Malware-Kampagne: Russe wegen 80.000 infizierter Freiberufler angeklagt
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 21:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein 40-jähriger russischer Staatsangehöriger wurde aufgrund einer großangelegten Malware-Kampagne gegen freiberuflich tätige Personen an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. Wie aus Justizberichten vom 2. September 2026 hervorgeht, muss sich Searzhudin Tamirlanovich Aktulaev vor einer Bundesgrandjury in Kalifornien verantworten. Die Anklage umfasst Verschwörung, Computersachbeschädigung, unbefugten Zugriff sowie erschwerten Identitätsdiebstahl.
Auslieferung und gerichtliche Termine
Die Überstellung des Beschuldigten aus Zypern in die USA wurde am 28. August 2026 abgeschlossen. Aktulaev war zuvor im Mai 2025 in Zypern festgenommen worden. Nach der erfolgreichen Auslieferung fand am 31. August 2026 ein erster Gerichtstermin in San Francisco statt. Eine weitere Statuskonferenz in diesem Verfahren ist laut Berichten für den 5. Oktober angesetzt.
Vorgehensweise der Malware-Kampagne
Den Ermittlungen zufolge erstreckte sich der Tatzeitraum der Kampagne von Juni 2016 bis November 2017. In dieser Zeit habe der Angeklagte insgesamt 255 gefälschte Konten auf einer Plattform für Freiberufler erstellt. Diese Profile seien genutzt worden, um bösartige Excel-Anhänge an Nutzer zu versenden.
Durch das Öffnen der Dateien wurden die Computer der Opfer mit der Schadsoftware TVRAT und DarkVNC infiziert. Ziel der Angriffe war es, unbefugten Zugriff auf die Systeme zu erlangen und Daten zu entwenden.
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Umfang und Auswirkungen
Die Phishing-Kampagne führte zur Infektion von rund 80.000 Freiberuflern. Analysen ergaben, dass sich etwa die Hälfte der Opfer in den USA befindet. Ein erheblicher Teil der betroffenen US-Bürger sei dabei in Nordkalifornien ansässig.
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Mögliches Strafmaß
Im Falle einer Verurteilung drohen dem russischen Staatsbürger langjährige Haftstrafen. Für den Tatbestand des Drahtbetrugs sieht das Gesetz eine Höchststrafe von bis zu 20 Jahren vor. Die Computersachbeschädigung kann mit bis zu 10 Jahren geahndet werden. Zudem sieht die Gesetzgebung für jeden nachgewiesenen Anklagepunkt des Identitätsdiebstahls eine Strafe von jeweils zwei Jahren vor, die zwingend aufeinanderfolgend verbüßt werden müssen.
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