Klinikreform, Leistungsgruppen

Klinikreform: 61 Leistungsgruppen könnten längere Wege für Patienten bedeuten

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 05:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Reform ordnet Behandlungen 61 Leistungsgruppen zu; in Schleswig-Holstein sind längere Wege und neue Versorgungsmodelle vorgesehen.

Klinikreform: Spezialisierung verändert Versorgung und Klinikstandorte
Eine einsame Landstraße, die sich durch eine weite, ländliche Landschaft unter einem bewölkten Abendhimmel schlängelt. Illustration mit AI erstellt.

Die bundesweit geplante Klinikreform zielt darauf ab, die Behandlungsqualität durch stärkere Spezialisierung abzusichern. Während komplexe Eingriffe künftig verstärkt an dafür besonders ausgestatteten Zentren gebündelt werden sollen, zeichnet sich für Patientinnen und Patienten vor allem in ländlichen Regionen eine Konsequenz ab: Sie müssen sich vielerorts auf längere Anfahrtswege einstellen.

Gesetzlicher Rahmen und neue Versorgungsstufen

Als rechtliche Grundlage dient das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform ergänzt wurde und seit dem 15. April 2026 in Kraft ist. Das Reformwerk sieht bundeseinheitlich 61 Leistungsgruppen vor.

Diese Gruppen legen verbindlich fest, welche Klinik welche Behandlungen durchführen darf, beispielsweise bei planbaren Eingriffen an Knie oder Hüfte. Nur Standorte, die strenge personelle und apparative Qualitätskriterien erfüllen, dürfen diese Leistungen künftig mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Überprüfung obliegt dem Medizinischen Dienst.

Die praktische Ausgestaltung zeigt sich unter anderem in Schleswig-Holstein. Dort sieht die Planung eine klare Abstufung vor: Neben dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck sind vier zusätzliche Maximalversorger der Stufe drei in Heide, Itzehoe, Rendsburg sowie das Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster vorgesehen.

Als Schwerpunktversorger der Stufe zwei fungieren Standorte in Husum, Schleswig und Eutin, während Häuser wie Westerland, Niebüll und Preetz als Basisversorger der Stufe eins eingestuft werden. Andere Häuser – darunter Kronshagen, die Klosterstraße in Neumünster, Fehmarn und Norderstedt – sollen nach den Plänen rein ambulante Angebote vorhalten.

Konflikte um Notfallstrukturen vor Ort

Besonders spürbar werden die Umstrukturierungen an Standorten, die zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umgebaut werden sollen, wie es neben Brunsbüttel und Helgoland auch für die Inselklinik Föhr-Amrum in Wyk vorgesehen ist. Das dortige Modell sieht vor, dass ein Arzt tagsüber mindestens acht Stunden präsent ist und für die restliche Zeit eine Rufbereitschaft gilt.

Röntgenuntersuchungen außerhalb der Präsenzzeiten sowie die klassische Notaufnahme würden damit entfallen, während zwei überwachungsfähige und beatmungsfähige Plätze erhalten bleiben. Das Aus für die reguläre Notaufnahme ist für Anfang 2028 anvisiert.

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Während die Anhörungsverfahren in den Ländern laufen, entscheidet sich in den nächsten Monaten, welche Klinik welche Leistungsgruppe zugesprochen bekommt — und welche Häuser auf ambulante Angebote oder sektorenübergreifende Versorgung umgestellt werden. Wer die Kriterien des Medizinischen Dienstes und die Fristen bis zum Inkrafttreten des Landeskrankenhausplans zum 1. Januar 2027 kennt, kann die eigene Standortplanung früh ausrichten. Der kostenlose Report ordnet die 61 Leistungsgruppen ein und zeigt, welche Schritte für Ihr Haus jetzt anstehen. Kostenlosen Klinikreform-Report anfordern

Gegen diese Pläne regt sich regionaler Widerstand. Das Amt Föhr-Amrum überreichte Gesundheitsministerin von der Decken einen offenen Brief und forderte eine inselspezifische Lösung, da der Wegfall der Notfallversorgung und der chirurgischen Station gravierende Folgen für die Bevölkerung habe.

Aus dem Klinikum Nordfriesland hieß es, die zentrale Notaufnahme in Wyk habe im Jahr 2025 insgesamt 3.052 Menschen ambulant versorgt und 841 stationäre Aufnahmen verzeichnet; ohne einen Sicherstellungszuschlag sei der Betrieb wirtschaftlich nicht tragfähig.

Geschäftsführer Unger schloss betriebsbedingte Kündigungen aus und verwies darauf, dass rund ein Viertel der Beschäftigten in drei bis fünf Jahren in den Ruhestand gehe. Von der Decken stellte für Föhr eine durchgehende Rufbereitschaft in Aussicht und kündigte weitere Gespräche für Mitte November an, unter anderem unter Beteiligung von Staatssekretär Tauras.

Umsetzungsprozess und Kritik in den Bundesländern

Der Zeitplan für die Umsetzung ist straff gesteckt. In Schleswig-Holstein läuft das Anhörungsverfahren der Kliniken vom 21. September bis zum 31. Oktober 2026. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen soll Ende des Jahres erfolgen, damit der neue Landeskrankenhausplan zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Sachsen-Anhalt: Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erwartet das Greifen der Reform ebenfalls zum Jahresbeginn 2027. Im Land wurden für die derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten insgesamt 769 Anträge für Leistungsgruppen eingereicht.

Davon wurden 625 bewilligt, während 144 laut Medizinischem Dienst die Kriterien nicht erfüllten. Grimm-Benne verwies dabei auf den hohen bürokratischen und finanziellen Druck sowie auf Eingriffe des Bundes in Länderkompetenzen.

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Für Häuser, die bislang über ihre Notaufnahme einen erheblichen Teil der ambulanten und stationären Fälle abgewickelt haben, wird die Umwidmung zur sektorenübergreifenden Versorgung zur wirtschaftlichen Gretchenfrage: Ohne Sicherstellungszuschlag ist der Betrieb kleiner Standorte oft nicht tragfähig, während gleichzeitig Rufbereitschaft, Präsenzzeiten und überwachungsfähige Plätze neu organisiert werden müssen. Der kostenlose Leitfaden zeigt, wie Sie Tragfähigkeit, Personalplanung und Übergangsfristen in Einklang bringen. Leitfaden zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit sichern

Auch politische und berufsständische Akteure äußern Vorbehalte. Neben SPD, SSW und der Gewerkschaft komba warnte Ärztekammer-Präsident Herrmann vor den Folgen des bestehenden Fachkräftemangels.

Zudem steht die Finanzierung der Transformation zur Debatte: Während im schleswig-holsteinischen Landeshaushalt für 2026 rund 252 Millionen Euro an Krankenhausinvestitionen vorgesehen sind, meldeten die Kliniken nach Angaben der FDP-Landtagsfraktion Transformationsprojekte mit einem Volumen von rund 1,68 Milliarden Euro an.

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