Landgericht Frankfurt: Meta muss Fake-Profile proaktiv filtern
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 03:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil gegen Meta Platforms Ireland entschieden und das Unternehmen zur Unterlassung, Auskunft sowie zum Schadensersatz verpflichtet.
Hintergrund des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 2-06 O 234/25 sind gefälschte Profile und betrügerische Werbeanzeigen auf den Plattformen Facebook und Instagram, die den Namen und das Bild des Finanzexperten Thomas Kehl sowie der Marke Finanzfluss missbräuchlich verwendeten.
Verpflichtung zur proaktiven Filterung rechtswidrige Inhalte
Nach der Entscheidung des Gerichts muss Meta künftig sicherstellen, dass Fake-Profile und betrügerische Anzeigen mit Bezug auf den Finanzfluss-Gründer Thomas Kehl bereits vor ihrem Erscheinen herausgefiltert werden.
Der Fall betraf insbesondere Anzeigen von Drittanbietern, die die Identität Kehls nutzten, um Nutzer auf Webseiten mit betrügerischen Anlageempfehlungen zu leiten. Das Gericht ordnete an, dass Meta den Identitätsmissbrauch proaktiv unterbinden muss, anstatt erst nach einer Meldung durch die Betroffenen zu reagieren.
Zusätzlich zur Unterlassungspflicht wurde Meta dazu verurteilt, die durch diese betrügerischen Anzeigen generierten Werbeeinnahmen offenzulegen. Diese Auskunft dient als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes, den das Unternehmen an die Kläger leisten muss. In dem Streit um Deepfakes und rechtswidrige Inhalte wurde zudem eine geringe Geldstrafe verhängt.
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Gericht verneint Haftungsprivilegierung durch den Digital Services Act
Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Einordnung der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. Das Landgericht Frankfurt verneinte die Berufung Metas auf die Haftungsprivilegierung gemäß dem Digital Services Act (DSA). Die Richter begründeten dies damit, dass die von Meta eingesetzten Algorithmen dem Unternehmen eine maßgebliche Kontrolle über die Verbreitung und Darstellung der Inhalte verschafften.
Damit ist das Landgericht Frankfurt das erste deutsche Gericht, das spezifische Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus den Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 umsetzt. Die Argumentation folgt der Linie, dass eine aktive algorithmische Steuerung der Inhalte die Einstufung als rein passiver Vermittler ausschließe, was wiederum die Haftung für rechtswidrige Drittinhalte begründe.
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Hintergrund und mögliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Finflow GmbH sowie Thomas Kehl und dem US-Technologiekonzern dauert bereits seit dem Jahr 2024 an. Seit diesem Zeitraum existierten auf Facebook und Instagram wiederholt gefälschte Konten im Namen von Finanzfluss, die für betrügerische Zwecke genutzt wurden.
Für den Fall, dass Meta der gerichtlichen Unterlassungspflicht nicht nachkommt, droht das Gericht empfindliche Sanktionen an. Bei Verstößen gegen die Anordnung kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt werden.
Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Meta hat die Möglichkeit, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Das Unternehmen gab bereits bekannt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Der Ausgang des Verfahrens gilt als wegweisend für die Frage, inwieweit soziale Netzwerke für die durch ihre Algorithmen verbreiteten Werbeinhalte und den damit einhergehenden Identitätsmissbrauch haftbar gemacht werden können.
