Kontaktlos-Betrug: Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft
11.06.2026 - 13:20:26 | boerse-global.de
Sein Vorstoß zielt auf die Kontaktlos-Funktion, die bei Beträgen bis 50 Euro meist ohne PIN-Eingabe auskommt.
Computerbetrug statt Kavaliersdelikt
Die Initiative aus München sieht vor: Wer eine fremde Bankkarte ohne PIN nutzt, soll künftig als Computerbetrug nach Paragraf 263a StGB belangt werden. Bisher werten Gerichte solche Fälle oft nur als Kartenmissbrauch oder Datenveränderung. Der Unterschied ist gewaltig: Statt einer milden Strafe drohen dann bis zu fünf Jahre Haft.
Anzeige: Wer beim kontaktlosen Bezahlen auf Nummer sicher gehen will, findet in diesem kostenlosen Guide die wichtigsten Schutzmaßnahmen – von den richtigen Karteneinstellungen bis zu rechtlichen Tipps. Jetzt kostenlosen Schutz-Guide anfordern
Eisenreich begründet die Forderung mit der wachsenden Bedeutung digitaler Zahlungen. „Kriminelle nutzen die Sicherheitslücke beim kontaktlosen Bezahlen gezielt aus“, warnte der Minister. Die rechtliche Anpassung müsse mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
Bargeld verliert die Spitzenposition
Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Eine Allensbach-Studie aus dem Jahr 2025 belegt: Erstmals zahlten mehr Deutsche mit Karte als mit Bargeld. Für die bayerische Justiz ist das ein klares Signal. Sie will das Vertrauen in digitale Zahlungssysteme stärken und Täter wirksamer abschrecken.
Weitere Forderungen auf der Konferenz
Die Justizministerkonferenz in Hamburg befasst sich mit mehreren sicherheitspolitischen Themen. Bayern fordert zudem:
- Höhere Strafen für Sabotage: Von fünf auf zehn Jahre Haft für Angriffe auf kritische Infrastruktur
- Akustische Überwachung: Erweiterte Möglichkeiten für die Wohnraumüberwachung
Anzeige: Bisher werden viele Kartenmissbrauch-Fälle nur als Kavaliersdelikt gewertet – Bayern will das ändern. Doch bis die härteren Strafen kommen, schützt Sie nur eine aktive Sicherheits-Checkliste. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Karte sofort absichern. Sicherheits-Checkliste jetzt sichern
Auch andere Bundesländer bringen Vorschläge ein. Sachsen plädiert für die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung und will ein spezielles Verfahren für strafunmündige Kinder nach schweren Gewalttaten. Hessen wiederum schlägt Vereinfachungen im Erbrecht vor – etwa einen vorläufigen Erbschein und mehr Digitalisierung der Testamentsregister.
Niedersachsen meldet Entwarnung
Gute Nachrichten aus Hannover: Nach einem technischen Ausfall am Mittwochabend sind die EDV-Systeme der niedersächsischen Gerichte und Justizvollzugsanstalten wieder online. Ursache war eine durch Baggerarbeiten beschädigte Datenleitung. Eine zweite Leitung als redundante Verbindung befindet sich im Aufbau.
