Lipödem-OP, Krankenkassen

Lipödem-OP: Krankenkassen übernehmen Kosten für vier Millionen Frauen

02.07.2026 - 15:31:28 | boerse-global.de

Gesetzliche Kassen übernehmen Kosten für Liposuktion bei Lipödem. Patientinnen müssen strenge Auflagen wie erfolglose Therapien erfüllen.

Krankenkassen zahlen Fettabsaugung bei Lipödem ab sofort
Lipödem-OP - Nahaufnahme des Beins einer Patientin mit medizinischer Kompressionskleidung, von einer behandschuhten Hand eines Arztes untersucht. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Fettabsaugungen bei Lipödem-Patientinnen. Die operative Behandlung ist nun reguläre Leistung für rund vier Millionen betroffene Frauen in Deutschland.

Von der Einzelfallprüfung zur Regelversorgung

Bisher war der Zugang zur Liposuktion stark reglementiert. Oft endete er in langwierigen Einzelfallprüfungen oder blieb auf das fortgeschrittene Stadium III beschränkt. Das ändert sich jetzt grundlegend.

Die Neuregelung erfasst die Stadien I bis III. Voraussetzung: eine gesicherte Diagnose. Das Lipödem zeigt sich durch symmetrische Fetteinlagerungen an Beinen und Armen, verbunden mit Schmerzen, Druckempfindlichkeit und Neigung zu Blutergüssen. Die Krankheit betrifft fast ausschließlich Frauen.

Strenge Auflagen für die Kostenübernahme

So einfach ist der Weg zur OP aber nicht. Patientinnen müssen nachweisen, dass konservative Therapien über mindestens sechs Monate erfolglos blieben. Dazu zählen manuelle Lymphdrainage, Bewegungstherapie und das Tragen von Kompressionsstrümpfen.

Weitere Hürden: Ein stabiles Körpergewicht und definierte BMI-Grenzwerte sind Pflicht. Die Diagnose stellen Fachärzte durch ausführliches Gespräch und körperliche Untersuchung. Die Kriterien sollen sicherstellen, dass der Eingriff medizinisch sinnvoll ist und der Erfolg nicht durch starkes Übergewicht gefährdet wird.

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Neue Abrechnung für Ärzte

Mit der Aufnahme ins Leistungsspektrum hat der Gemeinsame Bundesausschuss auch neue Abrechnungsziffern geschaffen. Für Eingriffe an Unterschenkeln, Unterarmen, Oberarmen oder Ellenbogen gibt es die GOP 31095 – bewertet mit 605,17 Euro. Operationen an Oberschenkeln und Knie werden über die GOP 31096 mit 769,14 Euro vergütet.

Eine neue Versorgungspauschale im EBM bildet zudem den administrativen und vorbereitenden Aufwand ab. Ziel: Die Behandlung soll flächendeckend in die ambulante und stationäre Versorgung integriert werden.

Weitere Neuerungen im Gesundheitswesen

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Parallel zur Liposuktion-Regelung sind zum Quartalswechsel weitere Änderungen in Kraft getreten. Apotheken bieten jetzt bundesweit assistierte Telemedizin an – inklusive Videosprechstunden und medizinischer Ersteinschätzung für Kassenpatienten. Zudem dürfen sie nun sämtliche Totimpfstoffe verabreichen, etwa gegen Tetanus, Diphtherie oder FSME.

Auch die Vergütung für das Alzheimer-Medikament Donanemab wurde geregelt. Und für chronisch Kranke zwischen 18 und 74 Jahren gibt es eine neue Halbjahres-Pauschale, die Praxisbesuche reduzieren soll. Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Modernisierung der Versorgungsstrukturen.

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