Kliniksterben: 53 Prozent der Krankenhäuser bis 2028 insolvenzgefährdet
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 12:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einem grundlegenden Wandel – mit weitreichenden Folgen für Patienten und Versicherte.
Krankenhäuser im Verteidigungsfall
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das Gesundheitswesen auf Kriegsszenarien vorbereiten. Ein Gesetzentwurf zur Steigerung der Krisentauglichkeit soll bis zum Sommer 2026 kommen. Während Fachverbände die Notwendigkeit betonen, übt die Ärzteorganisation IPPNW Kritik an der Schwerpunktsetzung.
Der Berliner Senat geht bereits konkrete Schritte: Nach einem folgenschweren Stromausfall durch einen Anschlag auf eine Kabelbrücke Anfang 2026 erarbeitete eine Expertenkommission einen Maßnahmenkatalog. Bis 2029 soll die Hauptstadt für einen bis zu zehntägigen Blackout gewappnet sein.
Zu den 150 Einzelmaßnahmen gehört die Notstromversorgung für Mobilfunkmasten über 72 Stunden. Außerdem fordert die Kommission einen Chief Resilience Officer für die Stadtverwaltung. Parallel hat Berlin einen Rahmenplan zur zivilen Verteidigung der Krankenhäuser sowie einen Hitzeaktionsplan mit 72 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Für 2028 ist die Krisenmanagementübung LÜKEX zum Thema zivile Verteidigung geplant. Diskutiert wird zudem die Einrichtung einer unabhängigen Resonanzgruppe, um den gesellschaftlichen Dialog über Krisenvorsorge zu stärken.
Kliniksterben droht sich zu beschleunigen
Die wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser ist dramatisch. Laut einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts sehen 42 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser bis Ende 2027 ein hohes Insolvenzrisiko. Bis Ende 2028 steigt dieser Anteil auf 53 Prozent. Besonders gefährdet: Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung.
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor einer Verschärfung des Kliniksterbens. Die Politik reagiert mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Verabschiedung im Bundestag für den 9. und 10. Juli 2026 vorgesehen ist.
Das Gesetz sieht ein Sparvolumen von rund 18,8 Milliarden Euro vor. Union und SPD brachten über 60 Änderungsanträge ein, um die Belastungen für Versicherte abzufedern. Der Bundeszuschuss für die Krankenkassen soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro sinken, 2028 um 1,55 Milliarden Euro – weniger als ursprünglich geplant.
Für Empfänger von Grundsicherung beteiligt sich der Bund ab 2027 mit einer Milliarde Euro an den Kosten. Bis 2031 steigt dieser Betrag auf 2,75 Milliarden Euro. Der Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie wird ab 2027 auf 15,5 Prozent festgesetzt. Ein Teil der Mittel soll durch eine neue Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke fließen.
Die Landkreise in Rheinland-Pfalz warnen dennoch vor finanziellen Belastungen und fordern eine langfristige Ausfinanzierung, um eine „kalte Strukturreform“ zu verhindern.
Cloud-Lösungen gegen Cyberangriffe
Dienstleister wie die RZV GmbH entwickeln cloudbasierte Ausfalllösungen für Krankenhausinformationssysteme (KIS). Bei Cyberangriffen oder technischen Störungen sollen sie den Zugriff auf Patientendaten und die Dokumentation aufrechterhalten.
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Das Bundesgesundheitsministerium plant zudem einen umfassenden Bürokratieabbau. Zu den angekündigten Maßnahmen gehören elektronische Überweisungen, digitale Anträge in der Psychotherapie sowie ein digitales „Pflege-Cockpit“. Ziel: Kapazitäten für die Patientenversorgung freisetzen.
Im Rahmen der Primärversorgungsreform soll ein Gesetz für „Advanced Practice Nurses“ (APN) kommen. Es sieht bundeseinheitliche Vorgaben für Pflegefachkräfte auf Masterniveau vor. Durch erweiterte heilkundliche Befugnisse sollen sie besonders chronisch Kranke versorgen und die Ärzteschaft entlasten.
In Brandenburg befasst sich derweil eine Enquete-Kommission mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Nach 12 Sitzungen gibt es eine erste Zwischenbilanz. Ein Fachgespräch zur weiteren Evaluation ist für den 4. September 2026 geplant. Der Abschlussbericht soll am Ende der Wahlperiode vorgelegt werden.
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