Luzerner, Erbschaftssteuer

Luzerner Erbschaftssteuer: Kantonsrat lässt kommunale Abgabe prüfen

Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Kantonsrat beauftragte die Regierung, die kommunale Erbschaftssteuer im Rahmen des Finanzleitbilds zu untersuchen.
Historische Häuserzeile in einer Luzerner Gemeinde an einem nebligen Morgen. Illustration mit AI erstellt.

Die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen sorgt im Kanton Luzern für anhaltende finanzpolitische Diskussionen. Während auf kantonaler Ebene keine Abgabe für Kinder, Enkel oder Urenkel fällig wird, überlässt das kantonale Recht den Kommunen die Entscheidung über eine entsprechende Besteuerung.

Der Luzerner Kantonsrat hat den Regierungsrat damit beauftragt, eine mögliche Abschaffung der kommunalen Erbschaftssteuer im Rahmen einer steuerlichen und finanziellen Gesamtsicht zu prüfen.

Sonderfall im Zentralschweizer Steuerwettbewerb

Im kantonalen Vergleich nimmt Luzern eine Sonderrolle ein. Direkte Nachkommen zahlen im Kanton Luzern nur dann eine Erbschaftssteuer, wenn der jeweilige Erbteil über 100'000 Franken liegt und die Wohngemeinde der verstorbenen Person eine Nachkommen-Erbschaftssteuer erhebt.

Der Kanton selbst verzichtet bei direkten Nachkommen auf eine solche Steuer, räumt den Gemeinden jedoch die Kompetenz dazu ein. Von dieser Möglichkeit machen aktuell 38 der 79 Luzerner Kommunen Gebrauch.

Die parlamentarische Initiative geht auf einen Vorstoss der FDP-Politikerin Sarah Arnold zurück. Sie begründete ihren Antrag unter anderem mit der Wettbewerbssituation in der Region: Alle anderen Zentralschweizer Kantone verzichten gänzlich auf eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Die FDP forderte vor diesem Hintergrund eine spürbare finanzielle Entlastung für Erbinnen und Erben.

Kontroverse Positionen im Parlament

Im Parlament stösst das Anliegen auf unterschiedliche Reaktionen. Auf Antrag der Regierung überwies der Kantonsrat den Vorstoss schliesslich mit 78 zu 35 Stimmen als Postulat. Damit ist die Motion formell in einen Prüfauftrag umgewandelt worden.

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Die Ratslinke stellte sich gegen das Begehren. Die Fraktionen von SP und Grünen wandten ein, dass ein vollständiger Verzicht auf die Steuer eine grosse Vermögensungleichheit weiter zementieren würde. Die Grünliberale Partei äusserte ebenfalls Bedenken, wählte jedoch eine föderale Argumentation: Die GLP wertete das Bestreben, den Gemeinden die Steuerhoheit in diesem Bereich zu entziehen, als Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Einbettung in das kantonale Finanzleitbild

Mit der Überweisung als Postulat liegt der Ball nun bei der Exekutive. Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsrats wollen die Grundsatzfrage nicht isoliert entscheiden, sondern erst im Zuge der Beratung des Finanzleitbilds vertieft behandeln.

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Im Rahmen dieser anstehenden Aktualisierung soll die Regierung aufzeigen, wie es mit der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen auf kommunaler Ebene weitergehen kann. Erst auf Basis dieser Gesamtschau wird das Parlament über allfällige gesetzliche Anpassungen und die steuerliche Harmonisierung im Kantonsgebiet befinden.

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