Medienaufsicht: Baden-Württemberg nutzt KI-Tool KIVI zur Inhaltsüberwachung
Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 11:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Nutzung automatisierter Systeme zur Überprüfung digitaler Inhalte rückt zunehmend in den Fokus der Medienaufsicht. Eine aktuelle parlamentarische Anfrage thematisierte den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Landesmedienanstalten. Ziel dieser technologischen Unterstützung ist es, gezielt Inhalte zu identifizieren, die gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags verstoßen.
Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, kommt insbesondere in Baden-Württemberg spezialisierte Software zum Einsatz, um die Einhaltung rechtlicher Standards im Internet zu kontrollieren.
Wie in einem Bericht vom 12. September 2026 dargelegt wird, nutzt die dortige Landesanstalt für Kommunikation (LfK) das KI-basierte Werkzeug KIVI. Mit diesem Tool werden große Mengen an Daten auf verschiedenen sozialen Netzwerken und Videoplattformen systematisch nach rechtswidrigen Inhalten durchsucht.
Umfangreiche Erfassung auf großen Plattformen
Der Überwachungsradius der automatisierten Analyse umfasst dabei die bedeutendsten digitalen Dienste. Nach vorliegenden Informationen werden die Plattformen X, TikTok, Facebook sowie YouTube in die Untersuchungen einbezogen. Die Dimensionen dieser Erfassung sind beachtlich: Demnach werden über 10.000 Internetseiten und Nutzerprofile durch das System erfasst und analysiert.
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Die KI-gestützte Suche ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, eine Datenmenge zu verarbeiten, die durch rein manuelle Prüfprozesse kaum zu bewältigen wäre. Dies unterstreicht die wachsende strategische Bedeutung von Algorithmen bei der Durchsetzung medienrechtlicher Vorgaben in der digitalen Kommunikation.
Fragen zur Kooperation mit Sicherheitsbehörden
Ein zentraler Aspekt der parlamentarischen Auseinandersetzung betraf die Frage einer möglichen Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden. Nach offiziellen Angaben des Innen- und des Justizministeriums findet jedoch keine Übermittlung konkreter Einzelinhalte an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) statt.
Die Ministerien betonten in diesem Zusammenhang zudem, dass zwischen der Medienanstalt und dem Nachrichtendienst keine formale Vereinbarung über eine solche Zusammenarbeit bestehe.
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Trotz des Fehlens einer formellen Kooperationsgrundlage gibt es Hinweise auf Berührungspunkte zwischen den Institutionen. Ein Sprecher des Verfassungsschutzes hatte bereits Ende Juni erklärt, dass ein regelmäßiger und enger Austausch mit der Landesanstalt für Kommunikation gepflegt werde. Diese unterschiedlichen Darstellungen zur Intensität und Form der Zusammenarbeit verdeutlichen die Sensibilität an der Schnittstelle zwischen staatsferner Medienaufsicht und staatlichem Verfassungsschutz.
Der Einsatz von Analyse-Werkzeugen wie KIVI zeigt, wie Behörden auf die Herausforderungen der Inhaltsmoderation im Internet reagieren. Während die technische Effizienz bei der Identifizierung potenzieller Rechtsverstöße durch KI-Anwendungen deutlich gesteigert wird, bleibt die Ausgestaltung der Kommunikation zwischen Aufsichts- und Sicherheitsbehörden ein Gegenstand der politischen Debatte.
