Klagewelle gegen KI: 400 US-Zeitungen verklagen OpenAI und Microsoft
Veröffentlicht: 05.07.2026 um 06:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung in gigantischem Ausmaß.
Die am 24. Juni 2026 eingereichte Sammelklage wirft den Tech-Konzernen vor, urheberrechtlich geschützte Journalismus-Inhalte ohne Erlaubnis oder Vergütung zum Training ihrer KI-Modelle genutzt zu haben. Konkret geht es um die Systeme ChatGPT und Microsoft Copilot.
Systematische Urheberrechtsverletzung?
Die Kläger, angeführt vom ehemaligen New Jersey Attorney General Matthew J. Platkin, berufen sich auf den Copyright Act und den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Ein zentraler Punkt: Die Unternehmen sollen während des Trainingsprozesses systematisch Copyright-Informationen entfernt haben – darunter Autorennamen und Urhebervermerke.
Welle juristischer Auseinandersetzungen
Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl rechtlicher Schritte gegen KI-Entwickler. Bereits am 17. Juni 2026 reichten über 100 Autoren vor einem Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen das Unternehmen Anthropic ein. Sie fordern mehr als 75 Millionen US-Dollar (rund 70 Millionen Euro) Schadenersatz. Der Vorwurf: Anthropic habe für das Training seines KI-Modells Claude auf illegale Buchsammlungen von Plattformen wie Library Genesis zurückgegriffen.
Die Autoren – darunter Tiffany Aliche und Laura Esquivel – hatten sich bewusst gegen eine frühere Vergleichszahlung in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar entschieden. Sie setzen nun auf gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 150.000 Dollar pro Werk. Der Fall erinnert an die laufende Klage der New York Times gegen OpenAI aus dem Jahr 2023.
Europäische Gerichte verschärfen Gangart
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Auch in Europa nimmt der rechtliche Druck auf KI-Unternehmen zu. Das Landgericht München I entschied kürzlich, dass OpenAI mit ChatGPT Urheberrechte verletzt habe – konkret durch die Reproduktion von Songtexten in den Trainingsdaten. Die europäischen Ausnahmen für Text- und Data-Mining rechtfertigten dies nicht, so das Gericht. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber sei die Nutzung unzulässig.
Bereits am 28. Mai 2026 erließ dasselbe Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Google. Die Richter stellten fest, dass Google für erfundene Aussagen in seinen KI-Übersichten (AI Overviews) haftet. Diese Zusammenfassungen seien als eigene Inhalte des Unternehmens zu werten – nicht als bloße Suchergebnisse. Pro Verstoß drohen nun Strafen von bis zu 250.000 Euro.
Wirtschaftliche Folgen für Verlage
Die juristischen Auseinandersetzungen fallen zusammen mit neuen Daten zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von KI auf die Verlagswelt. Ein randomisiertes Feldexperiment mit über 1.000 Chrome-Nutzern ergab: Google AI Overviews reduzieren die organischen Klicks auf Verlagsseiten um 39,8 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zahl der sogenannten Zero-Click-Suchen um 34,5 Prozent – Nutzer finden Antworten direkt auf der Suchergebnisseite, ohne die Quelle zu besuchen.
Lizenzdeals als Ausweg?
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Während die Prozesse laufen, setzen einige Tech-Firmen auf individuelle Lizenzvereinbarungen. Meta schloss kürzlich einen Vertrag mit News Corp ab – das Volumen liegt bei rund 50 Millionen Dollar jährlich. Microsoft sicherte sich derweil die Rechte an Nachrichteninhalten von Australiens Nine Entertainment.
Ein interessanter Kontrast: Der Calcutta High Court wies kürzlich einen Eilantrag von IndiaMART gegen OpenAI zurück. Das Fehlen bestimmter Links in KI-Antworten stelle keine Markenrechtsverletzung dar, so die Begründung.
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