Maradona-Prozess, Staatsanwaltschaft

Maradona-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert bis zu 12 Jahre Haft für Ärzte

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Anklage beantragt für sechs Mitglieder des medizinischen Teams Haftstrafen und Berufsverbote; für einen Angeklagten empfiehlt sie Freispruch.

Maradona-Verfahren: Staatsanwaltschaft fordert Haft für sechs Beschuldigte
Ein leerer Gerichtssaal mit dunklen Holzmöbeln und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im Verfahren um den Tod von Diego Maradona fordert die Staatsanwaltschaft mehrjährige Freiheitsstrafen für sechs Mitglieder des damaligen medizinischen Teams. Den Beschuldigten werden gravierende Versäumnisse und Behandlungsfehler bei der Betreuung des früheren Fußballstars vorgeworfen, wie unter anderem aus Berichten vom 08.10.2026 hervorgeht.

Die Anträge der Staatsanwaltschaft im Detail

Die Staatsanwälte Patricio Ferrari und Cosme Iribarren trugen die Strafanträge am Gerichtsort San Isidro vor. Die Anklagebehörde stuft die Verantwortlichkeiten der Beteiligten dabei unterschiedlich ein. Drei der Beschuldigten wirft sie Tötung mit bedingtem Vorsatz vor:

  • Für den Neurochirurgen Leopoldo Luque beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie ein Berufsverbot von 10 Jahren.
  • Für die Krankenkassen-Koordinatorin Nancy Forlini fordert die Behörde 10 Jahre Haft und ein Berufsverbot von 10 Jahren.
  • Für die Psychiaterin Agustina Cosachov verlangt die Staatsanwaltschaft 8 Jahre Haft sowie ebenfalls 10 Jahre Berufsverbot.

Gegen drei weitere Beschuldigte lautet der Anklagevorwurf auf fahrlässige Tötung:

  • Für den Psychologen Carlos Díaz plädierten die Ankläger auf 5 Jahre Haft und ein Berufsverbot in doppelter Länge der Haftstrafe.
  • Für den Pfleger Ricardo Almirón und dessen Vorgesetzten, den Pflegekoordinator Mariano Perroni, forderte die Behörde jeweils 4 Jahre Haft sowie ein Berufsverbot von je 8 Jahren, was ebenfalls der doppelten Länge der beantragten Haftstrafe entspricht.
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Der Prozess um den Tod von Diego Maradona macht sichtbar, wie schwer Versäumnisse bei der häuslichen Intensivpflege juristisch wiegen: Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu 12 Jahren und wirft dem Behandlungsteam chaotische, unzureichende Betreuungsbedingungen vor. Für Klinik-Juristen und Medizinrechtler lohnt der Blick auf die eigene Dokumentationspraxis — bevor ein Einzelfall zum Verfahren wird. Kostenlosen Leitfaden zur rechtssicheren Pflegedokumentation anfordern

Für den siebten Angeklagten, Pedro Di Spagna, beantragte die Staatsanwaltschaft keine Strafe und sprach sich für einen Freispruch aus.

Schwere Vorwürfe zur häuslichen Pflege

Die Anklage stützt ihre Forderungen auf eine detaillierte Rekonstruktion der letzten Tage des Verstorbenen. Staatsanwalt Patricio Ferrari bezeichnete Maradonas Tod als vermeidbar und stufte die medizinische Versorgung als unzureichend ein.

Dem gesamten medizinischen Team werden erhebliche Vernachlässigungen und Versäumnisse angelastet. Die Bedingungen der häuslichen Betreuung in den letzten zwei Lebenswochen des Patienten seien chaotisch und unzureichend gewesen. Die Angeklagten selbst bestreiten sämtliche Vorwürfe.

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Nicht nur die behandelnden Ärzte stehen im Maradona-Verfahren in der Verantwortung — auch Pflegekoordination und Krankenkassen-Vertreter trifft der Vorwurf, ihre Aufsichtspflichten verletzt zu haben. Wer in Behandlungsteams Verantwortlichkeiten nicht klar abgrenzt, riskiert dieselbe Lücke. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Zuständigkeiten bei häuslicher Intensivpflege verbindlich regeln. Leitfaden Verantwortlichkeiten im Behandlungsteam jetzt sichern

Der weitere Prozessverlauf

Mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft ist die Phase der Schlussvorträge eingeleitet. In den kommenden zwei Wochen folgen die Plädoyers der Nebenklage sowie der Vertreter der Verteidigung, bevor das Gericht ein Urteil fällen kann.

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