Lithium, Nahrungsergänzungsmitteln

Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln: BVL warnt vor Vergiftungsgefahr

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BVL erinnert an die Risiken nicht zugelassener Lithiumpräparate; das BfR nennt Höchstmengenvorschläge für ausgewählte Nährstoffe.

Lithium in Nahrungsergänzungsmitteln: BVL warnt vor Gesundheitsgefahren
Ein steriler Labortisch mit Glasgefäßen und Flüssigkeiten in einer hellen, minimalistischen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Nahrungsergänzungsmittel versprechen im Onlinehandel häufig schnelle Unterstützung für Konzentration, Stressbewältigung oder die geistige Leistungsfähigkeit. Besonders Produkte, die mit dem Versprechen auf mentale Klarheit beworben werden, ziehen Verbraucher an.

Doch immer wieder geraten dabei Inhaltsstoffe in den Fokus der Aufsichtsbehörden, die erhebliche Gesundheitsrisiken bergen und rechtlich nicht in solchen Präparaten vorkommen dürfen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erinnerte Ende August 2026 an seine Warnung vor lithiumhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln, die über das Internet vertrieben werden.

Rechtliche Vorgaben und fehlende Zulassung in der Europäischen Union

Aus rechtlicher Sicht ist der Einsatz des Leichtmetalls in Lebensmitteln eindeutig geregelt. Nach Angaben des BVL ist Lithium in der Europäischen Union für den Einsatz in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Die Behörde verweist hierbei auf die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006, konkret auf Artikel 3 Absatz 1. Diese Vorschrift regelt den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln und lässt die Verwendung von Stoffen, die nicht ausdrücklich gelistet oder freigegeben sind, nicht zu.

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Dass entsprechende Präparate dennoch im digitalen Handel auftauchen, führt bei Kontrollbehörden regelmäßig zu Beanstandungen. Vor allem Angebote mit Versprechungen rund um mentale Fitness bewegen sich bei einem Gehalt an nicht zugelassenen Stoffen außerhalb des bestehenden Rechtsrahmens.

Gesundheitsgefahren und mögliche Vergiftungsanzeichen

Die Aufnahme von Lithium über nicht kontrollierte Nahrungsergänzungsmittel birgt gravierende Gefahren für die Gesundheit. Das BVL weist auf eine Reihe typischer Vergiftungserscheinungen hin, die bei einer Überdosierung oder unkontrollierten Einnahme auftreten können.

Zu den ersten Anzeichen zählen demnach ein starkes Durstgefühl sowie auffallend häufiges Wasserlassen. Darüber hinaus können gastrointestinale Beschwerden wie Durchfall und Erbrechen auftreten, die in der Folge zu einer gefährlichen Austrocknung des Körpers führen können.

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Bei fortgesetzter Aufnahme oder höheren Dosierungen drohen zudem neurologische Symptome. Das BVL nennt hierbei insbesondere Zittern und weitere neurologische Störungen. In schweren Fällen kann eine Vergiftung mit Lithium zu einem Koma oder gar zum Tod führen.

Richtwerte für Mikronährstoffe durch das Bundesinstitut für Risikobewertung

Während nicht zugelassene Stoffe wie Lithium in Lebensmitteln und Ergänzungspräparaten gänzlich verboten sind, befasst sich die Risikobewertung bei zulässigen Nährstoffen mit der Festlegung sicherer Obergrenzen. Um Verbraucher vor Überdosierungen zu schützen, erarbeitet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Vorschläge für Höchstmengen für den täglichen Verzehr bei Personen ab 15 Jahren.

Für Vitamin D schlug das Institut im Jahr 2023 eine Höchstmenge von 20 µg pro Tag vor, während für Vitamin B6 im selben Jahr eine Empfehlung von 0,9 mg formuliert wurde. Ebenfalls aus dem Jahr 2023 stammt der Vorschlag für Selen mit einer Begrenzung auf 40 µg täglich.

Für Folsäure legte das BfR im Jahr 2024 eine empfohlene Höchstmenge von 200 µg vor, wobei für Schwangere ein Richtwert von 400 µg vorgesehen ist. Diese Orientierungswerte sollen sicherstellen, dass auch bei einer regelmäßigen Einnahme von Nährstoffpräparaten keine unerwünschten gesundheitlichen Wirkungen entstehen.

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