ME/ CFS in Deutschland: 600.000 Betroffene kämpfen um Diagnose
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Sicherstellung diagnostischer Qualitätsstandards in der Psychiatrie steht vor erheblichen Herausforderungen. Aktuelle Untersuchungen am Beispiel der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel zeigen systematische Defizite bei der Abklärung von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) auf.
Über einen Zeitraum von mehreren Jahren wurden dort komplexe diagnostische Prozesse teilweise an Personal ohne die erforderliche klinische Erfahrung delegiert.
Unzureichende fachliche Aufsicht bei Diagnosestellungen
An den UPK Basel wurden ADHS-Abklärungen über Jahre hinweg weitgehend eigenständig von Praktikanten durchgeführt, denen es an grundlegender klinischer Erfahrung mangelte. Die Klinik räumte ein, dass dieses Verfahren bis zum Sommer 2026 gängige Praxis war.
In diesem Modell führten die Praktikanten die Untersuchungen durch, während die abschließenden Diagnosen von einer verantwortlichen Psychologin lediglich unterzeichnet wurden, ohne dass eine hinreichende persönliche Einbeziehung in den Untersuchungsprozess sichergestellt war.
Trotz dieser prozeduralen Mängel erklärte die Klinikleitung, dass bisher keine Fälle von Fehldiagnosen bekannt geworden seien. Dennoch kündigten die UPK Basel an, die Betreuung und Supervision von Praktikanten mit sofortiger Wirkung zu intensivieren, um die fachliche Qualität der Abklärungen künftig besser abzusichern.
Versicherungsrechtliche und politische Konsequenzen
Das Vorgehen der Klinik hat bereits Auswirkungen auf die Abrechnungsmodalitäten und die politische Debatte in der Schweiz. Der Versicherer Prioswiss stufte die bisherige Praxis der ADHS-Abklärungen durch Praktikanten als unzulässig für eine Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung ein. Damit steht die rechtmäßige Vergütung dieser Leistungen der vergangenen Jahre infrage.
Auf politischer Ebene löste der Fall Forderungen nach parlamentarischen Konsequenzen aus. Die SP-Nationalrätin Sarah Wyss forderte eine umfassende Untersuchung der Vorfälle. Parallel dazu prüft die SVP die Einreichung eines Vorstosses, um die Aufsicht über psychiatrische Institutionen und deren Ausbildungspraktiken zu verschärfen.
Systemische Herausforderungen in der Diagnostik chronischer Erkrankungen
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Der Fall in Basel verdeutlicht die Komplexität bei der Diagnose chronischer und psychiatrischer Leiden. Während prozedurale Mängel die Qualität gefährden, stehen Behandler in vielen Bereichen vor steigenden Fallzahlen und methodischen Hürden.
So sind etwa Endometriose-Diagnosen in den letzten zwei Jahren um bis zu 200 Prozent gestiegen. Experten führen dies auf ein gestiegenes Bewusstsein zurück, betonen jedoch, dass die Diagnose aufgrund jahrelanger Verzögerungen weiterhin eine Herausforderung bleibt.
Ähnliche Schwierigkeiten zeigen sich bei Krankheitsbildern wie ME/CFS. In Deutschland leben Schätzungen zufolge über 600.000 Menschen mit dieser Erkrankung. In Thüringen machten Betroffene im August 2026 mit einer Aktion von 15.000 aufgehängten Socken auf die geschätzte Zahl der Fälle im Bundesland aufmerksam.
Die Diagnose bleibt oft schwierig: Im Fall einer Betroffenen aus dem Mühlviertel erfolgte die Diagnose ME/CFS erst im April 2026, nachdem sie ihre berufliche Tätigkeit bereits aufgeben musste.
Diskrepanz zwischen Bedarfsplanung und Realität
Die Problematik wird durch strukturelle Engpässe verschärft. In Berlin beispielsweise besteht laut offizieller Bedarfsplanung eine rechnerische Überversorgung von 166 Prozent im Bereich der Psychotherapie.
Dennoch bleibt die Suche nach einem Therapieplatz für Patienten schwierig, da die Planungsgrundlagen teilweise noch auf Daten aus dem Jahr 1999 basieren. In der Zwischenzeit haben sich die Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen seit dem Jahr 2000 verdoppelt.
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Zusätzlich erschweren rechtliche Hürden die Situation für chronisch Kranke. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied in einem Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. L 2 R 66/24), dass chronische Schmerzen allein keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen, sofern ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.
Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob in einem Verfahren (Az. L 4 R 938/19) ein vorinstanzliches Urteil auf, da eine dauerhafte Einschränkung des Leistungsvermögens unter sechs Stunden im Zeitraum von Juli 2018 bis Juni 2021 nicht hinreichend belegt war.
