Medizinal-Cannabis: 84% der Patienten fordern Datenschutz und Qualitätskontrolle
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 14:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund zwei Jahre nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zeigt sich ein zwiespältiges Bild: Während Patient:innen mehr Sicherheit und Kontrolle bei ihrer Behandlung fordern, verschärft die Politik die Regeln für die Verschreibung und Abgabe von Medizinal-Cannabis.
Eine Umfrage des Unternehmens GreenMedical unter 5.556 Patient:innen, erhoben zwischen dem 3. und 10. August 2026, gibt Einblick in die Prioritäten der Betroffenen – auch wenn die Erhebung nach eigenen Angaben nicht repräsentativ ist.
Patient:innen priorisieren Datenschutz und geprüfte Qualität
Laut der Befragung halten 84,01 Prozent der Teilnehmenden den Schutz ihrer Gesundheitsdaten für sehr wichtig. Fast ebenso hoch bewerten die Befragten geprüfte Qualität mit garantiertem THC- und CBD-Gehalt (83,56 Prozent) sowie Kontrolle über die eigene Behandlung (83,28 Prozent).
Auch die Möglichkeit der Online-Organisation der Therapie ist für 77,22 Prozent wichtig, während 71,65 Prozent Wert auf freie Apothekenwahl legen. Immerhin 52,68 Prozent nannten es relevant, dass der Anbieter im deutschen Gesundheitssystem verankert ist.
Diese Präferenzen fallen in eine Zeit, in der sich der Markt für medizinisches Cannabis rasant verändert hat. Seit April 2024 gilt Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel, was den Zugang erleichterte. Schätzungen zufolge gibt es inzwischen über eine Million Cannabispatienten in Deutschland – vor der Reklassifizierung war es demnach etwa die Hälfte oder weniger.
Politik fordert strengere Regeln
Parallel zu den Wünschen der Patient:innen nach mehr Sicherheit mehren sich politische Stimmen, die den Markt stärker regulieren wollen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) forderte beim Deutschen Apothekertag in München strengere Abgaberegeln für Medizinal-Cannabis – sein erster Auftritt bei diesem Format, seit er vor sechs Wochen das Amt übernommen hatte.
Linnemann verwies auf eine Prognose seines Ministeriums, wonach die Importe von Medizinal-Cannabisblüten im laufenden Jahr auf 300 Tonnen steigen sollen – eine Verzehnfachung binnen drei Jahren. Die Entwicklung habe seiner Einschätzung nach nichts mehr mit medizinischem Nutzen zu tun, sondern mit Drogenkonsum.
Ein bereits seit Ende 2025 im Bundestag liegender Gesetzentwurf sieht vor, dass Verschreibungen künftig nur nach direktem Arztkontakt erfolgen dürfen, Online-Versand untersagt wird und die Abgabe ausschließlich in Apotheken stattfindet. Untermauert wird die Debatte durch eine Studie, wonach Krankenhausaufnahmen mit Cannabis-Diagnosen wie akuter Vergiftung oder Psychosen seit der Legalisierung 2024 relevant gestiegen sind.
Kontroverse um Online-Rezepte und Kostenerstattung
Auf dem Apothekertag entzündete sich zudem eine juristische Debatte um Rezepte von Cannabis-Onlineplattformen. Jurist Jan Rasmus Ludwig hält entsprechende Urteile für fehlerhaft, da eine asynchrone Therapieentscheidung ein Rezept nicht automatisch nichtig mache.
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Aus ärztlicher Sicht berichtete Arzt Vlad-Claudiu Gavril von Verunsicherung durch das GKV-Spargesetz: Cannabisblüten würden inzwischen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet, seine Praxis verschreibe nur noch privat.
Diese Entwicklung schlägt sich auch finanziell nieder. Während eine Cannabistherapie im Jahr 2018 noch mit rund 25 Euro je Gramm zu Buche schlug – bei chronischen Verläufen oft 30 Gramm monatlich –, liegen die Kosten heute bei ab 3 Euro pro Gramm.
Die Kassen zahlten für dieselbe Blüte demnach früher etwa den sechsfachen Betrag; Cannabisblüten werden inzwischen jedoch nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
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Eine Ausnahme bildet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die Berufsgenossenschaften: Bei Arbeitsunfällen, auf dem Arbeitsweg oder bei Berufskrankheiten können Cannabisblüten weiterhin zulasten dieser Träger verordnet werden, ohne gesetzliche Zuzahlung.
Rezeptfälschungen und Regulierungslücken
Ein weiteres Sicherheitsthema betraf Rezeptfälschungen. Ein Antrag der Landesapothekerverbände und -kammer Baden-Württemberg auf Beweislastumkehr und verpflichtende E-Rezepte wurde auf dem Apothekertag nach langer Diskussion abgelehnt. Dabei verursachten Rezeptfälschungen den Krankenkassen binnen zwei Jahren laut Recherchen des Bayerischen Rundfunks erhebliche Schäden: Die AOK bezifferte den Schaden auf rund 5 Millionen Euro, die Techniker Krankenkasse auf rund 600.000 Euro, die DAK-Gesundheit auf etwa 1,1 Millionen Euro und die Barmer auf 2,5 Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten.
Die Apothekerkammer Nordrhein beobachtet zudem eine Verlagerung von klassischen Cannabisblüten hin zu anderen Darreichungsformen infolge des Erstattungsstopps der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine geplante Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes, die den Versand von Blüten verbieten würde, liegt derzeit im Gesundheitsausschuss.
Rechtliche Grauzonen bei neuen Produktformen
Auch bei neueren Produktformen zeigt sich regulatorischer Handlungsbedarf. Das Landgericht Düsseldorf entschied in einem Beschluss vom 4. September 2026, dass THC-Vape-Kartuschen als zulassungspflichtige Fertigarzneimittel einzustufen sind. Der Vertrieb wurde gestoppt, das Angebot als Wettbewerbsverstoß gewertet.
Für Patient:innen, die ihre Therapie beginnen, weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf hin, dass zunächst von aktiver Teilnahme am Straßenverkehr abgeraten wird.
Eine Ausnahme im Straßenverkehrsgesetz gilt zwar für bestimmungsgemäß verschriebene Arzneimittel, maßgeblich bleibt jedoch stets die tatsächliche Fahrtüchtigkeit. Fachleute betonen zudem, dass ein Online-Rezept weder Anamnese noch ärztliche Entscheidung ersetzt – eine Verschreibung setzt stets eine individuelle ärztliche Beurteilung voraus.
Angesichts der Diskrepanz zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Patient:innen und den politischen Verschärfungsplänen bleibt abzuwarten, wie sich der bereits im Bundestag anhängige Gesetzentwurf sowie die MedCanG-Novelle im weiteren Verlauf auf den Zugang zu medizinischem Cannabis auswirken werden.
