bestimmungen als durchgehend und grundsätzlich unzureichend unterstreicht die Bedenken des Gremiums hinsichtlich des Schutzes von Betroffenen vor täuschend echten Fälschungen.
Fristen für Meta und Grenzen der Gremienkompetenz
Für Meta bringen die Beschlüsse des Gremiums verbindliche Pflichten mit sich, offenbaren zugleich jedoch die strukturellen Grenzen der Aufsichtsinstanz. Auf die am 17. September 2026 gefällten Entscheidungen muss das Unternehmen innerhalb einer Frist von 60 Tagen öffentlich antworten.
Das Oversight Board besitzt zwar die Vollmacht, Einzelfallentscheidungen wie die nun angeordnete Löschung der beiden Facebook-Videos verbindlich durchzusetzen. Eine direkte Änderung der allgemeinen Plattformregeln kann das Gremium dagegen nicht selbst vornehmen.
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Darüber hinaus hat das Board Vorschläge für strengere Vorgaben gegen KI-Fälschungen unterbreitet. Diese Empfehlungen für eine Verschärfung der unternehmensweiten Richtlinien sind für Meta jedoch nicht verpflichtend.
Dem Konzern steht es frei, in seiner anstehenden öffentlichen Stellungnahme darzulegen, inwieweit er den Ratschlägen des Gremiums folgen oder an seinen bisherigen Grundsätzen festhalten will. Die finale Kontrolle über das Regelwerk verbleibt damit weiterhin vollständig bei Meta.
