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Lidl Plus vor Gericht: vzbv klagt wegen exklusiver Rabatte per App

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 12:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Drei Viertel nutzen Rabatt-Apps, doch 55 Prozent halten exklusive Preisvorteile für unfair; die Klage gegen Lidl beschäftigt die Gerichte.

Lidl Plus vor Gericht: Streit um App-Rabatte und Kundengleichbehandlung
Ein sauberer, menschenleerer Gang in einem Supermarkt mit ordentlich eingeräumten Regalen und natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die zunehmende Digitalisierung des Lebensmitteleinzelhandels verändert die Preisgestaltung an den Kassen grundlegend. Immer mehr Händler gewähren spezielle Preisnachlässe nur noch jenen Kunden, die sich über firmeneigene Smartphone-Anwendungen registrieren.

Diese Praxis beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Am Brandenburgischen Oberlandesgericht an der Havel stand die Verhandlung über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Lidl und dessen Programm Lidl Plus auf dem Plan (Az. 6 UKl 2/25), angesetzt auf den 29.09.2026 um 10.00 Uhr.

Rechtliche Bedenken wegen möglicher Benachteiligung

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob exklusive Vergünstigungen für App-Nutzer bestimmte Kundengruppen unzulässig benachteiligen. Der vzbv argumentiert, dass ältere, behinderte und jüngere Menschen durch derartige Bonusprogramme ins Hintertreffen geraten, da sie entsprechende Endgeräte oder Programme häufig nicht nutzen können oder dürfen.

Das Verfahren gegen Lidl ist dabei kein Einzelfall. Der Verbraucherverband ging bereits juristisch gegen die Discounter Netto und Penny vor. Diese Klagen wurden von den zuständigen Gerichten unter anderem mangels ausreichender Belege abgewiesen.

Rechtskräftig sind diese Urteile jedoch nicht, da die Revision zugelassen wurde. Folglich wird sich auch der Bundesgerichtshof mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der App-Rabatte befassen müssen; ein Termin vor dem BGH steht bislang noch aus.

Hohe Akzeptanz trifft auf Skepsis bei Verbrauchern

Trotz der rechtlichen Kontroversen sind Kunden-Apps im Alltag vieler Verbraucher fest verankert. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.040 Erwachsenen in Deutschland, die im Zeitraum vom 28. bis 31.08.2026 durchgeführt wurde, verdeutlicht die Verbreitung digitaler Treueprogramme.

Demnach nutzen drei Viertel der Befragten entsprechende Rabatt-Apps, wobei jeder Zweite mindestens einmal wöchentlich darauf zurückgreift. Demgegenüber gaben 24 % der Befragten an, derartige Angebote nicht zu nutzen. Nach Daten des Instituts für Handelsforschung (IFH) verfügen die Anwender im Durchschnitt über 4,2 verschiedene Händler-Apps auf ihren Geräten.

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Unter den tatsächlichen Nutzern stehen pragmatische Motive im Vordergrund: Laut YouGov gaben 93 % das Sparen von Geld als Grund an, 86 % nannten die gezielte Angebotssuche, 72 % schätzen individuelle Preisnachlässe und 56 % nutzen die Anwendungen für eine bessere Einkaufsplanung.

Gleichzeitig offenbart die YouGov-Erhebung jedoch erhebliche Vorbehalte in der Gesamtbevölkerung. Unter allen Befragten bewerteten 55 % Preisnachlässe, die ausschließlich registrierten Kunden gewährt werden, als unfair.

Rund die Hälfte der Befragten äußerte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Zudem empfinden 47 % den Aufwand für die Nutzung als zu hoch, 46 % fühlen sich durch Werbung gestört und 29 % halten die Bedienung der Anwendungen für kompliziert.

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Geringe Ersparnis und unterschiedliche Händlerstrategien

Während viele Kunden auf spürbare Nachlässe hoffen, fällt der tatsächliche finanzielle Ertrag im Gesamteinkauf oft moderat aus. Nach Erhebungen des Preisvergleichsdienstes Smhaggle beläuft sich die durchschnittliche Ersparnis pro App über alle Händler hinweg lediglich auf rund 1 % der Gesamtausgaben.

In der Branche herrscht zudem keine geschlossene Linie bezüglich der digitalen Kundenbindung: Während Ketten wie Lidl auf exklusive Vergünstigungen setzen, verzichten Wettbewerber wie Aldi Nord und Aldi Süd bislang auf entsprechende App-Bonusprogramme.

Mehr zum Thema bei WirtschaftsWoche: „Lidl Plus: Klage gegen Lidl-App - Gericht will Entscheidung verkünden“

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