Kratos-Dienst zerschlagen: 200 Server und 96.000 Phishing-Apps beschlagnahmt
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 20:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kunden der Sparkassen sind derzeit das Ziel einer neuen, groß angelegten Phishing-Welle. Betrüger versenden dabei täuschend echte E-Mails, die vor angeblichen Sicherheitsproblemen, dem baldigen Ablauf des pushTAN-Verfahrens oder einer drohenden Kontosperrung warnen. Ziel der Angreifer ist es, sensible Zugangsdaten für das Online-Banking zu entwenden.
Die aktuellen Betrugsmails sind so gestaltet, dass sie eine hohe Dringlichkeit suggerieren. Den Empfängern wird vorgegeben, ein notwendiges Sicherheitsupdate für ihr Online-Banking durchführen zu müssen, um eine Sperrung ihres Kontos zu verhindern. In den Nachrichten ist ein Link enthalten, der jedoch nicht zur offiziellen Sparkassen-Webseite führt. Analysen zeigen, dass die hinterlegten Links auf gefälschte Login-Seiten verweisen. Als eine der genutzten Absender-Domains wurde in diesem Zusammenhang ashoj.com identifiziert.
Rechtliche Einordnung und Haftungsfragen
Im Falle eines erfolgreichen Betrugs stellt sich für Betroffene die Frage nach dem Schadensersatz. Grundsätzlich ist die Rechtslage zugunsten der Bankkunden gestaltet. Gemäß § 675u BGB sind Kreditinstitute verpflichtet, unautorisierte Transaktionen zu erstatten. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wie es in § 675v Abs. 3 BGB geregelt ist.
Dabei liegt die Beweislast bei der Bank. Juristen betonen in diesem Kontext die Bedeutung aktueller Rechtsprechung. So haben sich bereits das Landgericht Aachen (Az.: 10 O 53/23) und das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 8 U 1482/24) mit der Frage der Mithaftung von Banken in ähnlichen Fällen befasst. Die Urteile verdeutlichen, dass Institute den Nachweis einer groben Pflichtverletzung des Kunden führen müssen, um eine Erstattung zu verweigern.
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Empfohlene Schutzmaßnahmen und Reaktion
Experten und Institute wie die Sparkasse Bielefeld mahnen zur Vorsicht. Es gelte der Grundsatz, dass sensible Daten niemals per E-Mail weitergegeben werden sollten. Sollten Kunden bereits auf eine solche Nachricht reagiert haben, werden umgehende Sofortmaßnahmen empfohlen. Dazu gehört die Sperrung des Kontos über den zentralen Notruf 116 116 sowie die Sicherung sämtlicher Beweise, etwa durch Screenshots der betrügerischen Kommunikation. Zudem wird zur Erstattung einer Strafanzeige geraten.
Die aktuelle Bedrohungslage fügt sich in einen breiteren trend zunehmender Cyberkriminalität ein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass etwa jede dritte unerwünschte E-Mail einen Phishing-Versuch darstellt. Statistiken belegen zudem, dass bereits 62 Prozent der Bevölkerung derartige Nachrichten erhalten haben. Auch die Organisation Mimikama bestätigte die aktuelle Masche gegen Sparkassen-Kunden.
Erfolge der Ermittlungsbehörden und Markttrends
Trotz der anhaltenden Bedrohung verzeichnen Ermittlungsbehörden Erfolge im Kampf gegen die Infrastruktur der Betrüger. In einer koordinierten Aktion zerschlugen das Bundeskriminalamt (BKA), das FBI und indonesische Behörden kürzlich den Phishing-Dienst Kratos. Dabei wurden 200 Server beschlagnahmt und rund 96.000 Phishing-Apps sichergestellt. Der Dienst Kratos soll etwa 1.800 Kunden bedient und monatlich bis zu 15.000 Betrugskampagnen ermöglicht haben.
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Dennoch zeigen Branchenberichte für die erste Jahreshälfte 2026 eine deutliche Zunahme verschiedener Betrugsformen. Der SMS-Betrug stieg in diesem Zeitraum um 146 Prozent an. Auch der Support-Betrug verzeichnete ein Plus von 134 Prozent, während Vorfälle mit Fernzugriffstrojanern um 69 Prozent zunahmen. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Notwendigkeit für Bankkunden, bei digitalen Mitteilungen äußerste Wachsamkeit walten zu lassen.
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