Limo-Steuer ab Juli 2027: Bis zu 32 Cent pro Liter für gezuckerte Drinks
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Sonderabgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke nehmen konkrete Formen an. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Vorschlag für eine Extrasteuer in die Bundestagsfraktionen der schwarz-roten Koalition ein.
Die Abgabe soll ab einem Gesamtzuckergehalt von 5 Gramm pro 100 Milliliter greifen und umfasst unter anderem klassische Limonaden sowie gesüßte Fruchtsaftgetränke. Während die Zielrichtung auf eine Reduzierung des Zuckerkonsums und Mehreinnahmen für das Gesundheitssystem zielt, sind Detailfragen wie Ausnahmegrenzen und der genaue Startzeitpunkt Gegenstand parlamentischer Verhandlungen.
Geplante Steuerstufen und betroffene Warengruppen
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Oktober 2026 soll die Erhebung zum 1. Juli 2027 starten. Bereits am 13. Oktober 2026 hatten sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf Eckpunkte verständigt, zu denen das Bundesfinanzministerium eine Formulierungshilfe bereitstellte.
Das Modell sieht zwei Steuerstufen vor: Ab einem Schwellenwert von 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent pro Liter vorgesehen, ab einem Gehalt von 8 Gramm Zucker steigt der Satz auf 32 Cent pro Liter.
Die Abgabe erfasst Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektare, Saftkonzentrate, Sirupe sowie Postmix-Konzentrate. Ausgenommen bleiben hingegen alkoholhaltige Getränke und deren alkoholfreie Pendants, Milch-, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Erzeugnisse, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind.
Als Steuerschuldner sind die Hersteller beziehungsweise der Großhandel vorgesehen. Für kleine, unabhängige Betriebe gilt eine Ausnahme bis zu einer Jahresproduktion von 70.000 Litern. Eine weitergehende Befreiung für Produzenten mit bis zu einer Million Litern Jahresmenge steht unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union.
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Finanzielle Folgen für Verbraucher und Staatshaushalt
Mit dem Vorstoß folgt Deutschland Beispielen aus Ländern wie Frankreich, Portugal und Ungarn. Neben einer Lenkungswirkung zur Senkung des Zuckerkonsums sollen zusätzliche Mittel für die gesetzliche Krankenversicherung generiert werden. Das Bundesfinanzministerium veranschlagt die durch gezuckerte Getränke bedingten Versorgungskosten derzeit auf rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr.
Auf der Einnahmeseite rechnet die Bundesregierung für das Rumpfjahr 2027 mit 690 Millionen Euro, für 2028 mit 925 Millionen Euro und in den Folgejahren mit rund 880 Millionen Euro jährlich (875 bis 890 Millionen Euro im Zeitraum 2028 bis 2031).
Für die Endverbraucher führt die Abgabe zu spürbaren Preisaufschlägen. Bei einem 10-Liter-Kasten der oberen Steuerstufe errechnet sich eine Steuerlast von 3,20 Euro, die sich inklusive Mehrwertsteuer auf rund 3,81 Euro beläuft und unter Berücksichtigung eines Handelsaufschlags von 30 Prozent fast 5 Euro erreichen kann.
Andreas Arlt, Betriebsrat bei Coca-Cola, bezifferte die Mehrbelastung für eine Kiste mit zwölf Einliterflaschen des klassischen Erfrischungsgetränks auf rund 4,50 Euro.
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Bürokratischer Aufwand und Debatte im Parlament
Der Vollzug der Steuer soll über das Steuerlagerprinzip durch die Zollverwaltung erfolgen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums benötigen knapp 2.300 Getränkehersteller, Versender und Versandhändler eine zollrechtliche Erlaubnis.
Das Ministerium beziffert die laufenden Kosten für Aufsicht und Vollzug auf rund 16,9 Millionen Euro pro Jahr, flankiert von weiteren 2,5 Millionen Euro bei den Unternehmen. Die einmalige Prüfung von schätzungsweise 1.500 Anträgen erfordert beim Zoll rund 2.200 Arbeitsminuten je Fall (insgesamt 2,5 Millionen Euro) und knapp fünf Stunden je Betrieb.
Zudem rechnet die Zollfahndung mit rund 220 Steuerstrafverfahren jährlich, was bei je 260 Arbeitsstunden zusätzlichen Kosten von 2,2 Millionen Euro entspricht. Der jährliche Personalaufwand für Zoll und IT-Zentrum liegt bei 11,8 Millionen Euro. Der Gesamtaufwand für Verwaltung und Wirtschaft von 19,4 Millionen Euro macht gut 2 Prozent der für 2028 erwarteten Einnahmen aus.
Fachleute aus der Medizin, Wissenschaft und von der Krankenkasse AOK befürworten das Vorhaben einhellig. Dagegen kündigten Brauereien an, die Preise anheben zu müssen, und kritisierten die Rolle als Steuereintreiber. Der Gründer von Fritz-Kola, Mirco Wolf Wiegert, bemängelte eine Benachteiligung des Mittelstands.
Der Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei mahnte Übergangsfristen an. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen; im Haushaltsausschuss ist die Bereinigungssitzung für den 12. November 2026 angesetzt, die Schlussberatungen sind für den Zeitraum vom 24. bis 27. November vorgesehen.
