MedSafetyWeek: Weltweit werden nur 5 bis 10 Prozent der Nebenwirkungen gemeldet
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie kontinuierliche Überwachung von Arzneimitteln nach ihrer Zulassung bildet eine wesentliche Säule der Patientensicherheit. Mit dem Start der elften internationalen Aktionswoche MedSafetyWeek, die bis zum 8. November 2026 läuft, rückt das Uppsala Monitoring Centre die systematische Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen in den Fokus.
Unter dem Leitgedanken, Nebenwirkungen nicht zu ignorieren, sondern zu melden, beteiligen sich über 130 Organisationen aus mehr als 120 Ländern an der Initiative. Die Kampagnenmaterialien wurden dafür in over 60 Sprachen bereitgestellt, wie Berichte vom 2. November 2026 verdeutlichen.
Einbindung von Fachkreisen und Patienten in Deutschland
In Deutschland heben Standesorganisationen und Zulassungsbehörden die Relevanz einer lückenlosen Dokumentation hervor. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, betonte die zentrale Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei der Überwachung von Arzneimittelwirkungen. Zudem erinnerte er an die bestehende berufsrechtliche Pflicht, Verdachtsfälle an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu übermitteln.
Gleichzeitig richten sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut direkt an die Öffentlichkeit. Beide Behörden rufen Patientinnen, Patienten und deren Angehörige dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über bestehende Online-Systeme unmittelbar den Behörden zu melden.
Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Karl Broich, erklärte hierzu, dass bei Hinweisen auf bislang unbekannte Risiken durch derartige Verdachtsmeldungen gezielte Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
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Ergänzend fordert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker das pharmazeutische Personal auf, Patientengespräche in der Apotheke aktiv zu nutzen. Apotheker sollen gezielt nach der Verträglichkeit von Präparaten fragen. Dies gelte in besonderem Maße für Arzneimittel, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, sowie bei der Behandlung von Kindern und Schwangeren oder im Falle von Medikationsfehlern.
Meldequoten und die Rolle europäischer Datenbanken
Dass derartige Initiativen notwendig sind, belegen internationale Erhebungen. Nach Angaben des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zeigen Studien, dass weltweit lediglich etwa 5 bis 10 % aller vermuteten Nebenwirkungen tatsächlich gemeldet werden.
Eingehende Berichte werden nach behördlicher Prüfung an EudraVigilance, die zentrale Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur, weitergeleitet. Bestätigen sich Risikosignale, umfassen die resultierenden Maßnahmen unter anderem offizielle Sicherheitshinweise oder Anpassungen der Packungsbeilage.
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Ähnliche Verfahren greifen in anderen europäischen Staaten. In Spanien registrierte die Behörde AEMPS am 2. November 2026 die fortlaufende Erfassung von Verdachtsmomenten über das Online-Portal NotificaRAM und deren Eintragung in die nationale Datenbank FEDRA. Sobald ein ursächlicher Zusammenhang belegt ist, werden dort die entsprechenden Fachinformationen angepasst.
Niedrigschwellige Meldesysteme und spezifische Schwerpunkte
Um die Dunkelziffer zu senken, werben die Aufsichtsbehörden für ein niedrigschwelliges Meldeverhalten. Robert Nisticò, Präsident der italienischen Arzneimittelagentur AIFA, hob hervor, dass Verdachtsmeldungen auch dann abgegeben werden können, wenn keine absolute Gewissheit über die Ursache besteht. Dies gelte vor allem bei schweren Symptomen oder solchen, die den Alltag der Betroffenen merklich beeinträchtigen.
In den Niederlanden setzt das Bijwerkingencentrum Lareb im Rahmen der nationalen Aktionswoche einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die sichere Anwendung von freiverkäuflichen Präparaten im Rahmen der Selbstmedikation.
In Luxemburg wiederum richtete die Direction de la santé für das Meldeverfahren einen digitalen Zugang über die behördliche Plattform MyGuichet.lu ein, der sowohl für Patienten als auch für Angehörige der Gesundheitsberufe zur Verfügung steht.
