KI-Suchmaschinen: Deutsche Behörden stufen Google und Perplexity als Inhalteanbieter ein
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 07:54 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Künstliche Intelligenz in Suchmaschinen unterliegt künftig dem deutschen Medienrecht. Die zuständige Aufsichtsbehörde stuft Google und Perplexity als Inhalteanbieter ein – mit weitreichenden Folgen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der deutschen Medienanstalten hat entschieden: KI-gestützte Suchmaschinen und Chatbots müssen sich an die Vorgaben des nationalen Medienrechts halten. Konkret wurden Google AI Overviews und der Perplexity-Suchassistent als Inhalteanbieter eingestuft – nicht länger als neutrale Vermittler.
Eigenständige Inhalte statt bloßer Linklisten
Die ZAK versendete förmliche Bescheide an Google und Perplexity. Darin stellen die Medienwächter klar: Die von diesen Plattformen erzeugten Zusammenfassungen sind als eigene Inhalte der Unternehmen zu werten. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der ZAK, betont: „KI-generierte Antworten sind keine bloße Ansammlung von Links, sondern ein eigenständiges, redaktionell anmutendes Angebot."
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Die Systeme agierten nicht neutral, weil sie neue Inhalte schüfen, die mit klassischen Medienangeboten konkurrierten und diese oft benachteiligten. Grundlage der Entscheidung ist ein Rechtsgutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Demnach gelten KI-Antworten als eigene Inhalte – es sei denn, das System gebe unveränderte Drittinformationen wieder.
Die Regulierungsbehörde empfiehlt daher, eine neue Kategorie im Medienstaatsvertrag zu schaffen, die diese Technologien explizit erfasst.
Haftungsprivileg fällt weg
Die neue Einordnung hat eine entscheidende Konsequenz: Der Haftungsschutz, den Plattformen sonst durch den Digital Services Act (DSA) der EU genießen, entfällt. Weil die KI-Werkzeuge nun als Inhalteanbieter gelten, haften sie direkt für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der generierten Informationen.
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Diese Position wird durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I gestützt. In einem Eilverfahren (Az. 26 O 869/26) entschied das Gericht, dass Google für falsche Aussagen seiner KI-Übersichten direkt verantwortlich ist. Die passive Hosting-Dienste schützende Rechtsfigur greife hier nicht.
Erste Entscheidung dieser Art in Deutschland
Die ZAK-Entscheidung ist ein Novum: Erstmals haben deutsche Medienbehörden förmliche Bescheide gegen KI-Suchdienste erlassen. Ausgelöst wurden die Verfahren von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Google kündigte bereits an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Perplexity wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Während die Regulierung zunächst nur in Deutschland gilt, haben andere europäische Länder wie die Niederlande bislang keine vergleichbaren Schritte unternommen.
Die Entscheidung könnte Signalwirkung für die gesamte EU entfalten – und den Umgang mit KI-generierten Inhalten grundlegend verändern.
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