Umsatz, Gesetzesentwurf

KI steigert Umsatz um 72 Prozent: Wie Unternehmen profitieren

25.06.2026 - 04:42:00 | boerse-global.de

Ein Gesetzesentwurf plant flexible Arbeitszeiten nur für Tarifgebundene. Branchenverbände kritisieren die Einschränkung scharf.

Chronoworking und KI: Neues Arbeitszeitgesetz im Fokus
Umsatz - Eine stilisierte Uhr mit Zahnrädern und Schaltkreisen, die biologische Rhythmen und technologische Innovation symbolisiert. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während Chronoworking die innere Uhr der Mitarbeiter in den Fokus rückt, treibt KI die Produktivität in die Höhe. Ein neuer Gesetzesentwurf soll beides in geordnete Bahnen lenken – und stößt auf Kritik.

Chronoworking: Arbeit nach der inneren Uhr

Chronoworking heißt das Zauberwort: Arbeitszeit, die sich am individuellen Biorhythmus orientiert. Die bayerische Klinik Wartenberg macht es vor und analysiert Haarwurzeln ihrer Mitarbeiter, um deren Chronotyp zu bestimmen. Das Ziel: zufriedenere und fittere Belegschaften.

Die Wissenschaft liefert Argumente für solche Modelle. Eine japanische Studie mit über 8.150 Teilnehmern zeigt: Menschen mit spätem Chronotyp leiden häufiger unter Präsentismus – sie kommen krank zur Arbeit. Schuld sind oft Schlafstörungen.

Doch Vorsicht, mahnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Zu viel Flexibilität kann die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen lassen.

KI treibt Umsatz pro Mitarbeiter in die Höhe

Während die einen über die ideale Arbeitszeit diskutieren, legen andere bereits Zahlen vor. Frühphasen-Unternehmen aus dem B2B-SaaS-Bereich steigerten ihren Umsatz pro Mitarbeiter um 72 Prozent – binnen zwei Jahren. Das zeigt eine Analyse von Insight Partners unter rund 1.368 Firmen.

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Der Treiber: künstliche Intelligenz. Bending Spoons machte im ersten Quartal 2026 stolze 2,6 Millionen Euro Umsatz pro Mitarbeiter. Laut Gartner liefert jeder investierte Euro in KI durchschnittlich 3,70 Euro zurück. Allerdings erfüllen derzeit nur 28 Prozent der Anwendungsfälle die Erwartungen.

Neue Regeln: Flexibilität nur für Tarifgebundene

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Juni 2026 setzt die Leitplanken. Die werktägliche Höchstarbeitszeit bleibt bei acht Stunden – mit Ausnahme auf zehn Stunden bei Ausgleich. Wer mehr will, etwa eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Zwölf-Monats-Schnitt, braucht einen Tarifvertrag.

Genau daran entzündet sich die Kritik. Nur 24 Prozent aller Betriebe sind tarifgebunden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert den Anteil der Betriebe, die sowohl tarifgebunden sind als auch Flexibilisierung brauchen, auf mickrige 9 Prozent.

„Moderne Arbeitszeitspielräume bleiben an ein schrumpfendes Tarifsystem gebunden“, kritisiert Experte Guido Zander.

Gastronomie und Mittelstand rebellieren

Die Branchenverbände laufen Sturm. Markus Suchert vom Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) wirft dem Ministerium vor, hinter den Koalitionsvertrag zurückzufallen. Dabei erwirtschaftete die Systemgastronomie 2025 stolze 36 Milliarden Euro Umsatz – bei nur 23 Prozent Tarifbindung.

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke spricht von einer „Enttäuschung für den Mittelstand“.

Elektronische Zeiterfassung: Teure Umstellung mit Sparpotenzial

Die Novelle sieht eine verpflichtende, taggleiche elektronische Zeiterfassung vor. Die Kosten: einmalig 76,7 Millionen Euro für die Umstellung. Die jährlichen Einsparungen sollen bei 168,6 Millionen Euro liegen.

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Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind dauerhaft ausgenommen. Größere Unternehmen bekommen Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren.

Hohes Arbeitsvolumen, viele unbezahlte Überstunden

Der Hintergrund: Das Arbeitsvolumen in Deutschland erreichte 2023 mit knapp 55 Milliarden Stunden einen Höchststand. 2024 kamen rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden hinzu.

IAB-Forscher Enzo Weber schlägt einen Ausweg vor: Flexibilisierung auch für nicht tarifgebundene Unternehmen – aber mit verpflichtendem Gesundheitsmonitoring für die Beschäftigten.

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