Krankenversicherung, Zuzahlungen

Krankenversicherung 2027: Zuzahlungen steigen auf 7,50–15 Euro

Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 04:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Einstufungen verteilen Kfz-Beiträge regional neu, während höhere GKV-Zuzahlungen feststehen und die Pflegereform offen bleibt.

Kfz-Regionalklassen ändern sich 2027: Auch GKV-Zuzahlungen steigen
Eine menschenleere Landstraße in einer ländlichen Umgebung bei Tagesanbruch, die Weite der Landschaft symbolisiert regionale Unterschiede. Illustration mit AI erstellt.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Regionalstatistik für die Kfz-Versicherung veröffentlicht. Sie bringt für Millionen Autofahrer ab dem 1. Januar 2027 spürbare Veränderungen bei den Beiträgen.

Gleichzeitig zeichnen sich für Rentner und gesetzlich Versicherte weitere finanzielle Belastungen ab – von steigenden Zuzahlungen in der Krankenversicherung bis zu möglichen Änderungen bei der Pflegeversicherung, die derzeit allerdings noch nicht beschlossen sind.

Neue Regionalklassen treffen Millionen Autofahrer

Laut der GDV-Statistik erhalten 5,2 Millionen Autofahrer in 63 Zulassungsbezirken künftig eine bessere Haftpflichtklasse, während 4,8 Millionen in 46 Bezirken eine schlechtere Einstufung bekommen.

Mehr als 32 Millionen Versicherte in 304 Bezirken bleiben unverändert. In der Kaskoversicherung werden jeweils rund 2,4 Millionen Autofahrer höher beziehungsweise niedriger eingestuft, während rund 33 Millionen – etwa 87 Prozent – keine Veränderung erfahren.

Die beste Schadenbilanz weist demnach der Landkreis Elbe-Elster mit 33 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt auf. Am schlechtesten schneidet Offenbach mit fast 40 Prozent über dem Durchschnitt ab, gefolgt von Gelsenkirchen und Berlin. Insgesamt umfasst die Haftpflichtversicherung 12 Regionalklassen, die Vollkasko 9 und die Teilkasko 16. Grundlage der Einstufung sind die Schadenbilanzen der vergangenen fünf Jahre in 413 Zulassungsbezirken.

Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In Nordrhein-Westfalen erhalten rund 680.000 Autofahrer eine bessere Haftpflichtklasse, etwa in Kleve, Düren, Euskirchen, Hamm, Remscheid und Olpe, während rund 550.000 in Solingen, Warendorf, Bottrop und Essen höher eingestuft werden.

Gelsenkirchen weist bundesweit die zweitschlechteste Schadenbilanz auf, Höxter ist mit 11 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt der beste Bezirk in NRW.

In Niedersachsen steigen die Regionalklassen in sechs von 47 Zulassungsbezirken für rund 450.000 Betroffene, während sieben Bezirke mit rund 600.000 Versicherten von einer besseren Einstufung profitieren. In Bremen und Bremerhaven erhalten rund 250.000 Autofahrer eine höhere Haftpflichtklasse.

Wichtig für Betroffene: Die Statistik ist für Versicherer unverbindlich. Neue Klassen gelten für Neuverträge sofort, für bestehende Verträge erst ab dem nächsten Versicherungsjahr, also ab dem 1. Januar 2027. Die Mehrkosten liegen laut GDV meist unter 10 Prozent, regionale Unterschiede können aber erheblich sein: Eine Modellrechnung von Verivox zeigt, dass ein 45-jähriger Golf-Fahrer in Berlin 61 Prozent mehr Teilkasko zahlt als in Emden, bei der Vollkaskoversicherung sind es 54 Prozent mehr und bei der Haftpflicht 47 Prozent.

