Mehrgenerationenhäuser: Sozialminister fordert Bundesmittel-Verstetigung
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 19:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehrgenerationenhäuser gelten als zentrale Begegnungsorte, die den sozialen Zusammenhalt zwischen verschiedenen Altersgruppen und Kulturen in den Kommunen stärken sollen. Angesichts auslaufender Förderperioden und der Notwendigkeit langfristiger Planungssicherheit rückt die Finanzierung dieser Einrichtungen verstärkt in den Fokus der Landespolitik.
Dr. Andreas Philippi, der niedersächsische Sozialminister, spricht sich in diesem Zusammenhang deutlich für eine Fortsetzung des entsprechenden Bundesprogramms aus. Die Forderung zielt darauf ab, die bewährten Strukturen über das bisherige Maß hinaus abzusichern und den Fortbestand der Häuser bundesweit zu garantieren.
Finanzielle Rahmenbedingungen und kommunale Beteiligung
Die Struktur der Förderung für Mehrgenerationenhäuser basiert auf einem kooperativen Modell, bei dem verschiedene staatliche Ebenen zusammenwirken. Ein wesentlicher Bestandteil des aktuellen Bundesprogramms ist die Beteiligung der Kommunen vor Ort. Nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministeriums sieht das Konzept vor, dass die jeweilige Kommune eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro pro Haus leistet.
Diese Summe dient als Voraussetzung, um überhaupt Zugang zu den Bundesmitteln zu erhalten. Die finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden soll dabei sicherstellen, dass die Einrichtungen fest in der lokalen Sozialraumplanung verankert sind und von den Verantwortlichen vor Ort getragen werden.
Für viele Kommunen stellt dieser Betrag jedoch eine Herausforderung für den Haushalt dar, insbesondere in Regionen mit knappen finanziellen Spielräumen.
Unterstützungsleistungen durch das Land Niedersachsen
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Um die finanzielle Belastung für die Kommunen abzufedern und den Erhalt der Mehrgenerationenhäuser in der Fläche zu sichern, hat das Land Niedersachsen ein ergänzendes Unterstützungssystem etabliert. Das Niedersächsische Sozialministerium erläuterte hierzu, dass das Land bis zur Hälfte der geforderten kommunalen Kofinanzierung übernimmt.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Land Niedersachsen die Kommunen mit bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Einrichtung entlastet, sofern diese die Bundesvorgaben erfüllen. Diese Beteiligung des Landes unterstreicht das Interesse an einer stabilen sozialen Infrastruktur und reduziert das finanzielle Risiko für die Gemeinden.
Dennoch bleibt die Grundvoraussetzung für die gesamte Finanzierungskette die Existenz und die Ausgestaltung des Bundesprogramms, weshalb die Verlängerung durch den Bund als essenziell für die Fortführung des Modells erachtet wird.
Strategische Bedeutung der Einrichtungen
Die Forderung nach einer Verstetigung der Mittel ist eng mit der funktionalen Bedeutung der Mehrgenerationenhäuser verknüpft. Als Orte der Begegnung leisten sie einen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels und fördern das bürgerschaftliche Engagement. Da die Häuser oft eine Vielzahl von Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten unter einem Dach bündeln, gelten sie als wichtige Ankerpunkte der sozialen Arbeit.
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Ohne eine verbindliche Zusage über die Verlängerung des Förderprogramms durch den Bund sehen Experten die Gefahr, dass gewachsene Strukturen wegbrechen könnten. Die Kombination aus Bundesmitteln, kommunalem Eigenanteil und der gezielten Aufstockung durch das Land Niedersachsen bildet derzeit das Fundament, auf dem die Arbeit dieser Institutionen ruht.
Dr. Andreas Philippi sieht hier den Bund in der Pflicht, die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu schaffen, damit die Träger der Häuser ihre Arbeit ohne existenzielle Sorgen fortsetzen können.
