Landgericht Köln: Zwei Jahre Wartezeit für Datenauswertung unverhältnismäßig
30.06.2026 - 16:46:10 | boerse-global.de
Grund: Die Behörden haben über zwei Jahre für die Datenauswertung gebraucht – das sei unverhältnismäßig.
56 Gigabyte, zwei Jahre Wartezeit
Im konkreten Fall ging es um ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Versand einer Videodatei mit Kindesmissbrauchsdarstellungen. Die Polizei hatte Smartphones, ein Tablet und Festplatten des Beschuldigten sichergestellt – insgesamt 56 Gigabyte Daten.
Der Betroffene hatte frühzeitig freiwillig seine PIN-Codes herausgegeben. Trotzdem dauerte die Auswertung über zwei Jahre. Das Gericht stellte klar: Bei dieser Kooperationsbereitschaft und angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs sei die Dauer unangemessen lang.
Die mangelnde personelle oder technische Ausstattung der Justiz dürfe nicht zu Lasten der Betroffenen gehen, so die Richter.
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Warum die Geräte jetzt zurück müssen
Die Polizei hatte bereits Datensicherungen der relevanten Inhalte erstellt. Ein Tatvideo wurde bei den bisherigen Untersuchungen nicht gefunden. Das Gericht sah daher keinen Grund, die Originalgeräte länger einzubehalten.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse, inklusive der notwendigen Auslagen des Beschuldigten.
Das Urteil setzt ein klares Signal: Digitale Beweismittel müssen in einem zeitlich vertretbaren Rahmen ausgewertet werden. Sonst sind die Grundrechte der Betroffenen verletzt. Eine dauerhafte Einbehaltung von Kommunikationstechnik ohne zeitnahe Ergebnisse ist rechtlich nicht haltbar – erst recht nicht, wenn strukturelle Defizite der Verwaltung die Ursache sind.
