Kräuterpaste mit Sildenafil: Behörden warnen vor bundesweiter Verbreitung
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 12:25 Uhr | Redaktion boerse-global.deUnzulässige Beimischungen synthetischer Arzneistoffe in vermeintlich rein pflanzlichen Produkten stellen den Verbraucherschutz vor anhaltende Herausforderungen.
Wie aus einer am 13. Oktober 2026 über das behördliche Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV NRW) hervorgeht, wurde in einer importierten Kräuterpaste der verschreibungspflichtige Wirkstoff Sildenafil nachgewiesen. Der Fall verdeutlicht die Risiken unregulierter Vertriebswege und die potenziellen Gesundheitsgefahren für Konsumenten.
Betroffene Charge und Herstellerangaben
Die behördliche Warnung bezieht sich konkret auf das Produkt „Mixed Herbal Blend Paste“ der Marke „Pro Naturious Natural Products“ in der 240-Gramm-Packung. Betroffen ist die Charge beziehungsweise das Los 20251511 (PSN) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15. November 2028 sowie der EAN-Nummer 8 683672 505190.
Als Hersteller wird auf der Kennzeichnung das Unternehmen Atci Gida San. ve Tic. Ltd. ?ti. aus Fatih/Istanbul mit der Registrierungsnummer TR-34-K-024165 aufgeführt. Eine in der Europäischen Union verantwortliche Person oder Niederlassung ist auf der Verpackung hingegen nicht benannt.
Da die genauen Vertriebswege und Zwischenhändler in Deutschland unbekannt sind, gehen die Überwachungsbehörden von einer bundesweiten Verbreitung aus; in der Warnung sind alle 16 Bundesländer gelistet. Rückgabestellen, Kontaktadressen oder Modalitäten für eine Erstattung wurden im Rahmen der Meldung nicht bereitgestellt.
Gesundheitliche Risiken durch undeklariertes Sildenafil
Der Grund für die behördliche Warnung ist das Vorhandensein von Sildenafil, einem arzneilichen Wirkstoff aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer, der unter anderem zur Behandlung von erektiler Dysfunktion und Lungenhochdruck verordnet wird. In Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist die Substanz nicht zugelassen.
Die Behörden gehen davon aus, dass sich die betroffene Kräuterpaste mit nicht deklariertem Sildenafil bundesweit verbreitet hat — verkauft wird sie abseits der Apotheken über Internet, Kioske und soziale Medien. Wer Naturprodukte kauft, sollte wissen, woran er Risikoware erkennt und was bei Beschwerden zu tun ist. Kostenlosen Schutz-Leitfaden anfordern
Die medizinisch übliche Einzeldosis liegt bei 50 Milligramm etwa eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr, bei einer maximalen Tagesdosis von 100 Milligramm. Da für das beanstandete Produkt kein genauer Messwert vorliegt, lässt sich keine sichere Verzehrmenge ableiten.
Ein unkontrollierter Konsum birgt erhebliche Gefahren. Zu den möglichen Folgen zählen ein plötzlicher Blutdruckabfall, Herzrasen, Sehstörungen, Angina pectoris, Priapismus sowie in seltenen Fällen Schäden am Sehnerv.
Ein besonders schwerwiegendes Risiko besteht bei gleichzeitiger Einnahme von nitrathaltigen Präparaten oder anderen Herz-Kreislauf-Medikamenten, da Wechselwirkungen zu lebensbedrohlichen Blutdruckabfällen führen können. Männer, die entsprechende Medikamente einnehmen, sind besonders gefährdet.
Das Ministerium empfiehlt, Packungen mit den genannten Merkmalen keinesfalls zu verzehren und sie zu entsorgen. Bei auftretenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt und die Bezugsquelle der örtlichen Lebensmittelüberwachung gemeldet werden.
Wiederkehrende Funde und unregulierte Vertriebswege
Der aktuelle Fall steht beispielhaft für ein strukturelles Problem. Kontrollbehörden registrieren wiederkehrend nicht deklariertes Sildenafil in Nahrungsergänzungsmitteln, Getränken, Schokoladen, Pasten oder Honigzubereitungen.
Männer, die Herz-Kreislauf- oder Nitrat-Medikamente einnehmen, trifft es am härtesten: Schon eine unbemerkte Dosis Sildenafil kann den Blutdruck lebensbedrohlich abstürzen lassen. Der Leitfaden zeigt die konkreten Warnsignale und den richtigen Notfallplan — Schritt für Schritt. Warnsignale und Notfallplan jetzt abrufen
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen tauchen monatlich neue bedenkliche Erzeugnisse auf, die nicht immer konsequent öffentlich bekannt gemacht werden und im Ernstfall zu schweren Zwischenfällen wie Schlaganfällen oder Herzinfarkten führen können.
Erkenntnissen der Zollfahndung zufolge stammen die beanstandeten Waren vor allem aus der Türkei sowie mutmaßlich aus Malaysia. Eingeführt werden sie vorrangig im grenzüberschreitenden Lastwagenverkehr, aber auch über den Post- und Reiseverkehr. Der Vertrieb erfolgt meist abseits der regulären Apothekenstrukturen über das Internet, soziale Medien, Kioske sowie orientalische Supermärkte, was die lückenlose Überwachung erschwert.
