Kontenabgleich: 118 Staaten melden deutsche Finanzdaten ans BZSt
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 22:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 30. September 2026 übermitteln insgesamt 118 Staaten Finanzinformationen über Konten deutscher Steuerpflichtiger an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Amt leitet diese Datensätze im Anschluss an die zuständigen Finanzämter weiter, um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen. Zu den teilnehmenden Nationen gehört in diesem Jahr erstmals auch der Senegal.
Umfang der gemeldeten Finanzdaten
Der automatisierte Datenaustausch für das Jahr 2025 umfasst eine detaillierte Aufstellung finanzieller Werte. Gemeldet werden neben den Stammdaten und der Steueridentifikationsnummer auch die Kontonummer sowie die Bezeichnung des meldenden Finanzinstituts.
In den Berichten sind zudem der Kontostand zum Jahresende sowie Erträge aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse von Wertpapieren enthalten. Einzelne Überweisungen werden im Rahmen dieses Verfahrens hingegen nicht übermittelt.
Die Meldepflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf klassische Bankhäuser. Auch Depotverwahrstellen, Versicherungen sowie Strukturen wie Stiftungen und Trusts sind dazu verpflichtet, entsprechende Informationen an die Behörden zu melden.
Internationale Beteiligung und regionale Besonderheiten
Das BZSt verzeichnet im Rahmen des Verfahrens ein Ungleichgewicht bei der Reziprozität: Aus 25 Staaten erhält die Bundesrepublik zwar Daten, sendet jedoch keine Informationen an diese Länder zurück. Innerhalb der weltweiten Melde-Architektur gibt es zudem länderspezifische Zeitpläne.
Während Kenia und Thailand den regulären Datenaustausch bereits ab dem Meldejahr 2024 für das Steuerjahr 2023 praktizieren, wird für Moldau der operative Start im Jahr 2026 erwartet. Ruanda wird schrittweise in das System integriert. Im Falle von Marokko steht die notwendige Ratifikation noch aus, weshalb das Land derzeit noch nicht auf der aktiven Liste der Austauschpartner geführt wird.
Indien hat unterdessen seine rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mit dem Income-tax Act 2025 und den Income-tax Rules 2026 wurde die Architektur für den Datenaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) und dem US-amerikanischen FATCA-Modell fest im nationalen Recht verankert.
Eine Entwicklung der indischen Steuerbehörde CBDT vom Juli 2026 ermöglichte zudem die Integration von Auslandsvermögensinformationen in das Informationssystem für Steuerpflichtige.
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Erweiterung auf Kryptowerte und digitale Vermögen
Die Reichweite des internationalen Informationsaustauschs wird künftig deutlich ausgeweitet. Kryptobörsen sollen Daten für das Jahr 2026 erstmals bis zum 31. Juli 2027 an das BZSt übermitteln. Diese Meldungen sollen Käufe, Verkäufe und Tauschvorgänge sowie Zusatzerträge, Ein- und Auszahlungen und die Guthabenstände zum Stichtag 31. Dezember 2026 abbilden.
Ein entsprechender Austausch innerhalb der Europäischen Union ist bis Ende September 2027 geplant. Der sogenannte Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) soll den Austausch digitaler Vermögenswerte ab 2027 weiter forcieren.
Rechtliche Einordnung und US-Sonderrolle
Finanzexperten weisen darauf hin, dass Zinserträge aus dem Ausland zwingend in der Anlage KAP der Steuererklärung anzugeben sind. Sollten Einkünfte in der Vergangenheit absichtlich verschwiegen worden sein, kann eine vollständige Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Hierfür müssen in der Regel die Einkünfte der vergangenen zehn Jahre nacherklärt werden.
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Eine Sonderstellung nehmen weiterhin die USA ein. Das Land ist kein CRS-Unterzeichner und erwidert Daten aus dem FATCA-Abkommen laut Berichten nicht, da nationale Gesetze dies verhinderten.
Aufgrund anonymer Gesellschaftsstrukturen und strenger Geheimhaltungsvorschriften gelten US-Bundesstaaten wie Delaware und Nevada daher nach wie vor als potenzielle Ausweichziele für Vermögenswerte. Schon bei der Einführung des CRS um das Jahr 2017 hatten sich nahezu 100 Länder dem Standard angeschlossen, während die USA außerhalb dieses Rahmens verblieben.
