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Lidl Plus vor Gericht: OLG Brandenburg verkündet am 29. September sein Urteil

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der vzbv beanstandet mögliche Nachteile durch App-Rabatte; das OLG Brandenburg verkündet am 29. September sein Urteil im Verfahren gegen Lidl.

Lidl Plus vor Gericht: OLG Brandenburg entscheidet über Rabatt-App
Ein leerer, ordentlich eingerichteter Gang in einem Supermarkt mit Regalen voller Lebensmittel bei neutralem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Digitale Kundenbindungsprogramme und Smartphone-Applikationen prägen zunehmend den Lebensmitteleinzelhandel. Mit exklusiven Preisnachlässen werben Discounter und Supermärkte um die Gunst der Kundschaft.

Doch die Praxis, günstigere Konditionen an die Nutzung eines Smartphones und der entsprechenden Anwendung zu knüpfen, wirft verbraucherrechtliche Grundsatzfragen auf. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, bestimmte Bevölkerungsgruppen durch diese Systeme systematisch zu benachteiligen.

Vorwurf der Diskriminierung vor Gericht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in Rabatt-Apps eine Benachteiligung von Senioren, Menschen mit Behinderung und jüngeren Kunden mit niedrigeren Einkommen.

Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Personengruppen mobile Endgeräte oder entsprechende Anwendungen oft nicht nutzen könnten oder dürften. Vor diesem Hintergrund klagte der vzbv unter anderem gegen Lidl und dessen App „Lidl Plus“.

Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel ist die Verkündung der Entscheidung in diesem Prozess für den 29. September um 10.00 Uhr angesetzt. Der Fachdienst Lebensmittel Zeitung rechnet damit, dass das Gericht die Klage als unzulässig abweist, da sich die Argumentation auf das Antidiskriminierungsgesetz stützt.

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Der Vorwurf wiegt schwer: Rabatt-Apps sollen Senioren, Menschen mit Behinderung und jüngere Kunden mit niedrigeren Einkommen benachteiligen. Das OLG Brandenburg verkündet am 29. September seine Entscheidung im Verfahren gegen Lidl Plus, und weil frühere Urteile nicht rechtskräftig sind, landet die Grundsatzfrage beim BGH. Unser kostenloser Report ordnet die Rechtslage ein und zeigt, welche Compliance-Schritte für Ihr Kundenbindungsprogramm jetzt sinnvoll sind. Kostenlosen Compliance-Report anfordern

Es ist nicht das erste Mal, dass Rabattprogramme von Einzelhändlern juristisch angegriffen werden. In früheren Verfahren gegen die Discounter Penny und Netto wurden Klagen unter anderem wegen fehlender Belege abgewiesen. Rechtskräftig sind diese Urteile allerdings nicht: Die Revision wurde zugelassen, sodass sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema auseinandersetzen muss, während das Verfahren gegen Penny weiterläuft.

Beliebtheit, Sparpotenzial und digitale Teilhabe

Trotz der juristischen Debatte verzeichnen Kunden-Apps starken Zulauf. Einer Analyse der ResSolution Group aus dem Dezember 2024 zufolge begannen über zwei Drittel der Menschen aufgrund der Inflation, Treueprogramme intensiver zu nutzen. In der damaligen Beliebtheitsskala belegte Lidl Plus den ersten Platz, gefolgt von Tesco, Kaufland, Penny und Albert. Allein die Lidl-Plus-App wird auch von Hunderttausenden Verbrauchern in Tschechien verwendet.

Der finanzielle Gesamteffekt der digitalen Schnäppchenjagd bleibt jedoch überschaubar. Nach Erhebungen des Analyseportals Smhaggle senken Loyalitäts-Apps die Gesamtausgaben eines Haushalts lediglich um rund 1 %.

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Klagen gegen Penny und Netto wurden abgewiesen — aber die Revision ist zugelassen, das Verfahren gegen Penny läuft weiter. Wer ein Rabattprogramm betreibt, plant heute für eine Rechtslage, die der BGH erst noch klären muss. Unser kostenloser Leitfaden fasst den Stand der laufenden Verfahren zusammen und gibt eine Checkliste, mit der Sie Ihr Programm auf die offenen Fragen vorbereiten. Update-Überblick zu laufenden Verfahren sichern

Parallel dazu verändert sich die technische Ausstattung der älteren Generationen. Daten des Tschechischen Statistikamtes (?SÚ) zeigen, dass mittlerweile 48 % der Altersrentner ein Smartphone bedienen, während dieser Anteil vor sechs Jahren noch bei 15 % lag.

Auch die rechtliche Bewertung unterscheidet sich je nach Institution: So stufte die Tschechische Handelsinspektion (?OI) die Preisunterschiede zwischen App-Nutzern und Kunden ohne App nicht als Diskriminierung ein. Die anstehenden Urteile in Deutschland dürften für den Einzelhandel dennoch wegweisend sein.

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