Mangelernährung: 55.000 vermeidbare Todesfälle pro Jahr in Kliniken
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern weist erhebliche Defizite bei der Identifizierung und Behandlung von Mangelernährung auf. Aktuelle Daten der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sowie Auswertungen von Krankenkassendaten verdeutlichen eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Betroffenheit von Patienten und der klinischen Diagnosepraxis.
Während Schätzungen davon ausgehen, dass etwa ein Drittel aller Klinikpatienten mangelernährt ist, erhält lediglich ein Prozent der Betroffenen eine entsprechende Diagnose. Diese Unterversorgung hat nicht nur medizinische, sondern auch gravierende ökonomische Folgen für das Gesundheitssystem.
Systematische Defizite in der klinischen Diagnosepraxis
Die Identifizierung von Patienten mit Ernährungsdefiziten scheitert in der Breite an fehlenden Strukturen. Den Erhebungen der DGEM zufolge führen lediglich 35 von insgesamt 1.850 Kliniken in Deutschland ein systematisches Screening auf Mangelernährung durch.
Dieser Umstand führt dazu, dass der Großteil der Fälle unentdeckt bleibt. In einer früheren Untersuchung, die 1.755 Patienten umfasste, wurde bei 33,9 Prozent der Teilnehmenden eine Mangelernährung festgestellt. Dennoch spiegelt sich diese Realität nicht in den offiziellen Diagnosestatistiken wider.
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Vertreter der DGEM kritisieren in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Ernährung im klinischen Alltag. Dieser sei faktisch nicht existent, was die flächendeckende Vernachlässigung präventiver Screenings erkläre. Ohne eine verpflichtende Erfassung bleibt die Mangelernährung ein weitgehend unsichtbares Phänomen, das jedoch die Genesungschancen der Patienten maßgeblich beeinträchtigt.
Auswirkungen auf Sterblichkeit und Behandlungskosten
Die medizinischen Konsequenzen einer unzureichenden Ernährungsversorgung sind durch Studien, die den Zeitraum von 2017 bis 2024 abdecken, fundiert belegt. Den Daten zufolge ist die Sterblichkeit bei Patienten mit Mangelernährung mehr als doppelt so hoch wie bei ausreichend ernährten Personen.
Während die Sterblichkeitsrate in der Vergleichsgruppe bei 7,3 Prozent liegt, steigt sie bei mangelernährten Patienten auf 18,2 Prozent an. Experten schätzen, dass bundesweit jährlich etwa 55.000 Todesfälle durch eine rechtzeitige Ernährungsintervention vermeidbar wären.
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Neben der erhöhten Mortalität verlängern sich die Klinikaufenthalte und die Komplikationsraten steigen. Die Auswertung der Krankenkassendaten zeigt, dass auch die Wiederaufnahmerate bei mangelernährten Patienten mit 44,9 Prozent deutlich über dem Durchschnitt von 37,8 Prozent liegt.
Diese Faktoren schlagen sich unmittelbar in der Kostenstruktur nieder: Pro betroffener Person entstehen demnach Zusatzkosten von über 4.000 Euro. Trotz dieser wirtschaftlichen Belastung für die Kostenträger bleibt die Diagnose quote bei dem bereits genannten Wert von etwa einem Prozent der tatsächlich Betroffenen, die geschätzt 20 bis 30 Prozent der Gesamtfälle ausmachen.
Geplante Qualitätsvorgaben und regulatorische Schritte
Angesichts der belegten Versorgungsdefizite und der damit verbundenen Risiken für die Patientensicherheit ist eine regulatorische Anpassung vorgesehen. Bisher ist ein Screening auf Mangelernährung in deutschen Krankenhäusern nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dies soll sich jedoch in absehbarer Zeit ändern.
Es ist geplant, bis zum Jahr 2027 verbindliche Qualitätsvorgaben für die klinische Ernährung einzuführen. Eine entsprechende Richtlinie soll bis Ende 2027 vorliegen, um eine systematische Erfassung und Behandlung sicherzustellen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Diagnosequote signifikant zu erhöhen und die vermeidbaren Todesfälle sowie die hohen Zusatzkosten durch eine frühzeitige Intervention zu reduzieren. Bis zur Umsetzung dieser Vorgaben bleibt die Ernährungsmedizin jedoch ein Bereich, der in der klinischen Praxis nur in Ausnahmefällen systematisch berücksichtigt wird.
