Konversionsmassnahmen, Schweiz

Konversionsmassnahmen: Schweiz plant nationales Verbot zum Schutz queerer Menschen

Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesrat bewertet ein landesweites Verbot neu. Der Ständerat soll im vierten Quartal 2026 über die Motion des Nationalrats beraten.

Schweiz prüft Bundesgesetz gegen Konversionsmassnahmen
Eine diverse Gruppe von Menschen steht in einem hellen, modernen Gebäude in der Schweiz zusammen. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion um ein nationales Verbot von Konversionsmassnahmen in der Schweiz hat eine neue Dynamik gewonnen. Der Bundesrat signalisiert eine verstärkte Offenheit für eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene, um die bisherige kantonale Fragmentierung zu beenden.

Während die Regierung solche Praktiken, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen, bereits in der Vergangenheit ablehnte, wurde die Notwendigkeit eines spezifischen Bundesgesetzes nun neu bewertet.

Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Betroffenheit

Die Relevanz einer gesetzlichen Neuregelung wird durch aktuelle Daten zur Situation betroffener Personengruppen unterstrichen. Ergebnisse des Swiss LGBTIQ+ Panels sowie einer Studie der Universität Bern aus dem Jahr 2023 verdeutlichen das Ausmass der Problematik.

Den Erhebungen zufolge sind 9,5 % der lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen in der Schweiz von Konversionsmassnahmen betroffen. Bei Transpersonen liegt dieser Anteil mit 15,5 % beziehungsweise rund 16 % signifikant höher.

Fachleute weisen darauf hin, dass die Datenlage aufgrund der Art dieser Praktiken begrenzt und das exakte Gesamtausmass oft unklar bleibe. Dennoch besteht Einigkeit darüber, dass solche Massnahmen erhebliche psychische Belastungen verursachen können. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass die Praktiken der angestrebten „Umpolung“ der sexuellen Orientierung klar abzulehnen seien.

Die fragmentierte Rechtslage in den Kantonen

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Ein wesentliches Argument für eine Bundesregelung ist die aktuelle Verschiedenheit der kantonalen Gesetzgebungen. Bisher haben mehrere Kantone eigenständige Verbote oder Massnahmen erlassen. Dazu gehören Neuenburg, wo eine entsprechende Regelung im Jahr 2023 in Kraft trat, sowie die Kantone Waadt, Wallis und Freiburg. Berichten zufolge bestehen auch in den Kantonen Bern und Zürich bereits Verbote.

Die Tatsache, dass derzeit elf weitere Kantone ähnliche Verbote planen, führt zu einer rechtlichen Uneinheitlichkeit innerhalb der Schweiz. Der Bundesrat erachtet daher eine Prüfung einer bundesweiten Regelung als sinnvoll, um einen flächendeckenden Schutzstandard zu gewährleisten.

Bisher vertrat die Regierung den Standpunkt, dass das geltende Recht bereits einen umfassenden Schutz biete, räumt jedoch nun ein, dass die kantonalen Unterschiede eine einheitliche Bundesregelung prüfenswert machen.

Politischer Prozess und gesellschaftliche Unterstützung

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Der Weg zu einem nationalen Gesetz führt über das Parlament. Bereits im Jahr 2022 verabschiedete der Nationalrat eine Motion für ein entsprechendes Verbot. Der Ständerat muss nun über diesen Vorstoss entscheiden. Eine Behandlung der bislang sistierten Vorlage ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Der Bundesrat macht deutlich, dass er für die Ausarbeitung einer nationalen Regelung auf einen klaren Auftrag durch das Parlament angewiesen ist.

Unterstützung erhält ein mögliches Verbot nicht nur aus Fachkreisen, sondern auch aus dem religiösen Sektor. Die Kirchen lehnen Konversionsmassnahmen ab und befürworten eine gesetzliche Grundlage für deren Verbot. Trotz der grundsätzlichen Offenheit des Bundesrates bleibt die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung einer nationalen Regelung vorerst offen, bis die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind.

Mehr zum Thema bei NZZ: „Schweiz: Der Bundesrat ist offen für ein Verbot von Konversionsmassnahmen“

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