Landgericht Aachen: Google drohen 250.000 Euro für jeden Verstoß
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 19:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Landgericht Aachen hat dem Internetkonzern Google per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche KI-generierte Angaben über einen Arzt in seiner KI-Suche zu verbreiten. Wie unter anderem Berichte von i6eal.de und the-decoder.de vom 18. Oktober 2026 darlegen, erging der gerichtliche Beschluss bereits am 24. September 2026. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.
Falsche Vorwürfe durch den Google AI Mode
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sind Textausgaben aus dem sogenannten AI Mode von Google. Der betroffene Mediziner war von 2010 bis Ende Juni 2026 als Chefarzt und Professor für Neuroradiologie tätig gewesen. Am 28. August 2026 warnten ihn Kollegen, dass Googles KI-Suchfunktion seinen damaligen beruflichen Abgang mit schweren Vorwürfen begründe.
Das System behauptete fälschlicherweise, der Grund für das Ausscheiden sei eine angebliche sexuelle Nötigung einer Sekretärin gewesen, und erfand dazu strafrechtliche Verfahren. Wie das Landgericht feststellte, betrafen die von der KI dargestellten Vorfälle in der Realität jedoch einen anderen Professor.
Ablehnung der Löschung und gerichtliche Verfügung
Nachdem er Kenntnis von den falschen Angaben erhalten hatte, wandte sich der Arzt Ende August 2026 per E-Mail an Google und forderte die Löschung der Passagen. Mitte September 2026 wies Google diese Aufforderung ab, woraufhin der Mediziner gerichtliche Schritte einleitete.
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Die am 24. September 2026 durch das Landgericht Aachen erlassene einstweilige Verfügung richtet sich gegen drei konkrete Textvarianten. Das Verbot ist bislang nicht rechtskräftig, da Google die Möglichkeit hat, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Stützung auf Münchner Vorentscheidung
In seiner rechtlichen Begründung bezog sich das Landgericht Aachen auf eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts München I von Ende Mai 2026. Das Münchner Gericht hatte die generierten Zusammenfassungen in der Suche als Googles eigene Aussagen eingestuft und den Betreiber damit haftungsrechtlich in die Verantwortung genommen.
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Im damaligen Münchner Verfahren hatte Google zwar zunächst die Einlegung einer Berufung angekündigt, sich später jedoch mit der Gegenseite verglichen. Dadurch war eine höchstrichterliche Klärung der Verantwortlichkeit für Fehler in generativen Suchsystemen zunächst ausgeblieben.
