Krankenhausfinanzierung: BVMed und ZVEI fordern Reform gegen Milliardenlücke
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die finanzielle Ausstattung der deutschen Krankenhauslandschaft steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der medizintechnischen Infrastruktur.
Branchenberichten aus dem September 2026 zufolge mahnen der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und der Fachverband Elektro-Medizinische Technik im ZVEI eine grundlegende Reform der Investitionsfinanzierung an. Ziel ist es, eine bestehende Finanzierungslücke in Milliardenhöhe zu schließen, die den medizinischen Standard und die Innovationskraft der Kliniken gefährdet.
Statistische Einordnung der Investitionslücke
Die wirtschaftliche Ausgangslage der Krankenhäuser verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Laut Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für das Jahr 2023 belief sich der bestandserhaltende Investitionsbedarf der deutschen Kliniken auf insgesamt 6,52 Mrd. Euro. Demgegenüber standen Fördermittel der Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von lediglich 3,89 Mrd. Euro.
Diese Diskrepanz führte im Jahr 2023 zu einer Finanzierungslücke von 2,64 Mrd. Euro. Damit blieben rund 41 % des notwendigen Investitionsbedarfs ungedeckt. Diese Unterfinanzierung betrifft maßgeblich die Erneuerung und Modernisierung der medizintechnischen Ausstattung sowie der allgemeinen Infrastruktur, was nach Ansicht der Verbände eine nachhaltige Krankenhausplanung erschwert.
Forderungen der Industrieverbände nach verbindlicher Finanzierung
BVMed und ZVEI fordern vor diesem Hintergrund, dass der Investitionsbedarf für Medizintechnik und Infrastruktur künftig verbindlich bei der Zuweisung von sogenannten Leistungsgruppen berücksichtigt werden muss.
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Kliniken lag 2023 bei 6,52 Mrd. Euro, die KHG-Fördermittel der Länder bei 3,89 Mrd. Euro — rund 41 Prozent blieben ungedeckt. Wer diese Lücke gegenüber Trägern und Ländern belegen will, braucht eine belastbare Bemessungsgrundlage statt Schätzwerte. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie sich der Bedarf über die Investitionsbewertungsrelationen des InEK herleiten lässt. Leitfaden zur Investitionsfinanzierung anfordern
Ein wesentlicher Punkt der Vorschläge ist die Kopplung der Finanzierung an die tatsächliche Nutzungsdauer der Geräte. Die Verbände plädieren dafür, bereits bei der Zuweisung der Leistungsgruppen die Finanzierung der erforderlichen technischen Infrastruktur über deren gesamten Lebenszyklus hinweg rechtssicher zu klären.
Um eine objektive Bemessungsgrundlage zu schaffen, schlagen die Verbände vor, die Investitionsbewertungsrelationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu nutzen. Diese könnten als Basis dienen, um die notwendigen Mittel präziser an den tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Fachbereiche und Leistungsgruppen anzupassen. Damit solle sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung stets dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Langfristige Instrumente und Transformationsprozesse
Neben der Reform der regulären Investitionsfinanzierung rücken auch neue staatliche Instrumente in den Fokus. Für den geplanten Krankenhaus-Transformationsfonds sollen bis zum Jahr 2035 bis zu 50 Mrd. Euro mobilisiert werden.
Berichten zufolge ist dieser Fonds jedoch ausdrücklich als Ergänzung gedacht und soll die reguläre Investitionsförderung durch die Bundesländer nicht ersetzen. Er dient primär der Unterstützung struktureller Umbaumaßnahmen im Rahmen der Krankenhausreform.
Die Verbände fordern, die Finanzierung der technischen Infrastruktur bereits bei der Zuweisung von Leistungsgruppen über den gesamten Geräte-Lebenszyklus rechtssicher zu klären. Für Häuser, die ihre Medizintechnik über Jahre hinweg planen müssen, wird damit die Frage entscheidend, welche Ausstattung zu welcher Leistungsgruppe gehört. Die Checkliste führt durch diese Zuordnung und die dahinterliegenden Finanzierungswege. Checkliste Leistungsgruppen-Finanzierung sichern
Ein weiterer Baustein der künftigen Krankenhausfinanzierung ist die Einführung einer Vorhaltevergütung. Diese soll dazu beitragen, die Kliniken vom reinen Falldruck zu entlasten. Den aktuellen Planungen zufolge soll dieses neue Vergütungssystem ab dem Jahr 2030 seine vollständige Finanzwirksamkeit entfalten.
Bis dahin bleibt die Schließung der jährlichen Investitionslücke eines der zentralen Anliegen der Medizintechnik-Branche, um die Versorgungssicherheit und die Integration moderner Technologien in den Klinikalltag zu gewährleisten.
