Liposuktion, Kassenleistung

Liposuktion ab Juli Kassenleistung: Neue Regeln beim Lipödem

17.06.2026 - 16:03:07 | boerse-global.de

Neue GKV-Regeln ab Juli 2026: Liposuktion wird Kassenleistung, Cannabis-Erstattung soll eingeschränkt werden. 18,8 Milliarden Finanzloch erwartet.

GKV-Reformen: Cannabis-Kosten, Liposuktion und Finanzlücke 2027
Liposuktion - Nahaufnahme von Cannabisblüten mit digitalen Überlagerungen, die Finanzen und medizinische Regulierung symbolisieren. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Einerseits wächst der Finanzierungsdruck, andererseits werden die Leistungen ausgeweitet. Aktuelle Beschlüsse und Gesetzesentwürfe aus dem Juni 2026 zeigen: Es wird umverteilt.

Cannabisblüten: Kassen sollen zahlen – aber anders

Mitte Juni beriet der Bundestag in erster Lesung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Kernpunkt: Die Kostenübernahme für Cannabisblüten soll gestrichen werden. Erstattet werden sollen künftig nur noch Extrakte, Fertigarzneimittel sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon.

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Das Ziel: Einsparungen von rund 130 Millionen Euro für 2027. Bis 2030 könnte die Summe auf 625 Millionen Euro steigen. Klingt nach einem soliden Plan – doch Fachverbände warnen vor dem Gegenteil.

Der Haken: Cannabisblüten kosten zwischen 40 und 90 Euro pro 1000 Milligramm THC. Extrakte schlagen mit 380 bis 400 Euro zu Buche. Die geplante Regelung könnte die Ausgaben also nach oben treiben, statt sie zu senken.

Liposuktion wird Kassenleistung – unabhängig vom Schweregrad

Während bei Cannabis gespart wird, gibt es woanders mehr. Ab dem 1. Juli 2026 übernehmen die Kassen die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem – und zwar unabhängig vom Schweregrad. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte den Beschluss bereits im Herbst 2025 gefasst.

Voraussetzung: Konservative Therapien über mindestens sechs Monate brachten keine Besserung. Die Diagnose muss von speziell qualifizierten Fachärzten wie Phlebologen oder Lymphologen gestellt werden.

Auch bei der Brustkrebsvorsorge tut sich etwas. Rund 30 Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für taktile Brustuntersuchungen durch sehbehinderte Frauen. Jährlich haben schätzungsweise über zehn Millionen Frauen Anspruch darauf.

Kassen im Wettbewerb: Beitragssätze und Zusatzleistungen

Die Stiftung Warentest hat 67 Krankenkassen verglichen. Ergebnis: Die Kassen profilieren sich nicht nur über den Zusatzbeitrag, sondern verstärkt über ihre Zusatzangebote. Die Beitragssätze variieren zwischen 16,78 und 18,99 Prozent.

Überraschend: Auch günstigere Kassen bieten teils ein breites Spektrum an Zusatzleistungen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro lassen sich durch einen Wechsel bis zu 340 Euro pro Jahr sparen, bei Gutverdienern bis zu 660 Euro.

Die Beratungsqualität bleibt ein zentraler Faktor. Die SECURVITA etwa hielt ihren Zusatzbeitrag für 2026 bei 3,90 Prozent stabil – trotz negativem Jahresergebnis 2024. Andere Kassen wie die KKH erhöhten ihre Beiträge bereits Anfang 2025.

IGeL-Leistungen: Strengere Regeln gefordert

Der GKV-Spitzenverband fordert Mitte Juni strengere Regeln für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Patienten geben dafür jährlich mindestens 2,4 Milliarden Euro aus. Geplant ist eine 24-stündige Bedenkzeit zwischen Beratung und Einwilligung. Der Medizinische Dienst hatte bei vielen dieser Leistungen einen unklaren Nutzen oder sogar negative Effekte festgestellt.

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Finanzielle Schieflage: 18,8 Milliarden Loch

Die finanzielle Lage der GKV bleibt angespannt. Der Kassen-Spitzenverband prognostiziert für 2027 eine Finanzierungslücke von 18,8 Milliarden Euro – deutlich über bisherigen Annahmen. Diskutiert werden unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente oder Physiotherapie. Eine Finanzkommission schlug im Frühjahr 2026 vor, die Maximalbeträge von 10 auf 15 Euro zu erhöhen.

Zudem sieht eine geplante GKV-Reform vor: Für die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern in der Familienversicherung könnte künftig ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auf das Bruttoeinkommen des Hauptverdieners fällig werden.

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