Krypto-Steuern: Deutschland schafft Haltefrist ab – Gewinne immer besteuert
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die regulatorische Landschaft für Krypto-Vermögenswerte durchläuft im August 2026 eine Phase tiefgreifender Transformationen. Im Zentrum der Entwicklungen steht ein umfassendes Regelwerk der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission), das unter dem Titel „Regulation Crypto Assets“ neue Standards für den Markt definieren soll.
Parallel dazu konkretisieren sich international rechtliche Rahmenbedingungen in den Bereichen Besteuerung, Verwahrung und Vererbung digitaler Bestände.
Die US-Initiative zur Neugestaltung des Krypto-Marktes
Mit dem Vorschlag der „Regulation Crypto Assets“ zielt die SEC darauf ab, maßgeschneiderte Anforderungen für Krypto-Angebote zu etablieren. Der SEC-Vorsitzende Paul Atkins betonte im Rahmen der Vorstellung, dass diese Regeln klarere Wege für die Mittelbeschaffung im digitalen Sektor eröffnen sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs sind zwei spezifische Ausnahmen von der herkömmlichen Wertpapierregistrierung: Unternehmen könnten demnach bis zu 5 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von vier Jahren sowie bis zu 75 Millionen US-Dollar innerhalb von zwölf Monaten einsammeln, ohne die vollen Registrierungspflichten erfüllen zu müssen.
Zudem sieht der Entwurf einen bedingten Safe Harbor für bestimmte Krypto-Assets vor. Dieser soll greifen, sobald die Bemühungen des Managements abgeschlossen sind. Die geplante Regulierung umfasst darüber hinaus verschärfte Anforderungen an die Verwahrung und Liquidität von Handelsplattformen. Interessengruppen haben ab der Veröffentlichung im Federal Register 60 Tage Zeit, im Rahmen einer öffentlichen Kommentierungsfrist Stellung zu beziehen.
Koordinierte Ansätze der US-Finanzbehörden
Neben der SEC treibt auch das US-Finanzministerium die Regulierungsbemühungen voran. Ein Entwurf zum sogenannten GENIUS Act sieht vor, dass Emittenten von Zahlungs-Stablecoins eine US-Lizenz benötigen.
Ausländische Anbieter müssten sich zudem verpflichten, Anordnungen der US-Behörden Folge zu leisten. Finanzminister Scott Bessent unterstrich in diesem Zusammenhang die Absicht einer zügigen Umsetzung. Eine Konsultationsphase mit 87 spezifischen Fragen soll die Details klären.
Flankiert werden diese Maßnahmen durch politische Konsultationen im Weißen Haus, bei denen Mitte August 2026 Gespräche mit Führungskräften der Branche sowie Vertretern der Aufsichtsbehörden CFTC (Commodity Futures Trading Commission) und SEC angesetzt wurden. Während Bitcoin in diesem Zeitraum bei rund 62.981 US-Dollar notierte, standen insbesondere Marktakteure wie Coinbase und Robinhood im Fokus der regulatorischen Betrachtung.
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Europäische Standards und steuerliche Neuausrichtungen
In Europa hat die Umsetzung der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) bereits Fakten geschaffen. Nach Ablauf einer Frist zum 1. Juli 2026 mussten zahlreiche nicht autorisierte Anbieter ihre Dienste im Europäischen Wirtschaftsraum einstellen.
Daten des Analysedienstes TRM identifizierten zum Stichtag über 1.000 Unternehmen ohne entsprechende Lizenz, während die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) Ende Juli 323 autorisierte Anbieter listete.
In Deutschland zeichnet sich zudem ein steuerlicher Kurswechsel ab. Der Mitte August 2026 veröffentlichte Finanzbericht 2027 des Bundesfinanzministeriums bestätigt Pläne, die bisherige einjährige Haltefrist für steuerfreie Krypto-Gewinne abzuschaffen.
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Künftig sollen diese Gewinne unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinkünfte besteuert werden. Ergänzt wird dies durch die EU-Richtlinie DAC8, die Krypto-Dienstleister verpflichtet, Nutzerdaten und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Rechtssicherheit bei der Vererbung digitaler Vermögenswerte
Ein zunehmend relevanter Aspekt der Krypto-Regulierung betrifft den digitalen Nachlass. In Deutschland hat der Bundesgerichtshof bereits in einer Grundsatzentscheidung (III ZR 183/17) festgestellt, dass digitale Inhalte gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergehen.
In der Praxis stellt dies Hinterbliebene jedoch vor Hürden: Während bei Börsenkonten der Zugriff über Erbnachweise und Identitätsprüfungen möglich ist, bleibt der Zugang zu selbstverwahrten Wallets ohne den privaten Schlüssel technisch ausgeschlossen.
Umfragen aus dem Frühjahr 2026 verdeutlichen die bestehenden Defizite in der Vorsorge. So gaben rund 32,2 Prozent der Befragten an, Krypto-Bestände vor dem Partner zu verheimlichen, und über 71 Prozent äußerten die Sorge, dass ihre Familie im Ernstfall keinen Zugriff auf die Vermögenswerte hätte.
Nur etwa 14,3 Prozent der Teilnehmer einer Erhebung der Organisation Clabo verfügten über eine konkrete Nachlassplanung. Experten weisen in diesem Kontext darauf hin, dass sensible Zugangsdaten wie Seed-Phrasen aufgrund der Einsehbarkeit durch Dritte nicht direkt im Testament stehen sollten.
Stattdessen gewinnen technische Lösungen wie das Shamir-Backup an Bedeutung, um das Risiko eines Totalverlusts durch physische oder digitale Schwachstellen zu minimieren.
