KI-Training, Google

KI-Training: Google, Microsoft, OpenAI und Anthropic wollen ein Opt-out

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 16:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein gemeinsames Websignal soll Trainingswidersprüche bündeln; die Anbieter setzen es zu unterschiedlichen Zeitpunkten um.
Ein leeres Server-Rack in einem minimalistischen Rechenzentrum mit kühler Beleuchtung und metallischen Oberflächen. Illustration mit AI erstellt.

Google, Microsoft, OpenAI und Anthropic haben zugesagt, einen einheitlichen Standard einzuführen, mit dem Webseitenbetreiber und Publisher der Verwendung ihrer Inhalte für das Training von KI-Modellen widersprechen können.

Unterstützung für diesen Vorstoß signalisierte auch Meta über Kommunikationschef Andy Stone, der sich positiv über den Ansatz äußerte, dabei jedoch offenließ, ob das Unternehmen den Standard selbst anwenden oder technisch umsetzen wird.

Der Initiative liegt ein individueller Internet-Draft bei der Internet Engineering Task Force (IETF) mit dem Titel „Machine-Readable Training Preference Signal“ zugrunde, der von Kevin Kelley von Anthropic eingereicht wurde. Der Entwurf besitzt eine Gültigkeit bis zum 3. Mai 2027, wurde von der IETF bislang allerdings nicht formell als offizieller Standard ratifiziert.

Einheitlicher Policy-Token in der robots.txt

Das Verfahren bündelt die Präferenzen von Inhalteanbietern gegenüber mehreren Entwicklern in einem einzigen Eintrag, anstatt wie bisher separate Regeln für jeden einzelnen Web-Crawler zu verlangen.

Dafür wird in der Datei robots.txt ein sogenannter Policy-Token unter der Bezeichnung __usage_ai-training hinterlegt. Ein entsprechender Eintrag kann beispielsweise festlegen, dass das KI-Training für die gesamte Domain untersagt wird, während über Ausnahmeregeln einzelne Bereiche wie ein Pressebereich dennoch zugänglich bleiben.

Die technische Spezifikation greift allerdings ausschließlich für zukünftige Trainingsdurchläufe und unterbindet das allgemeine Crawling von Webseiten nicht. Zudem bleibt das Scraping standardmäßig so lange gestattet, bis ein Betreiber die Datei aktiv anpasst.

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Nicht-generative Modelle sind von der Regelung ebenfalls ausgenommen. Verlage und Plattformen müssen zudem berücksichtigen, dass ein erklärtes Opt-out ihre Sichtbarkeit innerhalb von generativen Anwendungen verringern kann.

Unterschiedliche Zeitpläne bei den Anbietern

Die beteiligten Technologieunternehmen setzen das Signal in unterschiedlichen Etappen um. Anthropic hat bereits mit den praktischen Anpassungen begonnen. OpenAI plant die Implementierung für die kommenden Monate.

Das Unternehmen betonte, dass der Mechanismus der reinen Koordination diene und keine Sicherheitsbarriere darstelle; bereits erfasste Datenbestände werden durch die Hinterlegung des Tokens nicht nachträglich gelöscht. OpenAI verwies darauf, dass bestehende crawler-spezifische Kontrollen weiter wirksam bleiben, und rief andere Branchenvertreter dazu auf, das Signal ebenfalls zu berücksichtigen.

Google plant die Unterstützung für das Jahr 2027, wobei unternehmenseigene Dokumentationen den Beginn des Jahres 2027 nennen. Der Konzern interpretiert das Trainings-Opt-out über den neuen Token als Ausschluss für den Bot Google-Extended, sofern dieser nicht gesondert zugelassen ist.

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John Mueller von Google erläuterte, dass Seiten, die diesen Crawler autorisieren, weiterhin in den Antworten der Gemini-App erscheinen und Klicks generieren können, während parallele Kontrollmechanismen für Publisher bestehen bleiben. Zudem sieht Google die Regelung im Einklang mit dem europäischen Verhaltenskodex für Allzweck-KI im Rahmen des AI Act.

Microsoft beabsichtigt, den neuen User-Agent ab dem 1. Februar 2027 zu respektieren. Damit löst das Unternehmen die seit 2023 verwendeten NoArchive- und NoCache-Vorgaben ab.

Ergänzend führt Microsoft eine separate Einstellung für das sogenannte AI Grounding ein, um den Datenzugriff zur direkten Beantwortung von Nutzerfragen durch KI-Werkzeuge zu unterbinden, was auch Drittanbieter-Dienste auf Basis von Microsoft-Technologie umfasst.

Krishna Madhavan von Microsoft erklärte hierzu, Publisher sollten nicht gezwungen sein, sich zwischen der Auffindbarkeit in der Suchmaschine Bing und der Entscheidung über die Nutzung ihrer Werke in generativen Modellen zu entscheiden.

Aus den neuen Seiteneinstellungen erwachsen laut Microsoft keine Zahlungs- oder Lizenzansprüche. Die Suchergebnisse in Bing bleiben unverändert erhalten; eine Blockade des Groundings reduziert lediglich die Präsenz in automatisierten Antworten, wirkt sich aber nicht auf das Ranking in der Websuche aus.

Die Diskussion um Urheberrechte im KI-Sektor bleibt unterdessen juristisch brisant: Im Dezember 2023 hatte die New York Times sowohl Microsoft als auch OpenAI wegen der unautorisierten Verwendung von Artikeln für ChatGPT verklagt, woraufhin sich beide Konzerne auf das Rechtsprinzip des Fair Use beriefen.

Mehr zum Thema bei Engadget: „Google Joins OpenAI And Anthropic In Promising New Scraping Controls“

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