Kids Act: EU verbietet soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 12:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat mit dem Entwurf des sogenannten „Kids Act“ weitreichende Pläne zur Regulierung der digitalen Teilhabe von Minderjährigen vorgelegt. Das Vorhaben sieht ein differenziertes, altersgestuftes System vor, das den Zugang zu sozialen Medien grundlegend neu ordnen soll.
In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union am 16. September 2026 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, dass soziale Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren künftig untersagt bleiben sollen. Eine eigenständige Kontoführung soll erst ab einem Alter von 15 Jahren möglich sein.
Ein gestuftes Modell für unterschiedliche Altersgruppen
Der vorliegende Entwurf unterscheidet präzise zwischen verschiedenen Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen. Für die Altersgruppe der Drei- bis 13-Jährigen ist ein generelles Verbot regulärer sozialer Medien vorgesehen. Als Ausnahme sieht die Kommission jedoch elternverwaltete, speziell als kinderfreundlich eingestufte Videoplattformen vor.
Jugendliche im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sollen zwar Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten, jedoch kein vollumfängliches Nutzerkonto führen dürfen. Stattdessen sind für diese Gruppe elternbeaufsichtigte „Mini-Konten“ oder „Einführungsaccounts“ geplant. Diese zeichnen sich durch streng begrenzte Funktionen und vordefinierte Zeiteinschränkungen aus.
Erst ab einem Alter von 15 Jahren ist die Eröffnung eines eigenen Kontos vorgesehen, wobei auch hier das Prinzip des sicheren Designs („safety by design“) gelten soll. Dazu gehört unter anderem, dass Profile von Minderjährigen standardmäßig als privat eingestuft werden und KI-Chatbots deaktiviert bleiben.
Plattformen in der Pflicht: „Safety by Design“ und Beweislastumkehr
Ein zentraler Bestandteil des „Kids Act“ ist die geplante Beweislastumkehr für Plattformbetreiber. Unternehmen müssen künftig vorab nachweisen, dass ihre Dienste die Sicherheit von Minderjährigen gewährleisten, bevor diese auf dem europäischen Markt zugänglich gemacht werden. Die EU-Kommission beabsichtigt, über entsprechende Anträge innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden.
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Zusätzlich sieht der Entwurf ein Verbot von Funktionen vor, die als süchtig machend eingestuft werden. Dazu zählt insbesondere das sogenannte „Doomscrolling“ sowie profilbasierte Empfehlungsfeeds. Um diese Vorgaben durchzusetzen, ist ein EU-weites System zur Alterskontrolle vorgesehen.
Die Verifikation soll über datensparsame Systeme wie eine „Mini-Wallet“ oder eine Alters-App erfolgen, die auf Dokumenten wie Reisepässen oder Personalausweisen basiert. In Deutschland ist der Start der dafür notwendigen EUDI-Wallet für den 2. Januar vorgesehen.
Politische Einordnung und nationale Bestrebungen
Auf nationaler Ebene erfährt der EU-Vorstoß Unterstützung durch Bundesbildungsministerin Karin Prien. Sie begrüßte die vorgeschlagenen Altersgrenzen und betonte die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie, die neben technischen Kontrollen auch die Medienkompetenz und Elternaufklärung umfasst.
Für Deutschland kündigte sie Eckpunkte für eine Übergangsgesetzgebung im Oktober an, die unter anderem bildschirmfreies Aufwachsen für Kinder unter drei Jahren sowie eine Verschärfung des Jugendschutzrechts vorsehen soll. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig forderte ein gesetzliches Mindestalter und mahnte ein rasches Handeln an.
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Bereits im Vorfeld der aktuellen Pläne hatten Expertenkommissionen eine Altersgrenze von 13 Jahren sowie empfindliche Strafen bei Verstößen empfohlen, die sich am Digital Services Act (DSA) orientieren. Die Plattformen könnten zudem an den Kosten für die Aufsicht beteiligt werden. Ein Einigungsprozess auf EU-Ebene über den endgültigen Gesetzestext könnte sich nach Einschätzung von Fachleuten jedoch über Monate oder Jahre hinziehen.
Kritische Stimmen aus Wissenschaft und Wirtschaft
Trotz der politischen Zustimmung gibt es deutliche Kritik von Branchenverbänden und aus der Forschung. Der Branchenverband Bitkom bezeichnete die Pläne als „digitalen Maulkorb“ und verwies auf die technische Komplexität der Altersfeststellung sowie drohende Parallelregulierungen. Auch Vertreter von DotEurope warnten vor einer Doppelregulierung.
Wissenschaftliche und gesellschaftspolitische Bedenken wurden unter anderem in einer 87-seitigen Stellungnahme des Deutschen Ethikrats formuliert, der vor dem Risiko von Zensur warnte.
Zudem haben sich über 400 Forscher aus 29 Ländern kritisch zu flächendeckenden Alterskontrollen geäußert. Experten für IT-Politik und Medienpädagogik gaben zu bedenken, dass starre Altersgrenzen die Teilhabe und Privatsphäre gefährden könnten.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen zudem gemischte Ergebnisse: Während Frankreich ähnliche Verbote aufgrund von Einschränkungen der Teilhabe stoppen musste, erwiesen sich Authentifizierungssysteme in Australien teilweise als wirkungslos, da Jugendliche weiterhin Wege zur Nutzung der Dienste fanden.
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