KI-Kompetenz, Grundwissen

KI-Kompetenz bis 2028: 60 Prozent der Unternehmen verlangen Grundwissen

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 23:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Broschüre verbindet wissenschaftliche Fallstudien mit Schulungsansätzen und rückt Beschäftigte als Mitgestaltende der KI-Einführung in den Fokus.

WIRKsam veröffentlicht Leitfaden für KI-Kompetenzen im Betrieb
Ein minimalistisch gestalteter, moderner Arbeitsplatz in einer Industriehalle mit viel Tageslicht und aufgeräumten Flächen. Illustration mit AI erstellt.

Die Einführung künstlicher Intelligenz in der betrieblichen Praxis verlagert sich zunehmend von theoretischen Diskussionen hin zur konkreten Umsetzung am Arbeitsplatz.

Mit der Veröffentlichung der Broschüre „Fit für KI im Betrieb“ im Oktober 2026 legt das in Hürth ansässige Kompetenzzentrum WIRKsam einen praxisorientierten Leitfaden vor, der Unternehmen beim systematischen Aufbau von KI-Kompetenzen unterstützen soll.

Die Handreichung basiert auf wissenschaftlichen Fallstudien aus dem Projekt WIRKsam im Rheinischen Revier und rückt die Rolle der Belegschaft in den Mittelpunkt.

Beschäftigte als aktive Mitgestaltende im Transformationsprozess

Ein zentraler Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf dem Ansatz, Beschäftigte nicht bloß als reine Anwender zu betrachten, sondern sie aktiv als Mitgestaltende der Arbeitsabläufe einzubinden.

Nach Angaben von Eva Hanau, Projektleiterin bei WIRKsam, stellen sich Unternehmen inzwischen nicht mehr die Frage, ob sie künstliche Intelligenz umsetzen, sondern wie dies gelingen kann. Dementsprechend bündelt die Broschüre Schulungsangebote zu Themenfeldern wie KI-Grundlagen, KI-Governance, Prozessdigitalisierung sowie Produktionsplanung und Qualitätskontrolle.

Dieser Ansatz deckt sich mit Erkenntnissen aus anderen Initiativen zur Arbeitsgestaltung. So versteht etwa das Projekt KIBA, das von Joanneum Research Policies im Auftrag der Arbeiterkammer Wien bis Dezember 2026 durchgeführt wird, KI-Kompetenz ebenfalls als dreistufige Gestaltungsfähigkeit.

Neben der sachkundigen Nutzung und kritischen Prüfung umfasst dies klare Verantwortlichkeiten bei menschlicher Aufsicht sowie gesellschaftliche Regeln und Mitbestimmung. Projektleiter David Walker unterstreicht dabei, dass die Urteilsfähigkeit über KI-Ergebnisse und das Mitspracherecht der Beschäftigten ausschlaggebend für eine erfolgreiche Integration seien.

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Wachsender Handlungsdruck und veränderte Qualifikationsanforderungen

Dass der Bedarf an Weiterbildung steigt, spiegelt sich in Marktzahlen wider. Erhebungen von Statistik Austria zeigten bereits für das Jahr 2025, dass 30 Prozent der österreichischen Unternehmen ab zehn Beschäftigten KI nutzten, nach 20 Prozent im Vorjahr.

Laut Zahlen des Digitalverbands Bitkom aus dem Sommer 2025 nutzten damals 8 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland private KI weit verbreitet, bei 17 Prozent gab es Einzelfälle, während lediglich 26 Prozent über einen offiziellen Zugang verfügten.

Gleichzeitig verändern sich die kognitiven und fachlichen Anforderungen an das Personal. Kennzahlen aus Erhebungen der Boston Consulting Group und der Europäischen Kommission verdeutlichen die Dynamik: Demnach nutzen zwei Drittel der Deutschen regelmäßig generative KI, und bis 2028 werden voraussichtlich 60 Prozent der globalen Unternehmen von ihren Mitarbeitenden grundlegende KI-Kenntnisse verlangen.

Eine stärkere Nutzung könnte die Wirtschaft bis 2040 jährlich um 0,8 Prozent stärker wachsen lassen, was einem Zuwachs von rund 4,5 Billionen Euro entspricht.

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Gesetzliche Rahmenbedingungen und innerbetriebliche Initiativen

Flankiert wird dieser Wandel von neuen regulatorischen Vorgaben. Im Juli 2026 trat der sogenannte Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft, der darauf abzielt, Maßnahmen zur Kompetenzförderung zu ergreifen, statt ein starres Niveau zu garantieren.

In Deutschland trat am 29. Juli 2026 das KI-Marktintegrationsgesetz (KI-MIG) in Kraft, bei dem die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsstelle fungiert. Zwar sieht das Gesetz kein direktes Bußgeld für Artikel 4 vor, Sorgfaltspflichtverletzungen bleiben jedoch rechtlich relevant.

In der Praxis begegnen Betriebe diesen Vorgaben mit differenzierten Bildungs- und Einführungsformaten. Während Neugründungen wie die im September 2026 formierte Qwalio UG spezifische Qualifizierungen für betriebliche Rollen wie KI-Beauftragte vorbereiten, setzen Kommunen wie die Stadt Marl auf geförderte Angebote wie AzubiTrain für Auszubildende.

Große Industrieunternehmen wie der Landtechnik-Hersteller Horsch zeigen zudem, wie sich die Technologie skalieren lässt: Dort wurde im August 2026 ein Roll-out gestartet, bei dem über ein internes Netzwerk von 150 Multiplikatoren bereits kurz nach Beginn Hunderte Mitarbeitende geschult und eingebunden wurden.

Leitfäden wie jener des Kompetenzzentrums WIRKsam bieten Betrieben dafür eine Orientierung, um Qualifizierung systematisch und mitarbeiterzentriert umzusetzen.

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