Klinikpersonal, Bundesärztekammer

Klinikpersonal: Bundesärztekammer fordert verbindliche Bemessung

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 05:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung setzt auf allgemeine Personalpflichten; die BÄK verlangt überprüfbare Maßstäbe zum Schutz von Versorgung und Patientensicherheit.

Klinikpersonal: Bundesärztekammer fordert verbindliche ärztliche Vorgaben
Ein leerer, modern gestalteter Krankenhausflur mit einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die personelle Ausstattung auf den Stationen deutscher Kliniken steht im Zentrum einer anhaltenden gesundheitspolitischen Debatte. Während die Bundesregierung auf die Einführung eines verpflichtenden Instruments zur ärztlichen Personalbemessung im stationären Sektor verzichtet, stößt diese Haltung bei der Bundesärztekammer (BÄK) auf deutlichen Widerspruch.

Die ärztliche Spitzenorganisation dringt auf verbindliche Vorgaben, um die Behandlungs- und Versorgungsqualität für Patienten bundesweit sicherzustellen.

Regierung setzt auf Generalnorm statt starre Vorgaben

Grundlage der Diskussion ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 21/8220). Darin legte die Regierung dar, warum sie von einem verbindlichen flächendeckenden Einsatz des Bemessungsinstruments absieht. Als wesentlicher Grund werden methodische Schwächen genannt, die ein Abschlussbericht zu Praxistests des Modells ÄPS-BÄK aus dem Herbst 2025 aufgezeigt habe.

Demnach basierten die in den Tests ermittelten Personalbedarfe vielfach auf subjektiven Schätzungen der beteiligten Krankenhäuser. Da weder eine einheitliche Zählmethodik noch festgelegte Messzeitpunkte vorlagen, sei ein belastbarer hausübergreifender Klinikvergleich nicht möglich gewesen. Krankenhäusern stehe eine interne Nutzung auf freiwilliger Basis zwar weiterhin offen, die Verantwortung dafür verbleibe jedoch bei den jeweiligen Trägern.

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Als gesetzlichen Rahmen verweist die Bundesregierung stattdessen auf die Generalnorm des Paragrafen 137k im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geschaffen wurde.

Krankenhäuser sind demnach allgemein dazu verpflichtet, eine auskömmliche Personalausstattung für patientennahe Berufsgruppen zu gewährleisten. Ergänzend gelten dabei Vorgaben zur fachärztlichen Personalausstattung für 61 Leistungsgruppen.

Bundesärztekammer warnt vor Einsparungen und Qualitätsverlust

Die Bundesärztekammer sieht in diesem Vorgehen ein erhebliches Risiko für die stationäre Versorgung. Eine reine Generalverpflichtung ohne überprüfbare und konkrete Kriterien reiche nicht aus, um die Qualität zu sichern.

Dr. Susanne Johna, BÄK-Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe ÄPS-BÄK, betonte, dass eine solche Regelung ins Leere zu laufen drohe. Unter anhaltendem Kostendruck bestehe die Gefahr, dass Einsparungen zulasten der Beschäftigten und der Patienten vorgenommen würden.

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Auch der Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Henrik Herrmann, unterstrich, dass die Patientensicherheit nicht von den wirtschaftlichen Spielräumen einzelner Einrichtungen abhängen dürfe.

Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Erprobung habe den methodischen Ansatz grundsätzlich bestätigt; das Modell sei für einzelne Kliniken und Fachabteilungen geeignet und befinde sich in der Weiterentwicklung. Bereits der 130. Deutsche Ärztetag 2026 forderte die Gewährleistung sowie die verlässliche Finanzierung einer angemessenen ärztlichen Personalausstattung.

Risiken für Patientensicherheit und Pflegeteams

Nach Darstellung der Bundesärztekammer hat der verzicht auf verbindliche Vorgaben spürbare Konsequenzen für den Klinikbetrieb. Steigender Spardruck erhöhe die Gefahr von Stellenstreichungen im ärztlichen Dienst.

Eine daraus folgende Unterbesetzung beeinträchtige nicht nur die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit, sondern verschärfe auch die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus. Dies betreffe neben den Ärzten auch die Pflegekräfte, für die eine ärztliche Unterbesetzung mit höheren organisatorischen Belastungen im Arbeitsalltag einhergehe.

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