Kündigungsschutz, Top-Verdiener

Kündigungsschutz gelockert: Top-Verdiener ab 177.450 Euro ab Januar

03.07.2026 - 20:31:43 | boerse-global.de

Bundesregierung lockert Kündigungsschutz für Spitzenverdiener und verlängert Befristungen. BAG-Urteil verschärft Massenentlassungsregeln.

Arbeitsrecht 2026: Neue Regeln für Top-Verdiener und Befristungen
Kündigungsschutz - Ein großes, poliertes Messingzahnrad greift in ein kleineres, silbernes Zahnrad ein, symbolisiert Unternehmen und Mitarbeiter. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig sorgt das Bundesarbeitsgericht mit klaren Urteilen für neue Fakten. Unternehmen und Arbeitnehmer müssen sich auf veränderte Regeln einstellen – besonders bei hohen Einkommen und Massenentlassungen.

Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine Neuerung für Besserverdiener. Wer in neuen Arbeitsverträgen mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdient – 2026 rund 177.450 Euro Jahresbrutto –, bekommt einen gelockerten Kündigungsschutz.

Arbeitgeber können solche Arbeitsverhältnisse dann gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Die Politik reagiert damit auf Forderungen nach mehr Flexibilität, besonders bei Start-ups und Führungspositionen.

Arbeitgeberverbände feiern den Schritt als überfällig. Gewerkschaften wie die IG Metall sehen einen Angriff auf bewährte Rechte. DIW-Präsident Marcel Fratzscher spricht von Symbolpolitik.

Befristungen leichter möglich – telefonische Krankschreibung fällt

Das Reformpaket bringt weitere Änderungen. Die sachgrundlose Befristung wird von 24 auf 48 Monate verdoppelt. Bis zu sechs Vertragsverlängerungen sind möglich – allerdings nur bis zum 31. Dezember 2030. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.

Parallel dazu wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

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Positiv für viele Beschäftigte: Die steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschläge werden angehoben. Die Obergrenze liegt künftig bei 75 Euro Stundenlohn.

BAG verschärft Regeln bei Massenentlassungen

Werden die neuen Regeln nicht eingehalten, drohen Unternehmen böse Überraschungen. Das Bundesarbeitsgericht stellte am 19. März 2026 klar: Fehlt eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige, sind alle Kündigungen unwirksam.

Das Gericht beruft sich auf die europäische Massenentlassungsrichtlinie mit einer 30-tägigen Entlassungssperre. Ein nachträgliches Einreichen der Anzeige ist ausgeschlossen – das bestätigte der Europäische Gerichtshof bereits im Oktober 2025.

Der Sechste Senat des BAG untermauerte diese Linie am 1. April 2026. Für Unternehmen bedeutet das: Formale Fehler können ganze Entlassungswellen kippen lassen. Besonders relevant wird dies beim angekündigten Stellenabbau bei Volkswagen, der Schätzungen zufolge bis zu 100.000 Stellen betreffen könnte.

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Konflikte in der Praxis: Kontrollen und Abfindungen

Wie Unternehmen Personalabbau umsetzen, zeigt einen klaren Trend. Arbeitsrechtler Alexander Birkhahn beobachtet eine zunehmende Fokussierung auf verhaltensbedingte Kündigungen. Firmen prüfen Spesenabrechnungen oder kontrollieren Homeoffice-Tätigkeiten, um Kündigungsgründe zu finden.

Oft enden solche Auseinandersetzungen in Abfindungsvergleichen. Das Reformpaket setzt hier steuerliche Anreize: Wer schnell einen neuen Job findet, soll bei der Abfindung privilegiert werden. Das Ziel ist mehr Mobilität auf dem Arbeitsmarkt.

Dass Personalabbau weiter eskaliert, zeigt ein Fall aus Mainz. Anfang Juli kündigte eine Hotelgruppe in zwei Häusern 50 Mitarbeiter. Die Gewerkschaft NGG wirft dem Unternehmen vor, damit eine Betriebsratsgründung verhindern zu wollen. Betroffen waren unter anderem Schwangere und Auszubildende. Der Betrieb lief mit Leiharbeitnehmern weiter. Die Hotelgruppe bestreitet die Vorwürfe. Die Betroffenen kündigten rechtliche Schritte an.

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