Lithium-Verbot, BVL

Lithium-Verbot: BVL stoppt Nahrungsergänzungsmittel in der EU

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BVL schließt Lithiumpräparate vom EU-Markt aus, während Vitamin B12 Höchstmengen unterliegt und Hyaluronsäure ohne Health Claims bleibt.

Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln: BVL erklärt EU-Verbot
Ein steriler, minimalistischer Laborraum mit Edelstahlausrüstung und Glasbehältern auf einer Arbeitsfläche. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einer Pressemitteilung vom 31. August 2026 klargestellt, dass lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel in der Europäischen Union nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Begründet wird dies mit der pharmakologischen Wirksamkeit von Lithium und dessen geringer therapeutischer Breite – ein Umstand, der das Stoffelement grundsätzlich von der freien Vermarktung als Nahrungsergänzung ausschließt.

Der entsprechende Fachartikel, über den die Fachpresse berichtete, war laut einem Bericht vom 21. September 2026 mit Stand 20. September 2026 ausschließlich für medizinische Fachkreise zugänglich.

Was den Fall Lithium besonders macht

Die geringe therapeutische Breite bedeutet, dass der Abstand zwischen einer wirksamen und einer schädlichen Dosis bei Lithium sehr klein ist. Genau dieser Umstand macht den Stoff für eine freiverkäufliche Nutzung ungeeignet, da Verbraucher ohne ärztliche Kontrolle das Risiko einer Überdosierung kaum einschätzen können.

Die Einstufung durch das BVL reiht sich damit in eine grundsätzliche Debatte über die Regulierung von Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln ein, die in den vergangenen Wochen mehrere Facetten zeigte.

Höchstmengen bei Vitamin B12 als Vergleichsfall

Während Lithium ganz aus dem Verkehr genommen wird, zeigt der Umgang mit Vitamin B12, dass Regulierung auch über Höchstmengen erfolgen kann. Nach einem Bericht vom 20. September 2026 liegt die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlene Höchstmenge für Vitamin B12 in Nahrungsergänzungsmitteln bei 25 Mikrogramm pro Dosis.

In den USA gelten dagegen bis zu 100 Mikrogramm pro Tag als unbedenklich – ein deutlicher Unterschied zur europäischen Einschätzung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gibt für Erwachsene einen Tagesbedarf von 4,0 Mikrogramm an, für Schwangere 4,5 Mikrogramm und für Stillende 5,5 Mikrogramm.

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Trotz dieser vergleichsweise niedrigen Empfehlung liegen viele im Handel erhältliche Präparate laut Öko-Test deutlich über der BfR-Höchstmenge; bei Tropfen wurden teils 400 bis 500 Mikrogramm pro Tropfen festgestellt.

Eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums deutet zudem darauf hin, dass eine langfristige Dosierung von mehr als 55 Mikrogramm Vitamin B12 möglicherweise mit einem erhöhten Lungenkrebsrisiko einhergeht.

Nahrungsergänzungsmittel könnten laut BfR einem Mangel vorbeugen, seien aber nicht zur Behandlung eines bestehenden Mangels geeignet. Pflanzliche Präparate wie Spirulina gelten laut DGE als ungeeignete B12-Quelle.

Zur praktischen Einnahme äußerte sich die Ärztin Josephine Reiche: Tropfen und Tabletten wirkten bei Vitamin B12 grundsätzlich gleich, entscheidend seien Menge und Aufnahmesituation. Bei Magen-Darm-Erkrankungen oder nach Operationen könne eine Spritze oder Infusion sinnvoller sein als orale Präparate.

Hyaluronsäure: keine gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt

Ein weiteres Beispiel für regulatorische Zurückhaltung bei Nahrungsergänzungsmitteln ist Hyaluronsäure. In der EU sind für diesen Stoff keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen, obwohl Präparate mit üblicherweise 400 Milligramm Natriumhyaluronat – davon 360 Milligramm Hyaluronsäure aus Fermentation – frei verkäuflich sind.

Der menschliche Körper trägt der Fachliteratur zufolge etwa 15 Gramm Hyaluronsäure, wovon rund die Hälfte in der Haut vorkommt; mit etwa 50 Jahren ist die Menge in der Haut deutlich geringer als mit 20 Jahren.

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Ein uneinheitliches Regulierungsbild

Die drei Beispiele – vollständiges Verbot bei Lithium, mengenmäßige Begrenzung bei Vitamin B12 und das Fehlen zugelassener Gesundheitsaussagen bei Hyaluronsäure – verdeutlichen, wie unterschiedlich die europäische Regulierung auf einzelne Inhaltsstoffe reagiert.

Während bei pharmakologisch hochwirksamen Substanzen wie Lithium ein Totalverbot als einzig vertretbarer Weg gilt, setzt die Aufsicht bei Vitaminen auf Höchstmengen, deren praktische Einhaltung im Handel offenbar nicht durchgehend gewährleistet ist.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass die Kennzeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" allein keine Auskunft über Unbedenklichkeit gibt – ein Umstand, der angesichts der Diskrepanzen zwischen empfohlenen Höchstmengen und tatsächlich verkauften Dosierungen an Bedeutung gewinnt.

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