KI-Omnibus: EU verschiebt Hochrisiko-Fristen bis Dezember 2027
19.06.2026 - 13:08:56 | boerse-global.de
Juni 2026 den sogenannten KI-Omnibus verabschiedet, der die Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme deutlich nach hinten verschiebt. Die Entscheidung folgt einer Voreinigung aus dem Mai und verändert den Zeitplan für Entwickler und Betreiber künstlicher Intelligenz grundlegend.
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Neue Fristen für Hochrisiko-Systeme
Unter dem revidierten Fahrplan müssen KI-Systeme nach Anhang III – darunter Technologien für Bonitätsprüfungen und Personalentscheidungen – erst bis zum 2. Dezember 2027 die vollen Compliance-Vorgaben erfüllen. Ursprünglich war der Stichtag für August 2026 vorgesehen. Noch länger haben Betreiber von KI-Systemen Zeit, die in regulierte Produkte nach Anhang I eingebettet sind, etwa medizinische Geräte: Hier gilt der 2. August 2028 als neues Zieldatum.
Brüssel arbeitet an Einstufungsregeln
Parallel zu den legislativen Anpassungen schließt die EU-Kommission derzeit ihre Konsultation zu den Leitlinien für die Einstufung von Hochrisiko-KI ab. Die am 19. Mai 2026 gestartete Befragung läuft noch bis zum 23. Juni 2026. Die Entwürfe legen fest, wie Systeme nach Artikel 6 des KI-Gesetzes zu bewerten sind.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Kommission die Hochrisiko-Kriterien weit auslegt – möglicherweise weiter, als viele Branchenvertreter erwartet hatten. Betroffene Organisationen können noch bis zum 23. Juli 2026 konkrete Änderungsvorschläge zu den Einstufungskriterien einreichen.
Die Leitlinien sollen zudem das Verhältnis zwischen dem KI-Gesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klären. Ein gemeinsames Papier von EU-Kommission und Europäischem Datenschutzausschuss (EDSA) zu Bias-Erkennung, Transparenz und Risikobewertungen wird für Ende 2026 erwartet.
Transparenzpflichten rücken näher
Während einige Hochrisiko-Fristen gestreckt wurden, kommen andere Pflichten schneller. Transparenzvorgaben für synthetische Inhalte gelten für neue Systeme ab dem 2. August 2026. Für bestehende Systeme greifen sie ab dem 2. Dezember 2026. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen zudem bis zum 2. August 2027 nationale KI-Regulierungs-Sandkästen einrichten.
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Nationale Behörden formieren sich
Die Mitgliedstaaten treiben parallel ihre eigenen Durchsetzungsstrukturen voran. Irland hat kürzlich den „Regulation of Artificial Intelligence Bill 2026" verabschiedet, der das „KI-Büro Irland" als unabhängige Aufsichtsbehörde schafft. Dieses muss bis zum 1. August 2026 arbeitsfähig sein – zeitgleich mit der irischen EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli 2026. Das irische Gesetz ermächtigt 15 sektorale Regulierer, darunter die Zentralbank und die Datenschutzkommission, als Marktüberwachungsbehörden. Sie können Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
In den Niederlanden hat die Regierung ihre Konsultation zum nationalen Umsetzungsgesetz „Uvai" abgeschlossen. Der niederländische Ansatz setzt auf die Verteilung der Aufsicht auf bestehende Regulierungsbehörden, wobei die Datenschutzbehörde (AP) und die Agentur für Telekommunikation (RDI) als Hauptkoordinatoren fungieren.
Geopolitische Spannungen als Hintergrund
Die Umsetzung des KI-Gesetzes erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Sorgen um die technologische Souveränität Europas. Diese Spannungen zeigten sich Anfang Juni, als das US-Handelsministerium eine Exportkontrollverordnung erließ, die den Anbieter Anthropic dazu veranlasste, bestimmte KI-Modelle für Nutzer außerhalb der USA zu sperren.
Beim G7-Gipfel in Évian am 17. Juni 2026 kündigte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Schaffung einer KI-Kooperationsplattform innerhalb eines Monats an. Dieser Schritt folgt Berichten, wonach europäische Geheimdienste zunehmend Verträge mit nicht-europäischen Technologieanbietern durch heimische Alternativen ersetzen wollen. Branchendaten zufolge entfallen derzeit nur rund 5 Prozent der weltweiten KI-Rechenleistung auf Europa, während die USA einen Anteil von 80 Prozent halten.
