Kindervorsorge, U10-Untersuchung

Kindervorsorge: Neue U10-Untersuchung für Neun- bis Zehnjährige ab 2027

Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 15:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der G-BA beschließt die U10 als Kassenleistung für 9- bis 10-Jährige. Die Einführung ist für 2027 geplant, um Entwicklungsrisiken früh zu erkennen.

Neue U10-Vorsorge: G-BA schließt Lücke bei Kinderuntersuchungen
Ein Kinderarzt spricht in einer hellen, modernen Arztpraxis mit einem etwa zehnjährigen Kind bei einer Vorsorgeuntersuchung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Zwischen dem fünften und dem 13. Lebensjahr klafft im deutschen Vorsorgesystem für Kinder eine Lücke: Nach der U9 im Alter von fünf Jahren findet die nächste reguläre Untersuchung erst mit der J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren statt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun beschlossen, diese Lücke mit einer neuen Kassenleistung zu schließen: der U10 für Neun- bis Zehnjährige.

Was die neue Untersuchung leisten soll

Die U10 soll gezielt Entwicklungsphasen in den Blick nehmen, die bislang ärztlich kaum systematisch begleitet wurden. Schwerpunkte sind laut dem G-BA-Beschluss Übergewicht, Bewegungsmangel, Bildschirmzeit und psychische Gesundheit. Erstmals soll dabei ein standardisierter Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität zum Einsatz kommen. Zudem ist eine Impfberatung vorgesehen, die auch die HPV-Impfung umfasst.

Ursula Felderhoff-Müser, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), betonte die Bedeutung der U10 für die kindliche Entwicklung.

Zahlen, die den Handlungsbedarf unterstreichen

Der Beschluss stützt sich auf mehrere Datenquellen, die den Bedarf an einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung in diesem Alterssegment belegen. Einer Studie von DAK und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zufolge zeigen 25 Prozent der 10- bis 17-Jährigen einen problematischen Medienkonsum.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts aus dem Jahr 2018 sind rund 10 Prozent der Kindergartenkinder übergewichtig, bei den 11- bis 13-Jährigen ist dieser Anteil doppelt so hoch. Auch psychische Auffälligkeiten treten in der Altersgruppe der Neun- bis Elfjährigen bereits verbreitet auf: Bei Mädchen liegt die Quote bei 16,2 Prozent, bei Jungen bei 22,1 Prozent.

Auch bei der Impfberatung sieht der G-BA Nachholbedarf. Die HPV-Impfquote bei 15-Jährigen liegt bei Mädchen bei 55 Prozent und bei Jungen bei 36 Prozent – Werte, die aus Sicht der Gesundheitspolitik noch Luft nach oben lassen.

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Bislang nur bei einzelnen Kassen im Angebot

Bereits vor dem G-BA-Beschluss boten einige gesetzliche Krankenkassen freiwillig Untersuchungen wie die U10 oder die U11 an, allerdings ohne einheitlichen Leistungsanspruch für alle Versicherten. Mit dem aktuellen Beschluss wird die U10 nun erstmals bundesweit als reguläre Kassenleistung verankert.

Zeitplan für die Umsetzung

Bis Eltern die neue Untersuchung tatsächlich in Anspruch nehmen können, dürfte noch Zeit vergehen. Die Umsetzung setzt voraus, dass der Beschluss veröffentlicht und die Vergütung für die Ärzteschaft geregelt wird. Nach aktuellem Stand ist die U10 frühestens ab Frühjahr 2027 flächendeckend verfügbar.

Einordnung für Familien

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Für Eltern bedeutet die neue Untersuchung perspektivisch eine zusätzliche Möglichkeit, Auffälligkeiten in einer Lebensphase frühzeitig zu erkennen, die bislang ärztlich wenig begleitet wurde.

Angesichts der genannten Zahlen zu Übergewicht, Medienkonsum und psychischer Belastung im Grundschul- und frühen Jugendalter soll die U10 dazu beitragen, Risiken früher zu identifizieren, bevor sie sich verfestigen. Bis zur tatsächlichen Einführung müssen Familien sich jedoch weiterhin auf die bestehenden Angebote der jeweiligen Krankenkassen verlassen.

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