Kinderfinanzen, Kapitalerträge

Kinderfinanzen 2026: Kapitalerträge bis 12.348 Euro steuerfrei

Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Frühe Geldbildung, altersgerechtes Taschengeld und ein Kinderdepot unterstützen Sparziele. Steuerliche Freibeträge gelten auch für Minderjährige.

Taschengeld und Kinderdepot: So lernen Kinder den Umgang mit Geld
Ein schlichtes Sparschwein aus Keramik neben bunten Holzbausteinen auf einem Holztisch bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Finanzielle Bildung beginnt nicht erst mit dem ersten eigenen Einkommen, sondern bereits in den frühen Entwicklungsphasen im Elternhaus. Ratgeber und Expertenberichte thematisieren vermehrt Methoden, mit denen Mütter und Väter ihren Kindern einen verantwortungsvollen sowie gesunden Umgang mit Geld spielerisch nahebringen können. Der Fokus liegt dabei auf einer altersgerechten Heranführung, klaren Richtlinien beim Taschengeld sowie langfristigen Strategien zur Vorsorge.

Prägung im Kindesalter und die Funktion des Taschengelds

Grundlegende Geldgewohnheiten festigen sich frühzeitig im Leben. Laut einer Untersuchung der Cambridge University im Auftrag des britischen Money Advice Service prägen sich entsprechende Verhaltensmuster bereits bis etwa zum siebten Lebensjahr aus. Ein zentrales Instrument zur praktischen Vermittlung stellt dabei das regelmäßige Taschengeld dar.

Für das Grundschulalter beläuft sich eine gängige Empfehlung auf einen Betrag von 50 Cent bis 1 Euro pro Lebensjahr und Woche. Auf diese Weise erhalten Kinder die Möglichkeit, eigenständig über begrenzte Mittel zu verfügen und den Wert von Ausgaben unmittelbar zu begreifen.

Rechtlicher Rahmen und Staffelung nach Altersstufen

Der rechtliche Rahmen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Minderjährigen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB) benötigen Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren bei Einkäufen, die sie mit ihrem eigenen Taschengeld bestreiten, keine gesonderte Zustimmung der Eltern.

Zur Orientierung für Familien existieren differenzierte Richtwerte, wie sie unter anderem von kinderinfo.de aufgeführt werden:

  • Im Alter von 4 bis 5 Jahren liegt der Richtwert bei 50 Cent pro Woche.
  • Bei 6- bis 7-Jährigen werden 1,50 bis 2 Euro pro Woche genannt.
  • Für 8- bis 9-Jährige beläuft sich die Richtgröße auf 2 bis 3 Euro wöchentlich.
  • Ab dem zehnten Lebensjahr erfolgt häufig die Umstellung auf monatliche Beträge: 10- bis 11-Jährige erhalten demnach 13 bis 16 Euro monatlich.
  • Für 12- bis 13-Jährige liegen die Richtwerte bei 18 bis 22 Euro pro Monat.
  • Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren orientieren sich an 25 bis 30 Euro monatlich.
  • In der Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen werden 35 bis 45 Euro monatlich angesetzt.
  • Volljährige, die noch im Haushalt leben, erhalten laut den Werten 70 Euro pro Monat.
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Langfristiger Vermögensaufbau und steuerliche Rahmenbedingungen

Neben dem laufenden Konsum rückt das Sparen in den Mittelpunkt. Das klassische Sparbuch gilt dabei als nachteilig für den realen Werterhalt, da die Verzinsung zumeist unterhalb der Inflationsrate liegt. Zunehmend wird daher auf Wertpapieranlagen über ein Kinderdepot verwiesen.

Bei der Geldanlage profitieren Minderjährige von steuerlichen Regelungen. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Im Jahr 2026 können Kapitalerträge für Kinder bis zu einer Summe von 12.348 Euro steuerfrei bleiben. Dieser Betrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 11.312 Euro, dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro sowie einer Sonderausgabenpauschale von 36 Euro zusammen.

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Modellrechnungen verdeutlichen die Wirkung regelmäßiger Sparraten über längere Zeiträume: Eine Einzahlung von monatlich 50 Euro ab dem ersten Lebensjahr summiert sich bis zum 18. Geburtstag auf 10.800 Euro; bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 6 Prozent ergibt sich ohne Garantie ein Betrag von grob 19.000 bis 20.000 Euro.

Werden ab der Geburt monatlich 100 Euro investiert, ergeben sich bei einer Renditeannahme von 5 Prozent rund 29.500 Euro zum 18. Geburtstag, bei einer tatsächlichen Einzahlungssumme von 21.600 Euro. Zu beachten ist dabei die Grenze beim Kindesvermögen von 15.000 Euro, ab der ein BAföG-Risiko für spätere Ausbildungsförderungen entstehen kann.

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