KI-Urheberrecht: Indien fordert Mensch als Autor, DABUS abgelehnt
Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 11:17 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das indische Urheberrechtsamt hat eine grundlegende Entscheidung zur rechtlichen Einordnung von künstlicher Intelligenz (KI) in kreativen Prozessen getroffen. Demnach können KI-generierte Werke künftig unter das Urheberrecht fallen, sofern ein Mensch eindeutig als Autor identifiziert wird. Mit diesem Schritt positioniert sich die Behörde in der globalen Debatte um die Schutzfähigkeit von maschinell erzeugten Inhalten.
Die Entscheidung unterscheidet strikt zwischen der technischen Erzeugung durch ein System und der rechtlichen Autorschaft. In diesem Zusammenhang wurde die KI DABUS als alleiniger Autor abgelehnt.
Der Antragsteller Stephen Thaler wurde jedoch dazu eingeladen, seine Anmeldung anzupassen, um die Rolle des Menschen im Entstehungsprozess zu dokumentieren. Für die Bewertung findet der sogenannte Mastermind-Test Anwendung, der die menschliche Kontrolle und Steuerung als Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz definiert.
US-Justizministerium stützt Fair-Use-Argumente
Parallel zur Entwicklung in Indien bewegen sich auch in den USA die rechtlichen Rahmenbedingungen. In einem laufenden Urheberrechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI reichte das US-Justizministerium (DOJ) ein Statement of Interest ein.
Darin wird die Argumentation von OpenAI unterstützt, dass das Training von KI-Modellen auf urheberrechtlich geschütztem Material als transformative Nutzung einzustufen sei.
Das Ministerium unterscheidet dabei zwischen dem Trainingsprozess und dem späteren Output der Systeme. Obwohl diese Stellungnahme nicht bindend ist, signalisiert sie eine deutliche Richtung der US-Politik in Bezug auf die Fair-Use-Doktrin.
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Gleichzeitig weitet sich der juristische Druck auf Technologiekonzerne aus. Die Zeitungen Seattle Times und Newsday haben OpenAI und Microsoft vor einem Bundesgericht im Southern District New York verklagt.
Den Unternehmen wird vorgeworfen, Inhalte der Webseiten inklusive Paywall-Bereiche ohne Genehmigung für das KI-Training genutzt zu haben. Die Kläger fordern die Vernichtung der betreffenden Kopien. Während OpenAI weiterhin auf Fair Use verweist, zeigte sich Microsoft überrascht von der Klage und erklärte sich offen für Verhandlungen.
Bereits am 4. September reichten OpenAI und Microsoft Schriftsätze ein, in denen sie argumentieren, dass KI-Zusammenfassungen entgegen der Behauptungen von Verlegern keine nennenswerte Senkung der Klickraten verursachen würden.
Politische Initiativen und verfassungsrechtliche Grenzen
Auf politischer Ebene wurde Anfang September in den USA der „Ban Artificial Superintelligence Act“ durch die Politiker Bernie Sanders und Casar vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht drakonische Maßnahmen für Entwickler vor, darunter Haftstrafen von bis zu 20 Jahren sowie die sogenannte Corporate Death Penalty für Unternehmen.
Zudem solle eine Behörde auf Kabinettsebene geschaffen werden, um nicht konforme Systeme unbrauchbar zu machen. Kritiker mahnen jedoch, dass ein solches Gesetz die Innovationskraft der USA im internationalen Wettbewerb, insbesondere gegenüber China, schwächen könnte.
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Richterliche Entscheidungen in den USA unterstreichen zudem die Komplexität der Materie im Hinblick auf den ersten Verfassungszusatz. Richter John Z. Lee vom 7. Circuit entschied Ende August, dass der Besitz von KI-generiertem Material, das sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) darstellt, aber keine realen Personen zeigt, unter den Schutz der Redefreiheit falle. Er berief sich dabei auf Präzedenzfälle aus den Jahren 1969 und 2002. In Minnesota hingegen lehnte Bezirksrichter Donovan Frank es ab, ein Gesetz gegen KI-generierte Fake-Nacktbilder vorläufig außer Kraft zu setzen.
Das Unternehmen xAI hatte argumentiert, das Gesetz verstoße gegen die Verfassung, doch das Gericht verwies auf die Notwendigkeit einer vollständigen rechtlichen Prüfung.
Internationale Impulse zur Regulierung
Auch außerhalb der USA und Indiens wird über verbindliche Regeln debattiert. In Südafrika wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit an der Universität Kapstadt gefordert, KI über in der Verfassung verankerte Regeln statt über freiwillige Prinzipien zu regulieren.
Ein Hybridmodell solle demnach Compliance über den gesamten Lebenszyklus der Systeme sicherstellen. Ein früherer Entwurf für eine nationale KI-Politik war in Südafrika im April zurückgezogen worden; ein neuer Entwurf wird für den späteren Verlauf des Finanzjahres erwartet.
