Krebs-Patienten, Offenlegungspflicht

Krebs-Patienten: 15 Jahre Offenlegungspflicht vs. 5 Jahre in Europa

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 18:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mecklenburg-Vorpommern verlangt bessere Regeln für Krebsüberlebende. In Deutschland gelten bislang längere Fristen als in mehreren EU-Staaten.

Mecklenburg-Vorpommern fordert Vergessenwerden nach Krebs
Eine von Sonnenlicht durchflutete Wiese im Herbst, die einen Neuanfang und Hoffnung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, sehen sich bei vielen Lebensentscheidungen weiterhin mit bürokratischen und finanziellen Hürden konfrontiert.

Das Kabinett der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Bundesrats-Entschließung für ein sogenanntes Recht auf Vergessen nach überstandener Krebserkrankung beschlossen, um Betroffene vor Benachteiligungen zu schützen, wie aus Berichten vom 15. September 2026 hervorgeht. Die Initiative zielt darauf ab, ehemals Erkrankte im Alltag und bei wirtschaftlichen Entscheidungen rechtlich besser abzusichern.

Belastungen bei Versicherungen, Krediten und Adoptionen

Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) betonte am 15. September 2026, dass Betroffene ihre Krebserkrankung nach wie vor bei Versicherungen, Krediten und Adoptionen angeben müssen.

Nach Angaben der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vom selben Tag führen diese Offenlegungspflichten im Alltag zu erheblichen Erschwernissen: Ehemals Erkrankte leiden unter Risikoaufschlägen, Leistungsausschlüssen sowie Hürden bei der Kreditvergabe und bei Adoptionsverfahren.

Mit der beschlossenen Entschließung fordert die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung dazu auf, einen gesetzlichen Rahmen für ein Recht auf Vergessenwerden nach Krebs vorzulegen. Dieser soll verbindliche Fristen festlegen sowie die Löschung gespeicherter Gesundheitsdaten regeln.

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Deutliche Unterschiede im europäischen Vergleich

Verbraucherschutzministerin Bernhardt (Die Linke) wies auf deutliche Unterschiede im europäischen Rechtsrahmen hin. Während in Ländern wie Belgien, Frankreich und Spanien nach der Behandlung eine Frist von 5 Jahren gelte, betrage dieser Zeitraum in Deutschland 15 Jahre.

Gesetzliche Regelungen und anhaltende Kritik von Verbänden

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Auf Bundesebene gibt es zwar erste gesetzliche Schritte, diese bleiben nach Ansicht von Betroffenenverbänden jedoch lückenhaft. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe gilt ab dem 20. November ein neues Gesetz zum Recht auf Vergessenwerden bei Verbraucherkrediten nach einer Frist von 15 Jahren. Diese Regelung greift allerdings nicht bei Immobilienkrediten oder bei Krediten mit einem Volumen von über 100.000 Euro.

Fachgesellschaften fordern daher schon länger weitergehende gesetzliche Anpassungen: Sowohl die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs als auch die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fordern seit 2 Jahren entsprechende Maßnahmen durch den Gesetzgeber.

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