M5 Max MacBook Pro: Apple erstattet wegen Thermal-Throttling
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 16:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Apple hat sich bereit erklärt, ein 14-Zoll MacBook Pro mit M5 Max Chip wegen Hardware-Throttling bei anspruchsvollen AI-Workloads zu erstatten. Das berichtete wccftech.com. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Leistungseinschränkungen der aktuellen Apple-Silicon-Generation unter Dauerlast.
Der Fall im Detail
Auslöser war ein Beitrag des Reddit-Nutzers "imperia9pl", der über anhaltende thermische Drosselung seines Geräts bei intensiven KI-Berechnungen klagte. Nach eigenen Angaben hatte er das 14-Zoll MacBook Pro mit M5 Max ursprünglich für A$8.949 beziehungsweise umgerechnet 6.362,07 US-Dollar erworben. Als das Gerät die versprochene Leistung bei AI-Workloads nicht dauerhaft halten konnte, wandte sich der Nutzer an Apple.
Bemerkenswert ist, dass auch das als Ersatz gelieferte Gerät von demselben Thermal-Throttling-Problem betroffen war. Dieser Umstand ist für den weiteren Verlauf des Falls zentral, da er den Vorwurf eines wiederkehrenden, nicht auf ein Einzelexemplar beschränkten Fehlers stützt.
Finanzieller Verlust trotz Erstattung
Obwohl Apple der Erstattung zugestimmt hat, bedeutet dies für den Nutzer laut dem Bericht keinen vollständigen Ausgleich. Da der Neupreis des Geräts inzwischen auf A$11.799 beziehungsweise 8.386 US-Dollar gestiegen ist, entsteht ihm durch die Erstattung zum ursprünglichen Kaufpreis ein Verlust von A$2.850 beziehungsweise 2.025 US-Dollar. Wer sein Gerät zum alten Preis zurückerstattet bekommt, kann sich demnach kein gleichwertiges Neugerät mehr leisten, ohne draufzuzahlen.
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Rechtlicher Vorstoß über australisches Verbraucherrecht
Aus diesem Grund will der Nutzer nun über das Australian Consumer Law eine Erstattung zum aktuellen Neupreis erwirken, statt sich mit dem ursprünglichen Kaufpreis abzufinden. Rechtlich relevant ist dabei, dass unter dem Australian Consumer Law zwei identische Fehler an einem Produkt beziehungsweise dessen Ersatzgerät als sogenannter "Major Failure" gelten können.
Ein solcher schwerwiegender, wiederkehrender Mangel eröffnet Verbrauchern in Australien weitergehende Ansprüche als eine einfache Reparatur oder Erstattung zum historischen Kaufpreis – etwa die Möglichkeit, eine Entschädigung zu verlangen, die dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert entspricht.
Bedeutung für Käufer von High-End-Notebooks
Der Fall verdeutlicht ein Spannungsfeld, das insbesondere bei Geräten mit hoher Leistungsdichte auftritt: Werden Prozessoren für KI-Anwendungen dauerhaft ausgelastet, kann Hardware-Throttling die tatsächlich nutzbare Leistung spürbar unter die beworbenen Werte drücken.
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Für Käufer, die ein MacBook Pro gezielt für rechenintensive AI-Aufgaben anschaffen, ist der geschilderte Fall ein Hinweis darauf, dass Garantie- und Erstattungsansprüche bei wiederkehrenden Leistungsproblemen sorgfältig zu prüfen sind – insbesondere in Rechtsordnungen mit spezifischen Verbraucherschutzregelungen wie dem australischen Recht.
Wie der weitere Verlauf des geschilderten Falls ausgeht und ob Apple dem Verlangen nach einer Erstattung zum aktuellen Neupreis nachkommt, ist bislang offen.