Anzeige

Wer sich mit den Auswirkungen solcher Kostensteigerungen befasst, sollte auch die Risiken bei der täglichen Medikation im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber klärt darüber auf, welche Wirkstoffe im Alter plötzlich riskant werden können und bietet wichtige Orientierung für das nächste Arztgespräch. Sichere Alternativen in der Priscus-Liste entdecken

Wer wechseln möchte, muss die Kündigungsfrist zum 30. November 2026 beachten, da das Versicherungsjahr zum 31. Dezember endet. Bei einer Beitragserhöhung besteht zudem ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 40 VVG mit einer Frist von einem Monat.

Steigende Zuzahlungen in der Krankenversicherung

Parallel zu den Änderungen bei der Kfz-Versicherung wirkt sich das bereits verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus, das seit dem 30. Juli 2026 überwiegend in Kraft ist. Seitdem sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr und nur noch per Privatrezept erhältlich. Homöopathie und Anthroposophie fallen ebenfalls aus dem GKV-Anspruch, Satzungsleistungen werden ab dem 1. Januar 2027 ausgeschlossen.

Ab dem 1. Januar 2027 steigt zudem die Arznei-Zuzahlung auf 7,50 bis 15 Euro, bisher lag sie bei 5 bis 10 Euro. Die Krankenhaus-Zuzahlung beträgt künftig 15 Euro pro Tag für maximal 28 Tage. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss auf 50, 60 beziehungsweise 65 Prozent, bisher waren es 60, 70 und 75 Prozent.

Ab 2028 kommt zudem ein Familienversicherten-Zuschlag von 2,5 Prozent hinzu, bei Renten ab dem 1. Juli 2028. Ohne Gegenmaßnahmen könnte der Zusatzbeitrag laut Bundesgesundheitsministerium bis 2030 auf rund 4,8 Prozent steigen.

Pflegereform noch nicht beschlossen

Für die Pflegeversicherung liegt bislang lediglich ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Ob und in welcher Form dieser Entwurf tatsächlich Gesetz wird, ist derzeit offen.

Der Entwurf sieht vor, den Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte anzuheben – bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro würde das rechnerisch 4 Euro mehr im Monat beziehungsweise 48 Euro im Jahr bedeuten.

Anzeige

Angesichts steigender Belastungen im Gesundheitssystem ist es für Senioren umso wichtiger, die eigene Gesundheit aktiv zu schützen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dieser kostenlose Experten-Report unterstützt Sie dabei, Ihre Laborwerte richtig zu deuten und gezielte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Kostenlosen Laborwerte-Selbstcheck jetzt anfordern

Der allgemeine Pflegebeitragssatz liegt derzeit bei 3,6 Prozent, der Zuschlag soll für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr gelten, mit Ausnahmen etwa für ältere Versicherte und Bürgergeldbeziehende.

Der Entwurf sieht außerdem vor, die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung abzuschaffen und in vier neue Budgets zu integrieren – ein Sachleistungs-, Entlastungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget. Das bisherige Entlastungsbudget, das seit dem 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro pro Jahr umfasste, würde damit entfallen.

Auch der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1, bislang bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich, soll dem Entwurf zufolge wegfallen. Der Sozialverband VdK fordert zudem, die untere Punkteschwelle für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte anzuheben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) warnt in diesem Zusammenhang vor einem Armutsrisiko für Betroffene. Ein Kabinettstermin für das Gesetz ist für September oder Oktober vorgesehen, ein endgültiger Beschluss steht noch aus.

Einordnung für Betroffene

Für Rentner und Autofahrer ergibt sich damit ein Bild aus bereits feststehenden Änderungen und noch offenen Reformvorhaben. Während die neuen Kfz-Regionalklassen und die höheren GKV-Zuzahlungen ab dem 1. Januar 2027 verbindlich greifen, bleibt die Pflegereform vorerst ein Entwurf, dessen endgültige Ausgestaltung von den weiteren politischen Beratungen abhängt.

Betroffene sollten insbesondere die Kündigungsfristen bei der Kfz-Versicherung im Blick behalten und sich über mögliche Beitragsanpassungen bei ihrer Krankenkasse informieren.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70090399 |