KI-Kennzeichnung: Neue EU-Regeln ab 2. August für alle Anbieter
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 15:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die neuen Regeln treten bereits in weniger als zwei Wochen in Kraft.
Klare Regeln für die Kennzeichnung von KI-Inhalten
Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen offenlegen, wenn Nutzer mit künstlicher Intelligenz interagieren. Die Kommission hat nun einen praktischen Leitfaden vorgelegt, der die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts präzisiert.
Konkret müssen KI-Anbieter ihre Systeme so gestalten, dass Nutzer eindeutig erkennen können, ob sie mit einer Maschine kommunizieren. Maschinenlesbare Kennzeichnungen wie Wasserzeichen und signierte Metadaten sollen sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte plattformübergreifend identifizierbar sind.
Besondere Pflichten für Deepfakes und emotionale KI
Betreiber von KI-Systemen stehen vor zusätzlichen Anforderungen. Sie müssen Deepfakes deutlich kennzeichnen und Nutzer informieren, wenn Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung zum Einsatz kommen. Auch KI-generierte Texte zu Themen des öffentlichen Interesses müssen als solche markiert werden – es sei denn, sie durchliefen eine wesentliche menschliche Prüfung.
Eine Ausnahme gilt für rein künstlerische, satirische oder bearbeitungstechnische Inhalte. Hier können die Kennzeichnungspflichten entfallen.
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Übergangsfristen und Unterstützung für Unternehmen
Für KI-Systeme, die bereits vor dem Stichtag 2. August 2026 auf dem Markt waren, gewährt die Kommission eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Betroffene Unternehmen haben also knapp vier Monate Zeit, ihre Systeme nachzurüsten.
Die Kommission stellt mehrere Hilfsmittel bereit, darunter einen Verhaltenskodex und einen speziellen AI Act Service Desk. Diese sollen Unternehmen bei der technischen Umsetzung von Wasserzeichen und Benachrichtigungsprotokollen unterstützen.
Der gestaffelte Rollout des AI Acts bleibt komplex: Während die Regeln für allgemeine KI-Systeme bereits 2025 in Kraft traten, wurden die strengeren Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben.
Hohe Strafen bei Verstößen
Die finanziellen Risiken für Unternehmen sind erheblich. Wer die Transparenzpflichten nicht einhält, muss mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
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EU-Institutionen gehen voran
Parallel zur Veröffentlichung der Leitlinien treiben die europäischen Institutionen ihre eigene KI-Nutzung voran. Das Europäische Parlament hat kürzlich den EPGenAI Hub gestartet – eine interne Plattform für seine rund 10.500 Mitarbeiter. Sie nutzt Modelle von OpenAI, Anthropic, Meta und Mistral in einer privaten Cloud-Umgebung, die Datenlecks verhindern soll.
Die Plattform unterstützt bei legislativen Aufgaben und soll KI-Halluzinationen in offiziellen Dokumenten vermeiden. Auffällig: Verbindliche Offenlegungspflichten für die Abgeordneten selbst wurden bislang nicht eingeführt.
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